1. Reden wir miteinander ...

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Privatgrund - Fremdparker/Besitzstörung? - Rechtslage

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Mona099, 19 Februar 2007.

  1. Mona099

    Mona099 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Ihr,

    ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen, ich bin nämlich mittlerweile schon so was von sauer...

    Wir haben uns ein Reihenhaus gekauft und sind vor kurzem eingezogen. Wir haben etliche Parkplätze bei der Einfahrt zu unserem Grundstück. Jeder Parkplatz ist einer Hausnummer zugeordnet und wurde gekauft, ist daher Privatgrund.

    Leider ist es so, dass ich schon etliche Male einen Fremdparker auf meinem Parkplatz hatte, als ich nachhausegekommen bin (ich komme tagsüber heim derzeit). Meistens sind es irgendwelche Firmen, die irgendwo in der Anlage bei jemandem arbeiten oder auch Besucher von anderen Eigentümern, die sich halt einfach auf gerade "freie" Plätze stellen.

    Soeben steht gerade wieder ein Wagen auf meinen Parkplatz. Kennzeichen hab ich diesmal notiert, die letzten Male hab ich nur mit den Leuten herumgestritten und mich geärgert und bin deshalb nie zum Mitschreiben gekommen. Und jetzt reichts mir wirklich, jetzt hab ich mir das lang genug angeschaut.

    Wer kennt sich aus oder kann mir sagen wo ich Info herbekomme? Wie bekomme ich diese Falschparker weg von meinem Grund? Welche Rechte hat man? Wer hilft? Polizei? Abschleppdienst? Anzeige? Das ist doch Besitzstörung oder?
     
  2. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    wir haben es ganz sauber mit einem "privatparkplatz" schild gelöst.
    seit dem parkt niemand mehr dort.
     
  3. Mona099

    Mona099 Gast-Teilnehmer/in

    ja, das war auch mein erster gedanke, nur wo soll das schild hin? die dazugehöriger hausnummer ist auf dem stellplatz am boden aufgemalt. und vor den stellplätzen sind die gärten von anderen eigentümern. ich kann schlecht auf deren zaun ein schild für meinen parkplatz anbringen... :(
     
  4. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    abgesehen davon, kannst ihn klagen. abschleppen kannst ihn theoretisch auch, aber das mußt du selber bezahlen - kannst es dann einklagen, aber wenn das auto nicht eine zufahrt verstellt oder so, kannst damit auf den abschleppkosten auch sitzen bleiben.
     
  5. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    war bei uns auch so - gibt's zum einbetonieren oder einschlagen in die erde auch - ein kleines taferl auf einem ständer, an die kopfseite des parkplatzes.
     
  6. Lohi

    Lohi Gast-Teilnehmer/in



    Basierend auf der Österreichischen Rechtssprechung die den Akt der Selbsthilfe (= hier die Abschleppung) gemäß §§ 19, 344 ABGB sehr enge Grenzen setzt. Privates Abschleppen von KFZ ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Bei Drohen eines bloß geringen Nachteils darf keine Selbsthilfe angewandt werden. Die Selbsthilfe muss sich prinzipiell im Rahmen des Nötigen halten. Selbsthilfe ist nur zur aktuellen Rettung eines notwehrfähigen Gutes - Leben oder Vermögen in größerem Umfang - zulässig. Außerdem muss als Voraussetzung staatliche Hilfe zu spät kommen. Unerlaubte Selbsthilfe würde daneben dem Störer auch noch die Möglichkeit einer Besitzstörungsklage eröffnen.

    Empfehlenswert im konkreten Fall:
    Es bietet sich eine empfehlenswerte, effiziente und rechtlich einwandfreie Möglichkeit, und zwar jene des Rechtsanwaltsbriefes an den Störer bzw. Halter des KFZ. D.h. ein Rechtsanwalt schreibt einen Brief an den Störer, indem er ihm für den Fall der Nichtbezahlung eines Betrages die Besitzstörungsklage ankündigt. Zur Beweissicherung legt er meist noch ein Foto bei, auf dem die Besitzstörung durch den Störer klar ersichtlich ist. Der Rechtsanwaltsbrief bietet dem in seinem Besitz Gestörten die Möglichkeit zumindest für die Störung "entschädigt" zu werden ohne dafür vor Gericht ziehen zu müssen und ein rechtliches Risiko einzugehen. Aber auch für den Störer scheint diese Reaktion mit unter eine günstige Alternative zu sein, wenn die Forderung im Brief nicht zu hoch beziffert wird. Stellt der RA-Brief eine Klage in Aussicht, so ist es in jedem Fall für den Störer am ruhigen Parkplatzbesitz günstiger einen Betrag von zB Euro 100,- zu überweisen und die "Angelegenheit damit ins Reine zu bringen".

