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Rechenbeispiel einkommensabhängiges KBG

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Andra84, 17 Januar 2011.

  1. Andra84

    Andra84 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich bin etwas verwirrt, weil man nirgends wirklich eindeutige Infos findet, wie das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld berechnet wird.

    Ich hab hier mal versucht, ein Rechenbeispiel anhand meines Einkommens zu machen. Könntet ihr mir sagen, ob ich das richtig gemacht habe?


    Also: bei unselbstständig Erwerbstätigen beträgt das einkommensabhängige Kindergeld ja 80% des Wochengeldes, dieses wiederum berechnet sich aus den letzten 3 Netto-Verdiensten + aliquotem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. So weit, so gut.

    Mein Netto-Verdienst wären 2.162 EUR, also mal 14 dividiert durch 12 (wegen den anteiligen Sonderzahlungen) wären das 2.522 EUR Wochengeld.
    Davon ausgehend sind ergäbe sich ein KBG von 2.017 EUR, also wären das die 2.000 Maximalbetrag.

    Ab Ende des Mutterschutzes könnte ich dann 374,02 EUR monatlich dazu verdienen. Ich habe aber gelesen, dass bei dieser Zuverdienstgrenze die Familienbeihile auch eingerechnet wird. Kann ich also nur 200irgendwas EUR dazuverdienen?

    Wenn mein Freund nach den 12 Monaten noch 2 Monate in Karenz gehen möchte, was diese Variante ja zulässt, wird das KBG von seinem Gehalt neu berechnet oder ist es das selbe wie bei mir? Werden hier auch die Sonderzahlungen dazu gezählt?

    Ich hoffe, das Beispiel war klar und jemand von euch kann mir sagen, ob ich richtig gerechnet habe. Wäre wichtig für mich zu wissen, damit ich planen kann.

    Vielen, vielen Dank!

    :wave:
     
  2. Eucharis

    Eucharis Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde sagen, dass deine Rechnung gut hinkommt. Ich rechne mit Nettoverdienst +17% (SZ) x 0,80 und der Betrag ist fast ident.

    Dazuverdienen darfst du max. 5800 Euro. Arbeitslosengeld darfst du dazu natürlich nicht beziehen. Einkünfte des anderen Elternteils sind nicht relevant.

    Zu den Einkünften zählen:

    • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
    • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    Nicht zu den Einkünften zählen:

    Alimente, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Abfertigungen, 13., 14. oder 15. Monatsbezug

    Zu den Zuverdiensten zählen:

    Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung, steuerbefreite Einkünfte auf Grund von völkerrechtlichen Verträgen, Einkünfte aus einem aufrechten Dienstverhältnis, die z.B. während der Inanspruchnahme eines (Rest-)Urlaubes im Anschluss an den Bezug des Wochengeldes zufließen.

    Vielleicht bringt das etwas Klarheit :)

    http://bmwa.cms.apa.at/cms/content/attachments/1/9/5/CH0617/CMS1293100096418/kbg_2011.pdf
     
  3. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

  4. TeresaN

    TeresaN Gast

    Zählen Überstundenpauschale, Pendlerpauschale, Kilometerentschädigung (monatlich fix als Gehaltsbestandteil) zum Nettoverdienst für die Berechnung des Wochengeldes und damit auch für die Berechnung des einkommensabhängigen Kindergelds?
    Bisher habe ich diesbezüglich nur unterschiedliche Meinungen gehört...
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Meines Wissens Überstundenpauschale JA, Kilometergeld NEIN, Pendlerpauschale wird auch nicht berücksichtigt.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    Für deinen Freund wird dann ein fiktives Wochengeld gebildet und zwar wird geschaut, wieviel er verdient hat, als dein mutterschutz begonnen hat. davon kriegt er genauso wie du 80 %. auch hier werden die sonderzahlungen dazugezählt;)
     

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