1. Reden wir miteinander ...

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Probleme mit neuem Mieter

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Gitti71, 7 November 2009.

  1. Gitti71

    VIP: :Silber

    Hallo!

    In unsere Mietwohnung ist vor 7 Tagen ein Ehepaar mit Kind gezogen und da gibts jetzt schon Probleme.
    Er hat bereits am zweiten Tag das Schloss augetauscht,da er nicht möchte dass wir als Vermieter einen Zentralschlüssel haben und in seine Wohnung rein könnten (was wir natürlich nicht tun).
    Einsehen hat er keines-obwohl im Mietvertrag steht dass er keine Änderungen ohne die Erlaubnis des Mieters vornehmen darf.Der Mietvertrag läuft bis 1.11.2012.
    Noch dazu wird in der Wohnung geraucht,obwohl es eine Nichtraucherwohnung ist.

    Was kann ich da als Vermieter tun?
    Kündigen nach grad mal 1 Woche???

    Danke schon für eure Antworten:)

    Gitti
     
  2. Katrin08

    Katrin08 Gast

    Wie das rechtlich mit dem Rauchen aussieht weiß ich nicht.....verbieten bzw wohnungen als Nichtraucherwohnung zu deklarieren kenn ich jedenfalls nicht.

    schloss austauschen ohne rücksprache mit dem vermieter zu halten ist ein vertragsbruch.
    wie äußert sich der mieter dazu?
     
  3. wackelpudding

    wackelpudding Gast-Teilnehmer/in

    aber ein schlossaustausch ist doch keine veränderung am mietobjekt,oder seh ich das falsch?
    :wave:
     
  4. Obwohl ich selbst früher vermietet habe und mit Mietern wirklich meine blauen Wunder erlebt habe:

    Ich würde als Mieter ebenso das Schloß austauschen (hab ich meinen Mietern immer explizit empfohlen, mit der Bitte beim Auszug wieder zurückzutauschen bzw. mir ebensoviele Schlüssel zu geben wie erhalten) und mir ganz sicher nicht das Rauchen in meiner Wohnung verbieten lassen (bin Nichtraucher)
     
  5. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Er soll euch das alte Schloss geben, dann könnts ihr wieder zurückbauen. Warum stört euch der Schlüsseltausch, wenn ihr eh nicht rein wollts? Also ich würd das auch SOFORT machen! Gleich mit rauchen... Hallo? Als Vermieter überlässt ihr dem Mieter die Wohnung gegen ein Entgelt. Aber was er in der Wohnung machen darf oder nicht, kann ihm niemand vorschreiben (außer vielleicht die Ruhezeiten!!). Wollt ihr ihm vorschreiben, wen er in seine Wohnung einlagen darf, oder wie oft er Boden wischt etc... auch noch?? Ich mein... Es handelt sich bei euch um Vermieter und Mieter, nicht um König und Untertan...

    Und wenn mir jemand androhen würde, meinen Mietvertrag zu kündigen, wegen sowas... na der sollte sich gleich mal warm anziehen, den treff ich vor Gericht wieder.... solange die Miete bezahlt wird hast da wahrscheinlich keine Chance!
     
  6. Nephthys

    Nephthys Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe selbst eine Wohnung vermietet und finde, dass es für den Vermieter schwierig ist, die "Kontrolle" über seine Wohnung zu behalten. Aber die Einschränkungen, die du gerne hättest, finde ich schon hart!
    Hast du dich nicht vorher informiert? Wir haben im MV bzw. im dazugehörigen Übergabeprotokoll stehen, dass alle Schlüssel übergeben wurden und eine Schlossänderung auf eigene Kosten durchgeführt werden kann. Danach muss natürlich alles wieder so sein wie zuvor bzw. müssen wir zum neuen Schloss, wenn es ein solches geben sollte, ebensoviele neue Schlüssel bekommen, wie wir für das alte Schloss übergeben haben. Da es sich um eine Sicherheitstür handelt, kann man nachkontrollieren, wieviele Schlüssel existieren, es ist also nicht nur eine leere Floskel, dass ALLE Schlüssel übergeben wurden. Der Mieter hätte gerne gehabt, dass ich mir einen Schlüssel behalte, falls er z.B. vergisst, was abzudrehen und auf Geschäftsreise ist. Aber ich bin ja nicht sein Concierge, wohne ja auch nicht in der Nähe, und außerdem, wenn was wegkommt, hatte ich den Schlüssel...na danke!
    Beim Rauchen kannst ihn auch nicht einschränken,d as ist halt leider so. Du wirst ja im MV eine Klausel haben, dass die Wohnung in demselben Zustand, in dem sie übernommen wurde, zurückzustellen ist, speziell, was die Malerei betrifft (bei mir steht da sowas wie "neu ausgemalt zu übergeben". Wenn Nikotinflecken durchschlagen, muss der Mieter dafür sorgen, dass die Malerei in Ordnung kommt (Nikotinsperre auftragen).
    Ich habe ein Haustierverbot im MV, weil ich selbst so starke Allergikerin bin, dass ich nicht alles rausreißen will müssen, wenn ich oder meine Kinder die Wohnung selbst mal brauchen und weil es natürlich eine höhere Abnützung mit sich bringt (Böden, Möbel). Aber von einem Rauchverbot hab ich noch nie gehört..
    Eine Kündigung muss wohlbegründet sein, so einfach geht das nicht (unterliegt der MV dem Mietrechtsgesetz oder nicht?). Und vor allem kann der Mieter sagen, dass es sich beim Schloss um eine geringfügige Änderung handelt, die wieder beseitigt werden kann (so wie z.B. ausmalen, da wirst du ihm ja auch nicht verbieten, die Wände anders zu gestalten und/oder Nägel für Bilder einzuschlagen, solange du danach wieder eine weiße, glatte Wand hast, wenn das Objekt zurückgestellt wird, oder?). Wenn er ein Sicherheitsschloss einbaut, dann ist das möglicherweise sogar eine nützliche Änderung, die er gar nciht rückzubauen braucht.
     
