1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

recht mitarbeitergespräch zu verweigern?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Krea1978, 25 Mai 2010.

  1. Krea1978

    Krea1978 Gast-Teilnehmer/in

    hallo vielleicht hat hier jemand eine ahnung. ich wollte ein mitarbeitergespräch mit meinem doppelchef, da ja sonst keiner da ist außer ihm. er hat den termin storniert, darf er das?
    es geht um ein anliegen das ich ihm vorher schriftlich formuliert habe und wollte mit ihm darüber sprechen. aber keine chance. ist das rechtens?
    danke
     
  2. m.rosso

    m.rosso Gast-Teilnehmer/in

    manche arbeitsverträge sehen ein mitarbeitergespräch - meist 1x jährlich vor. dann hat man auch anspruch darauf.

    wenn es nicht im dienstvertrag steht gibt es arbeitsrechtlich auch keinen anspruch darauf.

    wenn jedoch halbwegs normales klima im betrieb herrscht - sollte der bitte nach einem persönlichen gespräch schon folge geleistet werden.

    vielleicht kannst du ihn ja nochmals um einen gesprächstermin bitten...........
     
  3. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Hast du schon nach einem Ersatztermin gefragt?
    Muss ja nicht heißen, dass der Termin gänzlich ausfällt.
     
  4. Krea1978

    Krea1978 Gast-Teilnehmer/in

    meinen chef interessiert das nicht, und weiters ist die situation eskaliert, werde jetzt um eine versetzung bitten. danke für eure kommentare. lg
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden