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Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge kann jährlich gekündigt werden

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von kailua, 30 Oktober 2009.

  1. kailua

    kailua Gast



    Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge kann jährlich gekündigt werden

    Hallo, es gibt ein neues Urteil zur staatlich geförderten Zukunftsvorsorge (Prämienpension).
    Diese kann nun jährlich gekündigt werden.

    Versicherungsnehmer können ihre Lebensversicherung nach § 165 VersVG jährlich kündigen. Nach § 176 VersVG ist danach der Rückkaufswert auszuzahlen. Diese Bestimmungen sind nach § 178 VersVG zwingend, weshalb sich die Versicherung auf eine von der Kündigungsmöglichkeit abweichende Vereinbarung nicht berufen kann. Die steuerrechtlichen Regelungen stehen dem nicht entgegen. Gemäß § 108g Abs 1 EStG kommt es bei der Prämienzahlungen für die staatliche Zukunftsvorsorge auf Antrag zur Erstattung von Einkommensteuer. Dazu ist eine Erklärung des Steuerpflichtigen erforderlich, auf die Dauer von mindestens zehn Jahren auf eine Rückzahlung zu verzichten. Diese Erklärung ist allerdings nur an die Abgabenbehörde gerichtet. Da außerdem § 108g EStG nur das Verhältnis der Abgabenbehörde zum Steuerpflichtigen zum Inhalt hat, kann diese steuerrechtliche Regelung keine Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung haben. § 108g EStG ist auch keine lex specialis zu den §§ 165 und 176 VersVG, da § 108g EStG keine Rechtsfolgenanordnung für die Erstattung des Rückkaufswertes enthält. Der Kündigungsausschluss in den Versicherungsbedingungen ist unwirksam (HG Wien 27. 2. 2009, 50 R 95/08i; rechtskräftig).

    http://news.lindeonline.at/archives...orsorge-kann-jaehrlich-gekuendigt-werden.html
     
  2. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    sehr interessant! nur leider grad der blödeste zeitpunkt eine zukunftsvorsorge zu kündigen. vllt. in fünf jahren wieder, wenn die aktien wieder angezogen haben.
     
  3. lexl

    lexl Gast-Teilnehmer/in

    Tja leider halten sich noch nicht alle Versicherungsunternehmen an dieses neue Urteil!! Aber grundsätzlich finde ich es gut dass der Kunde die Möglichkeit hat. Ich halte von diesem Produkt sowieso gar nix. Völlig überbewertet und reine Bauernfängerei!:boes:
     

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