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Quizfrage zu Kurzparkzonen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Komodowaran, 18 Juli 2010.

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  1. Ich brauch Parkschein oder Parkpickerl, egal wie lange

    4 Stimme(n)
    12,5%
  2. Es genügt eine Parkuhr

    1 Stimme(n)
    3,1%
  3. Ich darf für Ladetätigkeit 10min halten, ohne Pschein oder -pickerl

    18 Stimme(n)
    56,3%
  4. Ich darf für Ladetätigkeit solange halten, wie ich benötige, ohne PS od. pickerl

    8 Stimme(n)
    25,0%
  5. Sonstiges

    1 Stimme(n)
    3,1%
  1. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Folgende Situation, die mir nicht ganz klar ist.

    Ich will in einer städtischen (Kurzparkzone) für kurze Ladetätigkeit stehen bleiben, dies in einem Parkverbotsbereich-ausgenommen Ladetätigkeit mit weißer anstelle blauer Markierung.

    Brauch ich hier für Ladetätigkeit einen Parkschein, genügt eine Parkuhr oder brauch ich gar nix.

    Bitte auch die Umfrage verwenden
     
  2. MagratGarlick

    VIP: :Silber

    10 min darfst sowieso stehen - ohne Parkschein

    wenn die Ladetätigkeitszone in einer kostenpflichtigen Kurzparkzone ist, musst du ein Parkticket lösen - und das so lange wie du halt stehst. In manchen Kurzparkzonen ist das Maximum 90 min.

    Ist die Ladetätigkeitszone in einer nicht kostenpflichtigen Kurzparkzone, dann reicht die Uhr, über die Dauer, die max in dieser Zone erlaubt ist (zB 3h)

    Entscheidend ist auch die gesamte Zone, nicht nur die einzelne Straße. Bei mir in der Nachbarschaft gibt es eine ganze Straße, da wurde nach den Kanalarbeiten die blaue Linie nicht nachgezogen, aber dennoch liegt sie in der kostenpflichtigen Kurzparkzone.
     
  3. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    So wie ich es im Kopf habe, lautet die Definition von Halten "10 Minuten oder für die Dauer einer Ladetätigkeit". Und Halten bedeutet stehen ohne Pickerl, Uhr oder dergl. Unabhängig von der Zone, natürlich nicht im Halteverbot.
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Situation stellt sich für mich folgendermaßen dar:
    Du befindest dich zwar im Bereich der gebührenpflichtigen Kurzparkzone, da es sich allerdings um einen Bereich mit Parkverbot handelt in dem lediglich eine Ladetätigkeit gestattet ist, ist der Bereich weiss markiert.

    Aufgrund des Parkverbots scheidet für mich die Gebührenpflicht mal weg, eine gebührenpflichtige Ladetätigkeit wäre mir neu.
    Du darfst für die Dauer der Ladetätigkeit in diesem Bereich stehen bleiben, allerdings ist dabei zu beachten dass die Ladetätigkeit unverzüglich beginnen muss und nicht unterbrochen werden darf.
    Also Kfz für 10min mal abstellen und dann mit der Ladetätigkeit beginnen, das kann ins Auge gehen und du hast einen Strafzettel hängen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. Anab-Sop-PAPA

    Anab-Sop-PAPA Gast-Teilnehmer/in

    Und die Unterschiede beachten ob normale Ladezone oder nur für LKW!!!

    Muss da immer blöde Diskussionen führen wenn in einer LKW Ladezone die PKW stehen und ich mit meinem Firmenberlingo ( LKW Typisiert) rein will, da glauben doch wirklich manche das LKW nur die grosse Brummer sind ;););)



    .
     
  6. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Anlaß für meine Frage ist ein Strafzettel in besagter Zone für etwa 30 minütige Ladetätigkeit. Die Frage ist auch, wie Ladetätigkeit formuliert wird. In meinem Fall war es das Ausladen von mehreren Schachteln für einen etwa 2 Minuten entfernten Flohmarkt. Das vor mir abgestellte Auto mit Parkuhr hatte keinen Strafzettel.
     
  7. gonzita

    gonzita Gast-Teilnehmer/in

    ich kenne die gesetzeslage in wien nicht, in innsbruck ist die bodenmarkierung völlig wurscht, da die kurzparkzone für den gesamten bereich gilt. ich hatte nämlich einmal gedacht, ich bin schlau, wenn ich mich nach 18 uhr (nach ende des parkverbotes) in eine ladezone stelle, während die umgebende kurzparkzone bis 19 uhr dauerte. schnecken. strafzettel. ich wollte damals was haben für mein geld und habe beim magistrat angerufen, um 20 min arbeitszeit für meine 20 euro zu bekommen ;) ...
     
  8. MatsBM

    MatsBM Gast

    http://www.jusline.at/62_Ladetätigkeit_StVO.html

    Liebe Grüße
    Mats
     
  9. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Bei meiner Strafbegründung stand, daß ein Parkschein fehlte, mir erscheint das ziemlich unlogisch, wenn nach dem Gesetz doch Ladetätigkeit erlaubt ist ohne Parkschein. Der Mandatsaussteller hätte meiner Meinung nach vielleicht schreiben können "Parken in Ladezone" oder ähnliches, aber nicht daß ein Parkschein fehlt, für mich ist das ein Formalfehler.
     
  10. imrae

    imrae Gast-Teilnehmer/in

    in graz kriegst auch einen park-stafzettel wennst im halteverbot stehst und sogar auf privatgrund habens schon einmal einen geschrieben. sie probieren einfach alles, weil viele sich die arbeit des reklamierens für 20 euro nicht antun.
    IRENE
     
  11. MatsBM

    MatsBM Gast

    Stellt sich jetzt die Frage ob du tatsächlich eine ununterbrochene Ladetätigkeit durchgeführt hast oder ob für eine bestimmte Zeit alle Türen geschlossen oder das KFZ gar abgesperrt war. ;)
    Dann hast wohl schlechte Karten was die Ladetätigkeit betrifft.

    LG Mats
     
  12. ZYX

    ZYX Gast-Teilnehmer/in

    Jetzt wäre es interessant ob man Ladezonen anfechten kann.

    Die meisten Ladezonen sind alles andere als 50% ausgelastet, von 80% überhaupt nicht zu reden!
     
  13. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab jetzt 2 idente Informationen zu meinem Informatrionsdefizit erhalten, 1x von der Stadt, einmal von der Polizei:

    In meinem Fall hätte ich theoretisch 2 Strafzettel bekommen können, 1x wegen angezweifelter Ladetätigkeit (nur von der Polizei möglich) und 1x wegen fehlendem Parkschein. Es sind für diesen Stellplatz somit 2 Verordnungen gültig gewesen. Nachdem der Stadtsherrif von einer nicht vorhandenen Ladetätigkeit ausgegangen ist, hat er sozusagen die 2. Verordnung (fehlender Parkschein) wirksam werden lassen. Bei nicht angezweifelter Ladetätigkeit hätte er dies natürlich nicht machen dürfen. Ich frage mich aber trotzdem noch, ob der Stadtsherrif eigentlich dazu ermächtigt ist, die Ladetätigkeit anzuzweifeln, immerhin ist es ja nicht "seine" Verordnung.

    Wegen 20 E werd ich die weitere Wahrheitsfindung über Einspruch etc. wohl lassen.
     
  14. lina.kurbel

    lina.kurbel Nicht alles, was glänzt, ist Gold.

    Vielleicht hättest du einen kostenlosen 10-Minuten-Parkschein ausfüllen sollen?
     

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