    Thema: Tafel bzw. Hinweisschilder, welche darauf hinweisen, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden
    Die Anbringung von solchen Schilder ist prinzipiell zu unterstützen, dienen sie doch dazu die Erkennbarkeit des Eingriffs in fremde Besitzrechte (Besitzstörung) eindeutig anzeigen. Die Ankündigung z.B. "Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt" zeigt ebenfalls Besitzrechte an, kann aber Selbsthilfe - wie oben gezeigt - auch nicht rechtfertigen. Aus verfahrensrechtlichen Gründen der Beweisführung empfiehlt sich die Anbringung eines solchen Schildes. Damit ist nämlich die Erkennbarkeit der Störung eindeutig gegeben. Denn der selbstverständliche Inhalt derartiger Schilder zeigt die Absicht, Störungen des Besitzes fernzuhalten und beabsichtigte Störungen zu verhindern, an. Ist ein Schild aufgestellt, so ist klar bzw. auch für den unberechtigten Lenker hinreichend erkennbar, dass eine Besitzstörung im Sinne des ABGB vorliegt, wenn der PKW abgestellt wird. Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass Parkschilder große praktische Beweisbedeutung haben. Nicht mehr und nicht weniger, kann ganz einfach damit bewiesen werden, dass ein Störungsbewusstein beim Lenker des unbefugt abgestellten Fahrzeuges bestanden hat.
     
  7. capriccio

    capriccio Gast

    klappbaren Sperrpfosten montieren
     
  8. Mona099

    Mona099 Gast-Teilnehmer/in

    also abgesehen von der frage welche kennzeichnung bzw. absperrung man machen kann, hat mir heute meine schwiegermutter folgendes mitgeteilt:

    nicht abschleppen lassen, da man die kosten selber tragen muss sondern fotografieren und anzeige bei der polizei machen bzw. einem RA übergeben der das übernimmt

    stimmt das so? hat das jemand von euch schon gemacht bzw. macht das laufend? bei mir kommt es ja ständig vor, dass jemand auf meinem parkplatz parkt, ich bräuchte also eine dauerlösung ;) macht die polizei das dann überhaupt, wenn ich dort ständig aufkreuze und anzeige?

    habe damit leider überhaupt keine erfahrung, aber ich muss jetzt was tun, es kann ja nicht so weitergehen und der parkplatz ist schliesslich mein grund und boden für den ich bezahlt habe.

    also wie sieht das jetzt echt in der praxis aus?
     
  9. Q

    Q Gast

    Die Polizei ist nicht zuständig. Besitzstörung ist ein zivilrechtlicher Anspruch. S. den sehr guten Beitrag von Lohi dazu.

    Pragmatisch ist die Sache mit dem klappbaren Sperrpfosten sicher überlegenswert, wenngleich sie Lieferfirmen eher dazu veranlasst, dann halt die Zufahrt zu diesem Parkplatz zu verstellen.

    Überhaupt appelliere ich gegenüber Lieferfirmen für ein gewisses Verständnis, da die bei diesen modernen und ach-so-platzsparenden Neubausiedlungen vielfach überhaupt keine legale Möglichkeit haben, ihre Fahrzeuge abzustellen. Möglicherweise wird das sonst dazu führen, dass die einfach auf ihre Auftragsformulare drucken: Der Auftraggeber sorgt für freie Zufahrt und Abstellmöglichkeit des Fahrzeuges innerhalb von xxx Metern vom Zielobjekt und wird den Lieferanten in zivilrechtlichen Streitigkeiten, insb. aus Besitzstörungsansprüchen Dritter, vollkommen schad- und klaglos halten.

    (so würde ich das als Lieferant halt machen).
     
  10. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in

    ich hab jetzt keine ahnung wie das in deinem konkreten fall ausschaut, aber wenn ich an die kleingärten bei der alten donau denk...woher soll man wissen dass das privatgrund ist wenn kein schild od. eine tafel angebracht ist??
    ich park vor gärten auch immer, nur eben nicht bei der einfahrt, od. falls vorhanden, bei einem abgeschrägtem gehsteig...
     
