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probezeit: gesetzlich oder vereinbarungssache

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lula, 27 März 2008.

  1. lula

    lula jössas 8-O

    ich hab am 1.3. angefangen zu arbeiten und würde aber gerne wieder aufhören, weil das hier der totale chaotenverein ist.

    mündlich wurde eine einmonatige probezeit vereinbart. es wurde jedoch noch kein dienstvertrag unterschrieben.
    ich wurde immer wieder vertröstet (kollegin hat seit 7 monaten noch keinen) - wie gesagt - ein totaler chaotenverein.

    jetzt müsste ich am montag kündigen. gilt jetzt die mündlich vereinbarte probezeit?
    ist das gesetzlich geregelt?
    steht das im kollektiv?
    oder ist probezeit reine verhandlungssache (also nur per DV)?

    ich hätte schon ein anderes jobangebot und würde dort gerne anfangen. hab nur ein bissl angst, dass mir die jetztige firma da probleme macht.

    ich bitte um eure gedanken und eure erfahrungen.

    danke
    lula
     
  2. lula

    lula jössas 8-O

    hab was auf help.gv.at gefunden:
    Auflösung während der Probezeit

    Während der Probezeit, die gesetzlich im Allgemeinen nicht mehr als einen Monat betragen darf, kann sowohl der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin als auch der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen lösen. Eine Probezeit kann grundsätzlich nur am Beginn eines Arbeitsverhältnisses vereinbart werden.

    Hinweis: Wird beim Abschluss des Arbeitsverhältnisses ein längerer als der gesetzlich vorgeschriebene Maximalzeitraum als Probezeit festgelegt, kann das Arbeitsverhältnis dennoch nur innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Probezeit jederzeit und ohne Angaben von Gründen gelöst werden.


    heisst das jetzt:
    - probezeit ist gesetzlich, ohne gesondert geregelt werden zu müssen
    - kann vereinbart werden, muss aber nicht

    bin confused!?
     
  3. Maritina

    VIP: :Silber

    Hallo Lula,

    in Österreich bedarf eine Vereinbarung grundsätzlich nicht der Schriftform damit sie bindend ist. Das heißt: die Probezeit, die Ihre vereinbart habt, gilt. Und innnerhalb dieser Probezeit (ein Monat ist gängige Praxis) können Dienstgeber und -nehmer JEDERZEIT OHNE ANGABEN VON GRÜNDEN das Dienstverhältnis beenden. Es kann Dir also gar nichts geschehen, wenn Du von heut auf morgen kündigst.

    Alles Gute
    Maritina
     
  4. Gunter

    Gunter Gast-Teilnehmer/in

    Während der Probezeit (egal ob schriftlich oder mündlich vereinbart) reicht ein einfaches "ich komme ab morgen nimmer".

    Ein schriftlicher Dienstvertrag muß nicht unbedingt sein, ein Dienstzettel (da stehen Gehalt, Stunden, Überstunden, anwendbarer KV und Einstufung etc. drauf) muß jedoch auf Verlangen ausgefertigt werden, notfalls vom Arbeitsgericht per Urteil angeordnet (da muß die Not aber groß sein bei einem solchen AG zu bleiben).

    Schwierigkeiten kann der alte AG nicht machen. Im Dienstzeugnis darf nix negatives stehen, allerdings gibt es kodierte Mitteilungen "hat sich stets bemüht" = "hat nix zusammengebracht". Auch bei KK und FA muß er korrekt melden.
     
  5. lula

    lula jössas 8-O

    danke an alle für die infos.

    blöde frage: kriegt man auch ein dienstzeugnis, wenn man in der probezeit aufgehört hat?
    (ich bin noch bis september in karenz)
     
  6. Minnja

    Minnja Gast-Teilnehmer/in

    LOL, was sollte denn da drin stehen? Die Mitarbeiterin verließ uns auf eigenen Wunsch schon wieder in der Probezeit?????

    Also echt. Oder was meinst du?
     
  7. Maritina

    VIP: :Silber

    Nein, Lula,

    ich wüde kein Zeugnis beantragen und diese paar Wochen auch nicht in den Lebenslauf auffnehmen.
    Alles Gute für den neuen Job!:)
    LG
    Maritina
     
  8. lula

    lula jössas 8-O

    nein, ich hätte eh keines verlangt und diese tätigkeit auch nicht in meinen lebenlauf aufgenommen. bin eh noch in karenz und hab somit keinen "weissen fleck" im CV.

    ich hab nur nachgefragt weil Gunter das thema angeschnitten hat.
     
  9. Gunter

    Gunter Gast-Teilnehmer/in

    Ein Dienstzeugnis ist auf Verlangen des Arbietnehmers auszustellen.

    Bei späteren Bewerbungen braucht man es weder vorzulegen, noch die eventuelle Lücke im Lebenslauf zu erklären.

    Ein wohlgesinnter AG wird etwa hineinschreiben "trotz der kurzen Zeit der Beschäftigung in unserem Betrieb konnten wir einen überaus positiven Eindruck gewinnen". Sonst steht halt nur drin "Beschäftigt von bis" und "verlässt uns auf eigenen Wunsch".
     
  10. lula

    lula jössas 8-O

    ich habe noch eine frage:

    muss in der probezeit die kündigung schriftlich erfolgen?
     
  11. Gunter

    Gunter Gast-Teilnehmer/in

    Nein.

    Ebenso wie ein Vetrag mündlich vereinbart werden kann, kann er auch mündlich gekündigt werden.

    Bloß die Nachweisbarkeit der Einhaltung von eventuellen Fristen erfordert die Schriftform. Wer es ganz besonders nachweisbar haben will schreibt "Eingeschrieben mit Rückschein". Mit Datum vom Poststempel gilt die Kündigung als ausgesprochen, und der Rückschein beweist, daß der Brief auch angekommen ist.
     
  12. lula

    lula jössas 8-O

    @gunter: danke für deine ausführlichen infos.

    ich hab es eh schon hinter mich gebracht und heute gekündigt :eek:

    der chef war zwar leicht schockiert, hat sich aber sehr "ordentlich" verhalten - war soweit alles okay.


    morgen geht's schon in die neue firma - ich hoffe das ist dann das richtige für mich.

    drückt mir bitte die daumen.

    lg
    lula
     

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