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Problem mit Urlaub und Kündigung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Harald.B, 16 Dezember 2009.

  1. Harald.B

    Harald.B Gast-Teilnehmer/in

    Liebe Leute,

    hab folgendes Problem: Ich will vor Silvester kündigen, um nach 1 Monat Frist mit 31.1. aufzuhören. Ich hab aber für die Weihnachtsferien Urlaub und Zeitausgleich beantragt, und mit dem Vorbehalt genehmigt bekommen, dass vorher kein Krankenstand oder Pflegeurlaub mehr ist, damit wir mit keinem Projekt ins schleudern kommen. Vom aliquoten Resturlaub und Überstunden her ginge sich der Urlaub trotz Kündigung aus, ich hab nur die sorge, dass mein Dienstgeber ihn mir dann wegen der Kündigung doch nicht genehmigt.

    Was also tun? Postalisch aus dem Urlaub kündigen ist mir zu unsicher, weil wenn der AG den Schrieb zu spät von der Post holt, habe ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten. Telefonisch oder Mail ist nicht beweisbar. Einvernehmlich werde ich eh probieren - aber ob es akzeptiert wird?

    Wie ist es, wenn ich kurz vor Weihnachten noch einmal nachfrage, ob der urlaub definitiv OK geht - ist er dann nachher fix und kann nicht mehr untersagt werden? Und wie ist das überhaupt: Kann der Dienstgeber darauf bestehen, Resturlaub nicht zu gewähren, sondern auszubezahlen?
     
  2. Equs

    Equs Gast-Teilnehmer/in

    Wenn der Urlaub schon vereinbart ist, kann der Arbeitgeber ihn nicht einseitig widerrufen (von in der Praxis sehr selten vorkommenden Ausnahmesituationen abgesehen). Die Kündigung ändert daran nichts. Wichtig ist halt, dass man die Urlaubsvereinbarung im Streitfall beweisen kann.

    Umgekehrt gilt: Nur weil man gekündigt hat, hat man dadurch nicht den Anspruch, einseitig Urlaub oder Zeitausgleich anzutreten (weil Urlaub eben auch in der Kündigungszeit Vereinbarungssache ist).

    Was das Kündigen betrifft, sollte sich das eigentlich auch knapp vor Silvester ausgehen, zumindest wenn die Firma in der Woche ab 28.12. offen ist (wenn nicht, schaut's hingegen schlecht aus).
    Wenn man per eingeschriebenem Brief kündigt, gilt die Kündigung als zugegangen, sobald sie in der Firma abgegeben wird (falls sie bei der Post hinterlegt wird: 1. Tag der Abholmöglichkeit gilt als Zugang; wenn der Arbeitgeber den Brief nicht abholt, nutzt ihm das nichts).
    Oder: In die Firma gehen und die Kündigung abgeben und sich auf einem Zweitexemplar den Erhalt bestätigen lassen.
    Oder: Per Telefon kündigen (falls nicht irgendwo vereinbart ist, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss) und dann die erfolgte Kündigung schriftlich (Brief, Fax) festhalten: "Ordnungshalber halte ich fest, dass ich am xx.12.2009 um xx.xx Uhr in einem Telefonat mit Fr/Hr xxxx meine Kündigung zum 31.1.2010 ausgesprochen habe". Dann sollte eigentlich nichts schief gehen.
     
  3. stephi2403

    stephi2403 Gast

    Hallo und guten Morgen!

    Ich denke, der AG wird dir den Urlaub und den ZA genehmigen.. denn er weiß - wie es sehr viele DN machen, dass, wenn er dir den Urlaub nicht gewährt, du wohl in Krankenstand gehen wirst (zumindest kenn ich das als PV zu 99,9% so von meinen Klienten)..

    Also würde ich mir da weniger sorgen machen :) außerdem, er muss ihn dir ja sonst auszahlen... Und ich würde auch die schriftliche Kündigung in die Firma bringen (am besten am letzten arbeitstag vor dem Urlaub) und sie mir mit einem eingangsstempel "quittieren" lassen, wenn er sie dann erst irgendwann im jänner liest, ist das dann sein problem!

    Lg
     
  4. Harald.B

    Harald.B Gast-Teilnehmer/in

    spät aber doch: vielen Dank für Eure Antworten! Hab mir zuerst den Urlaub bestätigen lassen, und später erst gekündigt. Ist alles in Liebe & Griesschmarrn abgegangen, und ich bin wie geplant auf Weihnachtsurlaub!
     
  5. sonnengelb

    VIP: :Silber

    die formulierung gefällt mir :D

    schönen urlaub!

    so
     

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