  11. Mona099

    Mona099 Gast-Teilnehmer/in

    in kürze kommt ein zusätzliches schild bei der einfahrt - angeblich laut hausverwaltung...

    es sind aber alle parkplätze ganz gross mit nummerierung gekennzeichnet, es müsste also auch für jeden volldeppen ersichtlich sein

    alle die ich angesprochen habe, wussten auch dass sie auf einem "fremden" parkplatz stehen, es war ihnen aber sch.... egal



    weiss das jemand: kann man diese sachen an die rechtschutzversicherung weitergeben? oder wem sonst wenn die polizei nicht zuständig ist? einen befreundeten RA der das macht hab ich nämlich nicht.
     
  12. Q

    Q Gast

    Man kann auch einen nicht befreundeten Anwalt beauftragen, das macht jeder. Das, was da an Gebühr anfällt, geht halt auf den Anwalt drauf, ein Nullsummenspiel.

    Ich stelle übrigens eine andere Frage in den Raum: weiß wer, warum man nicht solche Briefe einfach an die Staatsanwalt weiterschicken sollte? IMHO erfüllt das Fordern eines Geldbetrages dafür, dass man von einer behördlichen Maßnahme absieht, den Tatbestand der Erpressung oder zumindest Nötigung ...

    (offenbar ist das nicht so, aber gesucht ist das Gegenargument)
     
  13. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    *räusper* also ich wußte das auch lange nicht...bis mich mal eine dame freundlich darauf merksam gemacht hat, was die nummern heissen. (zu einem zeitpunkt, wo man die erste eigene 25qm wohnung ohne küche und den führerschein grad ein paar monate hat, ist alles, was auf die straße gemalt ist und kein behinderten-parkplatz ist, wurscht - und eigentumsparkplätze ein ganz fremdes konzept.) :eek:
     
  14. Mona099

    Mona099 Gast-Teilnehmer/in

    ;) ;)
    naja, bei uns ist das ja etwas anders. man erkennt ja schon bei der einfahrt dass diese parkplätze anders ausschauen als normale strassenparkplätze. und die nummern sind nicht einfach irgendwelche nummern, sondern die definitiven hausnummern, also auch mit buchstabe a - h usw.
     
  15. Mrs.Sipi

    Mrs.Sipi Gast-Teilnehmer/in

    Ich hatte mal bei einem Privatparkplatz (von ner Bank - ich musste zum Arzt und da war viel frei *g*) einen netten Zettel auf dem Auto

    "Wir möchten Sie darauf hinweisen das sie auf einem Privatparkplatz geparkt haben. Wir haben uns ihr Kennzeihcen notiert, sollte es wieder vorkommen kommt es zu eijner Anzeige" oder so ähnlich.

    Vll. auch eine Möglichkeit?
    Rabea
     
  16. Mona099

    Mona099 Gast-Teilnehmer/in


    tja, so mache ich das seit beginn an, komm mir allerdings schon blöd vor mit lauter zettel schreiben. und die kennzeichen hab ich tatsächlich alle notiert ;))
     
  17. Berthold

    Berthold Gast

    Pffff - den schreib ich einmal und kopier ihn mir zigmal.
     
  18. Misella

    Misella Gast-Teilnehmer/in

    Wir kaufen uns so etwas: kostet zwar über 500 Euro, aber das ist es uns wert:
    Eine funkgesteuerte Absperrung z.B. von www.hauer-tortechnik.at
    Das ist so genial und praktisch, wir freuen uns schon!

    Michaela
     
  19. .sebastian.

    .sebastian. Gast-Teilnehmer/in

    mein freund hat einee firma und auch so ein problem.. abschleppen kann er nicht lassen,weil angeblich bleiben bei einen privatgrund dir die kosten über... oder ist das nur in nö so? was wichtig ist das du es fotografierst das macht mein freund so..ansonsten ist mein freund auch ratlos weil er nicht weiss was er machen soll. foto ist wichtig zur beweislast...
     
  20. Mona099

    Mona099 Gast-Teilnehmer/in

    hey, danke, das ist cool! sowas kenn ich gar nicht, schaut aber super praktisch aus. werde es mal LG zeigen, mal schauen, was der dazu sagt ;)
     

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