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problem mit ebay-verkauf

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von marla-singer, 17 Mai 2011.

  1. hi!

    ich hab ne frage:

    hab auf ebay einen drucker verkauft (laserdrucker, canon inkl. originaler, neuer ersatzpatrone). verkauft nur deswegen, weil ich einen neuen pc gekauft habe und der drucker unter windows sieben 64 bit nicht funktioniert (kein treiber). am alten pc gabs keinerlei probleme und ich habe ihn bis zum schluss benutzt.

    so, verkauft um eur 16euro, versand lt. post.at 8 euro...verschickt am freitag, 13.05.

    gestern bekomme ich nachricht, dass der artikel nicht wie beschrieben ist (beschrieben als gebraucht), da er verdreckt (ich hab das gerät verwendet und normal in gebraucht gehabt - keine ahnung inwiefern er verdreckt sein soll ) ist und angeblich der papiereinzug nicht funktioniert/defekt ist. da er bei mir wirklich bis zum schluss in verwendung war und ich sicherlich KEIN defektes gerät verkaufen würde, bin ich jetzt echt sauer! ich bin nämlich nicht gewillt, das gerät zurückzunehmen (evtl. versandschaden durch die post?)

    da ich privat verkauft habe und auch die gewährleistung, garantie ausgeschlossen habe, muss ich das gerät zurücknehmen oder nicht bzw. welche konsequenzen (außer einer schlechten bewertung) können auf mich zukommen?

    bin echt sauer - hatte noch nie probleme bei ebay bzw. mit den käufern
    :(
     
  2. Schnabilein

    VIP: :Silber

    ich würde einmal sagen ausser der negativen bewertung hast du nichts zu befürchten.

    meine freundin hat über ebay einmal felgen verkauft. der typ hat nach 8 wochen gemeint, er wollte sie jetzt montieren und hat bemerkt, dass die felgen unbrauchbar sind bla bla. er besteht auf eine rücknahme, sonst ist er beim anwalt.

    sie hat sich dann selbst beim anwalt schlau gemacht. der hat sofort abgewunken und gemeint sie soll sich keinerlei sorgen machen.
    man darf nur keine bekannten mängel verschweigen.
     
  3. das ist klar - ich würde nie, wirklich nie ein defektes gerät vekaufen!!! deswegen ärgert mich das wirklich! tja er meinte, er hätte das von einem techniker prüfen lassen und es wäre eben der einzug defekt! aber ich kanns mir wirklich nicht vorstellen, weil er bei mir problemlos funktioniert hat! naja, ich hoffe, das regelt sich in irgendeiner art und weise....
     
  4. Disturbia

    Disturbia Gast-Teilnehmer/in

    Du hast ihn gebraucht verkauft (so wie er ist). Eine Garantie gibts bei Privatkauf nun mal nicht.

    Schreib einfach, du hast den Drucker normal verwendet und er hat bis zum Schluss funktioniert (Zeugen)...
    Oft sind im Papiereinzug irgendwelche Fremdteile drin (Büroklammer)..oder das Papier ist zu glatt...dann zieht er es auch nicht ein.

    Ich gehe nicht davon aus, dass man einen Drucker für 16€ von einem Techniker überprüfen lässt (war sicher ein Freund)
     
  5. genau das habe ich ihm geschrieben - er meinte nur: "das war ja eh klar" :rolleyes:

    naja, ich hab ihm geschrieben, dass es mir leid tut, dass er probleme mit dem gerät hat, aber er eben bei mir funktioniert hat und ich ihn nach bestem wissen und gewissen gewartet habe. und da es ein privatverkauf war, ich auch nicht gewillt bin, das gerät zurückzunehmen bzw. ihm das geld zurückzuzahlen...

    bin gespannt ob jetzt noch was kommt (außer einer neg. bewertung die mich jetzt schon ärgert)...
     
  6. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Stimmt so nicht, auch als Privatverkäufer ist man gewährelistungspflichtig.

    @TE: hast Du die Gewährleistung ausgeschlossen bei Deiner Auktion?
     