  7. snoopie

    snoopie Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab auch eine Wohnung vermietet und ich frag mich grad was genau das Problem ist.
    Das mit dem Schlüssel ist mir herzlich wurscht mein Mieter muss nur mit dem gleichen Schloss zurückgeben mit dem er übernommen hat, da er mich vor einigen Wochen angerufen hat er braucht einen weiteren Schlüssel und das ein gesperrtes Schloss ist (damit ich weiss wieviele im Umlauf sind) geh ich stark davon aus dass es immer noch das Schloss ist.
    Ich geh sowieso nicht ungefragt in die Wohnung, ich würd mich selber als Mieter auch schön bedanken wenn der Vermieter mal da steht, und sollte ich rein müssen und der mich nicht lässt dann hats sowieso was gröberes dann müss ein Schlüsseldienst her.

    Wegen dem Rauchen - gehts noch? Du überlässt ihm die Wohnung gegen Gebühr dann darf er drinnen auch im Wesentlichen tun was er will (ausser was hin machen aber das tut er ja mit rauchen nicht - es stinkt halt) man kann einem Mieter ja extremen Körpergeruch oder Parfum auch nicht verbieten, und Nikotinflecken kriegt man ganz gut wieder weg (hab selber mal in einer Wohnung gewohnt die vorher ein Kettenraucher bewohnt hat der nie gelüftet hat) - wenn ers nicht macht hast du ja eine Kaution....
     
  8. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    :love:
    Nicht vermieten.

    Du greifst in die Privatsphäre der Mieter ein.
    Sie bezahlen für die Nutzung der Räume und rauchen in den Privaträumen kann nicht verboten werden.
    Wenn sie dir die Bude verstinken, muss zu Mietende, auf Mieterkosten, ausgemalt werden.

    Als Vermieter hast du das Recht die Wohnung zu begehen - sofern wichtige Gründe vorliegen, und der Vermieter den Termin mindestens drei Tage vorher bekannt gibt.
    Ein Schlosstausch ist kein Eingriff, der genehmigungspflichtig ist.
    Du kannst bei Mietende allerdings verlangen, dass das gleiche Schloss wieder ein- (rück)gebaut wird.
     
  9. maeuschen

    maeuschen Gast-Teilnehmer/in


    Warum weißt du, dass die Schlösser ausgetauscht wurden und in der Wohnung geraucht wird? Ist das eure erste Vermietung und habt ihr euch beraten lassen?
    Einen Mieter, der seine Miete zahlt, kannst du nicht so einfach kündigen, da hast kaum Chancen.
     
  10. WinterChild

    WinterChild Gast-Teilnehmer/in


    also DAS würde mich auch interessieren - immerhin läutet man ja an wenn man zum Mieter in die Wohnung will... also müsste eigentlich ein Schlüssel verwendet worden sein der natürlich dann nicht mehr passte?
     
  11. Gitti71

    VIP: :Silber

    Die Mieterin die in der darüberliegenden Wohnung wohnt hat es gesehen als sie von der arbeit nach hause kam, es wurde gerade das Schloss getauscht und auf ihre Nachfrage warum er das macht meinte er, das hat er bis jetzt bei jeder Wohnung so gemacht:confused:.
    Daraufhin hat mein Mann mit dem Mieter gesprochen und der hat dies bestätigt dass das Schloss getauscht wurde.

    Und dass man hier so angegriffen wird versteh ich auch nicht- wir hatten heute ein Gespräch mit dem Notar/Rechtsanwalt der den MV aufgesetzt hat und wir haben einen Entschluss gefasst- den werd ich allerdings hier jetzt nicht bekanntgeben.
    Ach ja und noch was, die Mieter haben im MV unterschrieben dass die Wohnung eine Nichtraucherwohnung ist und sie damit einverstanden sind.
     
  12. Buggln

    Buggln Gast-Teilnehmer/in

    ich möcht dich nicht angreifen aber dass in einem mietvertrag zu unterschreiben ist, ob ich in der wohnung - die ich ja immerhin bezahle - rauche oder nicht...also das ist vollkommener bullshit in meinen augen!
    welche rechte hat man eigentlich als mieter noch? darf man seine wohnung dann überhaupt noch "zuhause" nennen?
     
