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Probleme mit der Polizei

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von awdgrz, 29 Juni 2013.

  1. awdgrz

    awdgrz Gast-Teilnehmer/in

    Hallo.

    Ist es denn zulässig, dass ich von der Polizei per E-Mail ersucht werde, einen schriftlichen Einspruch schriftlich zurückzuziehen, da mir sonst auch noch Verfahrenskosten angerechnet werden müssten? Meinem Einspruch wurde nicht stattgegeben.

    Danke für Eure Meinungen,

    A.
     
  2. nein, ich würde mir einen anwalt nehmen.
    außerdem ist das irgendwie sonderbar.
    bist du sicher, dass das mail von der polizei ist?
     
    Neon und marionr1 gefällt das.
  3. awdgrz

    awdgrz Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Kinderstube, danke erst mal für Deine Meinung.

    Ja, bin mir sicher, dass die Mail von der Polizei kam - also, von einer Strafreferentin des Strafamtes.
    Mir kommt die Vorgehensweise auch ein wenig seltsam vor...

    Ist vielleicht noch jemand mit ein wenig mehr rechtlichem Sachverständnis unter den Usern hier...?
     
  4. anroma

    VIP: :Silber

    Ich würde die Referentin einfach mal anrufen und fragen, ob sie ein Mail geschrieben hat.

    Ich finde diese Vorgehensweise sehr unüblich und soweit ich informiert bin, werden Mails als Beweis nirgends anerkannt, sondern ausschließlich Brief und Fax.
     
  5. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Also als "Angeklagter" z.B.Geschwindigkeitsübertretung. ect...... kann ich sehr wohl per Mail einen Einspruch erheben.
    Und das ist auch rechtens, wird auch anerkannt.
     
  6. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Ich kann sehr wohl Einspruch per Mail erheben, bzw. mein Sicht der Dinge klar stellen.

    Dass weiss ich zu 100% weil meinem Mann gerade etwas vorgeworfen wird, dass die Polizei nicht beweisen kann.

    Und er kommuniziert immer per Mail, allerdings bekommt er die dazugehörigen Schriftstücke immer per Post.
     
  7. anroma

    VIP: :Silber

    Ich habe nicht bestritten, dass man per Mail kommunizieren kann, aber warum denkst du, kommen Antworten per Post?
    Weil Mails rechtlich nicht anerkannt werden.
     
  8. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Digitale Signatur?
     
  9. anroma

    VIP: :Silber

    Hat man diese privat?
     
  10. Nunda

    VIP: :Silber

    z.B. wenn man die österreichische Bürgerkarte hat.
     
    BuddhaLight gefällt das.
  11. awdgrz

    awdgrz Gast-Teilnehmer/in

    Hm, ich denke, ich habe mich zu undeutlich ausgedrückt.

    Die Betonung in meiner Frage sollte nicht auf "per Mail" liegen - ich denke, im 21. Jahrhundert geht das schon in Ordnung - sondern auf der Tatsache, dass man mich ersucht, meinen Einspruch zurück zu ziehen, damit man mir die 10% Verwaltungsabgabe ersparen könne.

    Einerseits ist es zwar nett, dass man so auf meine Geldtasche achten möchte, aber andererseits wäre mir mehr geholfen, wenn man von der Erhöhung des Strafmaßes um 100%!!! absehen würde, die man mir wegen nicht fristgerechter Bezahlung der Erststrafe aufgebrummt hat.

    Was mich nervt/stört/verwundert ist, dass es einerseits keine Kulanz gibt und einem andererseits dieses falsche Entgegenkommen entgegengebracht wird.


    Vielleicht noch kurz zur Ausgangssituation:
    Tag x war die Zahlfrist, Tag x+14 der Tag, an dem ich bezahlt habe und Tag x+31 der Tag,an dem die "Keule" per Post zugestellt wurde.
    Leider hat man vergessen, den bei Zahlungserinnerung üblichen Satz "Sollten Sie die Rechnung in der Zwischenzeit eingezahlt haben, erachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos!" hin zuschreiben :(
    Väterchen Staat kennt anscheinend kein Erbarmen mit seinen Erhaltern... :(
     
  12. anroma

    VIP: :Silber

    Und gegen diese Keule hast du Einspruch erhoben, nehme ich mal an, oder?
    Finde ich jetzt merkwürdig, wie darauf reagiert wurde.
     
  13. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in


    Der Behörde ist es egal
     
  14. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Oder ein Hendi. :chicken:

    www.handy-signatur.at
     
  15. Eistee

    VIP: :Silber

    Mahnungen wie wir sie kennen sind nicht verpflichtend. So ist es rechtens dass du quasi eine Strafe für die verspätete Zahlung bekommst. So blöd das auch ist, aber ich denke nicht dass du hier mit Kulanz rechnen kannst.. Leider.
     
  16. roselle

    VIP: :Silber

    den Satz gibts eh nirgens mehr. Wenn mans in der Zwischenzeit bezahlt hat, sind trotzdem die Mahnspesen fällig LG bekommt eine Rechnung, zahlt das ein, Wochen später flattert trotz bereits bezahlter Rechnung eine Mahnung ins Haus mit den worten "sollten Sie inzwischen bezahlt haben, sind nur die Mahnspesen fällig".
    Ging nicht um eine Behörde, sondern um eine Rechnung eines Wahlarztes.
    Telefongespräch ergab: Angeblich wurde die Rechnung zu spät überwiesen. Dabei wird bei uns immer alles sofort eingezahlt.
    Und das sei so üblich, dass Mahnspesen immer verrechnet würden, wenn mal eine Mahnung raus geht.. (ob gerechtfertigt oder nicht)
     

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