  7. ich habe diesen text in der auktion stehen:

    Das Produkt ist gebraucht und wird unter Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung verkauft! Das bedeutet: Mit der Abgabe Ihres Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Die Ware wird Ihnen, wie im Text beschrieben, verkauft als gebraucht!! Bieten Sie bitte nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Bitte wundern Sie sich nicht über diesen Zusatz, der Grund ist das neue EU-Recht. Ich bitte um Verständnis. Keine Rückgabe.
    Bevor Sie bieten, beachten Sie bitte folgendes:
    1. Fragen zum Angebot bitte vor dem Bieten stellen!
    2. Der Artikel wird "so wie er ist" von mir privat verkauft: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung bzw. Garantie bei Gebrauchtwaren verzichten!
     
  8. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    .....
     
  9. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Dann schauts grundsätzlich schon mal gut aus, weil der Käufer keinen Gewährleistungsanspruch geltend machen kann. Er kann nur behaupten, dass Du falsche Angaben gemacht hast, was weitaus schwieriger zu beweisen wäre. Wahrscheinlich wirds auf eine nagative Bewertung hinauslaufen, auf die Du aber mWn antworten kannst.

    Ja, wer lesen und sich das Ganze auch noch länger als 3 Minuten merken kann, ist klar im Vorteil. :eek:
     
  10. Disturbia

    Disturbia Gast-Teilnehmer/in

    Genau, ein normal intelligenter Ebay-Verkäufer schließt logischerweise die Garantie aus... ;)
     
  11. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    :hug: hab schon mit einer patzigen antwort gerechnet ;) dann hab ich gesehen dass das ja DU warst :D
     
  12. ok gut. vor allem hab ich ja keine falschen angaben gemacht - ja gut, wie ich das beweisen sollte wenn ich müsste wüsste ich auch net :rolleyes:

    naja, noch hat er sich net mehr gemeldet auf meine letzte nachricht. bin gespannt! mich ärgerts einfach, weil ich schon an die 1500 bewertungen habe und ehrlich noch nie eine negative bekommen hab. aber irgendwann is immer das erste mal...:boes:
     
  13. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    :D :wave:

    Ich würd sagen Augen zu und durch, 1 schlechte Bewertung ist nicht schlimm, die kann man als Bieter schon einschätzen. :)
     
  14. sooo:

    negative bewertung erhalten :boes:

    "drucker bei erhalt defekt, miese verpackung, 25 euro für den müll"

    tja verpackt war der drucker in einer großen schachtel ohne bewegungsspielraum, die patrone originalverpackt und die 2. patrone (die eigentlich im drucker war) auf wunsch des käufers herausgenommen und fest in einem plastiksackerl verschlossen. wüsste wirklich nicht, wie ich das besser hätte machen sollen?!
     
  15. Samhain

    Samhain Gast

    Silbertablett. ;)
     
  16. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    zu der negativen bewertung kannst du ja mit bewertungskommentar öffentlich stellung nehmen. das würd ich auch unbedingt tun. :)
     
  17. hab schon stellung genommen dazu. leider hat man nur 80 zeichen...naja, egal. sache erledigt :(
     
  18. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Nicht ärgern über so einen Deppen, die sterben leider nicht aus. :hug:
     
  19. LalaLisa

    LalaLisa Gast

    Ich schließ mich an: Solche Frechheiten kommen leider vor. Ärger dich nicht, die nächste Bewertung ist wieder positiv und kein Hahn kräht mehr danach. :hug:
     
  20. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Hatte ich genau einmal - ich habe 2 Tonerpatronen nach .de verkauft - mit Versandkosten je 10 Euro für die erste, 5 Euro für jede weitere.
    Die Käuferin verlangte (nachdem sie bezahlt und die Ware erhalten hatte!) eine Erstattung der 5 Euro für die zweite Patrone und drohte mit einer negativen Bewertung, wenn ich das nicht mache.
    Ich hab das an ebay weitergegeben, und die nannten das "Bewertungserpressung", was zur Sperre des Käuferkontos führte.
     

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