1. Reden wir miteinander ...

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Privat Haus Anteiliges Firmenbüro

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Babs-81, 28 November 2011.

  1. Babs-81

    Babs-81 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich hoffe, irgendwer kann mir da helfen!
    Wir haben letztes Jahr unser Haus fertig gebaut und da mein Mann ein Einzelunternehmen hat, haben wir anteilige (über 20:wacky: Kosten in das Unternehmen geben.
    Jetzt meine Frage, weil ich glaube, wir haben einen ziemlichen Blödsinn gemacht,
    was kann uns schlimmstens passieren, wenn wir z.b. das Haus verkaufen oder mein Mann das Unternehme aufgibt!!

    Brauch eure Hilfe!!!
     
  2. Entourage

    Entourage Gast-Teilnehmer/in

    nix, du zahlst einfach die mwst zurück, ziehst dir aber für jedes verbrauchte kalenderjahr im haus 10% ab. ist kein problem.:wave:

    falls im firmenvermögen der anteil drinnen ist, geht dies ebenso - frag den steuerberater.
     
  3. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    wenn Dein Mann das Unternehmen "aufgibt" in dem Sinne, dass er das Gewerbe ruhend meldet und da schuldenfrei rauskommt, braucht Ihr nur wie oben geschrieben die MWSt. nachzahlen, wenn er Konkurs geht mit seinem Einzelunternehmen, dann haftet er auch mit seiner Hälfte v. Haus (bzw. mit dem Anteil mit dem er halt im Grundbuch steht, selbst dann, wenn die Bank für einen allfälligen Geschäftskredit nicht im Grundbuch steht, er aber als Bürge dafür unterschrieben hat und als Keditnehmer ist man zugleich in den meisten Fällen Bürge und Zahler).
     
  4. sbh75

    sbh75 Gast-Teilnehmer/in

    Bei Hausverkauf muss für den betrieblichen Anteil die sogenannte "stille Reserve" (Verkaufspreis abzüglich Buchwert) VERSTEUERT (Einkommensteuer) werden!
    Bei Betriebsaufgabe wird der betriebliche Gebäudeanteil entnommen und ins Privatvermögen geführt. Hier wird der Verkehrswert dem Buchwert gegenübergestellt und auch hier ist die Differenz zu VERSTEUERN.
    Sollte das Einzelunternehmen einen jährlichen Umsatz von mehr als € 700.000,-- haben ist er nach UGB buchführungspflichtig, in diesem Fall ist auch die Wertsteigerung des Grundstückes steuerpflichtig.
     
  5. Babs-81

    Babs-81 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für eure Antworten!

    Jetzt verstehe ich das ein bisschen mehr!!!
     

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