  13. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Echt praktisch... wenn man die Spione im gleichen Haus wohnen hat... :D Was ich aber immer noch nicht verstehe... warum stört dich der Schlosstausch so sehr?
     
  14. NotSoHot

    NotSoHot Gast

    Also, ich finde, wenn jemand sich mit seiner Unterschrift am Mietvertrag einverstanden erklärt, dass er in einer Nichtraucherwohnung nicht rauchen wird, dann hat er sich gefälligst daran zu halten. Er wurde ja nicht gezwungen die Wohnung zu nehmen - oder vielleicht doch??

    Die Vermieterin hat noch immer das Recht zu entscheiden, was in IHRER Wohnung gemacht werden darf oder nicht. Denn es bleibt ja ihre Wohnung, somit muss sich der Mieter bzw. Untermieter daran halten. Hält er sich nicht daran, dann kann sie den Mietvertrag kündigen.

    Wo kommen wir da hin, wenn jeder einen Mietvertrag unterzeichnet, nur um die Wohnung zu bekommen und sich nicht an die Hausordnung oder den Mietvertrag hält. Ich würde dieses Paar aus der Wohnung werfen, denn das haben sie verdient. Warum soll sich die Vermieterin die Wohnung "verstinken" lassen? Die Möbel leiden darunter, die Vorhänge, die Wände etc. und wenn sich jemand an die Vereinbarungen nicht halten möche, dann soll er sich eine andere Wohnung suchen.

    Sorry, aber bei diesem Thema werde ich ärgerlich. Ich stehe voll hinter der TE und würde mich über solche Mieter auch ärgern.
     
  15. Buggln

    Buggln Gast-Teilnehmer/in

    wenn etwas zerstört wird oder ein gegenstand nach dem auszug des mieters nicht mehr zu verwenden ist, bin ich deiner meinung und sage, der mieter hat sich an den vertrag zu halten!
    aber dass rauchen überhaupt in einem mietvertrag erwähnt wird finde ich eigenartig!
    wände lassen sich beim auszug streichen und vorhänge sind eigentlich auch eigentum des mieters - er wird sie ja kaum vom vormieter übernehmen!
    sprich, es wird durch rauchen nichts zerstört!
    es lässt sich alles übertreiben!
     
  16. Pfefferminz

    VIP: :Silber

    Rein rechtlich darf der Mieter das Schloss nicht so einfach austauschen (zumindest nicht ohne einen triftigen Grund wie z.B. dass ihm seine Schlüssel gestohlen wurden etc.)! Der Vermieter MUSS bei Gefahr in Verzug die Wohnung/das Haus betreten können (und auch nur dann, so darf der Vermieter nicht einfach in das Objekt!).

    Ich finds eine Frechheit von dem Mieter! Erkundige dich einmal bei immodirekt.at, da gibts eine kostenlose Rechtsberatung bezüglich Bauen & Wohnen, also auch das Mietrecht betreffend. Dort kann man dir das mit dem Rauchen sicher auch beantworten!

    :wave:
     
  17. Pfefferminz

    VIP: :Silber

    Mich würde das Rauchen auch stören! Kalter Rauchgeruch ist nur sehr schwer wegzubekommen und da der Mieter nicht ausmalen muss, bleibt das dann am Vermieter hängen.
    Außerdem muss man ja nicht in eine Wohnung ziehen, in der man nicht rauchen darf, man kann sich ja in einer Raucherwohnung einmieten (so argumentieren ja die Raucher den Nichtrauchern gegenüber auch immer - "gehts halt wo hin, wo man nicht rauchen darf, wenn es euch stört, dass wir Raucher alles zugifteln!" :boes:).
     
  18. Du wolltest Dich also nur als fanatischer Raucherhasser outen ...
     
  19. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Verstehe aber den Vermieter auch: Gerade zu Zeiten von Mietnomaden etc - sollte man zumindest die Mögichkeit haben - wenn es brennt/Wasserrohrbruch etc/ wäre - in die Wohnung zu kommen.

    Gibt ja genug "Wahnsinnige" die auf einer Müllhalde leben, oder aus Spass - den Abfluss verstopfen bis der untere Nachbar 20 cm unter Wasser steht (ist Bekannten von uns passiert - der obere Mieter ist Stunden davor auf Urlaub gefahren und hat sämtliche Wasserhähne aufgedreht).

    Deshalb wäre ich als Vermieter auch gegen einen Schlüsseltausch, bzw. wenn Rauchverbot- dann ist Rauchverbot, gibt ja auch schon einige Wohnhausanlagen - die mit Feuermeldern /Sprinklern ausgerüstet sind - für den Notfallbrand und in denen Rauchen behördlich verboten ist.

    Zwergenfee
     
  20. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Es greift Dich absolut niemand an, Du wirst nur drauf hingewiesen, dass Du absolut auf dem Holzweg bist.

    Besser hier, als Du ziehst vor Gericht (oder wirst gezerrt) und wirst dort erst "munter"....
     

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