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Provision im Nachhinein bekommen - kein "Alleinverdiener-Anspruch" dadurch?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von moni1984, 8 Januar 2012.

  1. moni1984

    moni1984 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo an alle "sich auskennende" :)

    Ich bin das ganze Jahr 2011 in Karenz gewesen - habe nicht gearbeitet, also auch nichts verdient, das einzige Einkommen = KBG.

    Allerdings, in meiner alten Firma, werden Provisionen immer im Nachhinein ausbezahlt - heisst, ich habe in 2011 meine Provision für 2010 bekommen - die brutto um die €uro 10.000,-- betrug (saftig versteuert :().
    Meine Frage jetzt --> ist dadurch mein Mann kein Alleinverdiener mehr? oder zählen Provisionen nicht und wir können sein Ausgleich mit Alleinverdiener geltend machen lassen?

    andere Frage - kann ich selbst eigentlich Steuerausgleich machen? oder ist das bei Provisionen nicht so einfach? Es ist schon erstaunlich wie viel an Steuer ich da nicht gesehen habe von dem Provisionsgeld.


    ich muss zugeben - ich kenn mich da in so einem Fall gar nicht aus :(


    Riesendank für eure Hilfe!!! :wave:

    M.
     
  2. sbh75

    sbh75 Gast-Teilnehmer/in

    Hier gilt das Zuflussprinzip. Demnach kein Alleinverdiener bei deinem Mann, ABER du solltest die gesamte Lohnsteuer zurückbekommen, also schnell eine Arbeitnehmerveranlagung machen!!!
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Mir stellt sich nur noch die Frage ob du eine der Pauschalvarianten beim KBG beziehst oder das eaKBG?
    @ Zuverdienstgrenzen!

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. moni1984

    moni1984 Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!!! :wave:

    @ Zuverdienstgrenze - ich hab mich da auch schon gefragt, wie es so bei mir ausschaut - ich hab die einkommensabhängige Variante vom KBG gewählt.

    Allerdings - ich war ja noch 8 Wochen nach der Geburt in Mutterschutz, und hab erst danach (Anfang April) das erste Mal KBG bekommen. Die Provision hab ich in Februar überwiesen bekommen. Wenn ich mich nicht täusche, muss man ja nur auf Einkommen während des KBG-Bezugs achten, oder? so sollte es mich nicht betreffen :confused:


    Vielen Dank für eine Aufklärung, sollte ich falsch liegen :) :wave:
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    In diesem Fall ist es meines Wissens kein Problem, da ja nur Einkünfte jener Monate zählen in denen KBG bezogen wird.

    Mit der Provisionszahlung im Februar bist du trotz dessen dass dein Mann keinen AVAB bekommt, steuerlich wahrscheinlich am Besten ausgestiegen. :)

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. edelfee

    edelfee Gast

    Wochengeld zaehlt uebrigens auch fuer die grenze zum avab, nur kbg nicht.
     

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