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Porto zahlt Empfänger - Absicherung?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Glueckskatze, 16 Januar 2013.

  1. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Ich habe eine Mitgliedschaft gekündigt (was, ist irrelevant, aber auf jeden Fall kostenlos und ohne Bindungsfrist).
    Nun will mein Vertragspartner bestimmte Unterlagen zurückhaben. Das Ganze ist recht schwer und würde mich dementsprechend viel Porto kosten.
    Ich habe gelesen, dass die Anmerkung Porto zahlt Empfänger für Ärger sorgen kann, wenn der Empfänger nicht dazu bereit ist, das Porto zu übernehmen - dann muss ich nämlich zahlen.
    So, und was mache ich jetzt?
    In den AGB steht übrigens nix davon, dass ich verpflichtet bin, das Zeug zurückzuschicken. Ich verstehe, dass sie das zurück haben wollen, bin aber nicht bereit, die Kosten dafür zu übernehmen.
    Vorschläge?
    Danke schon mal. :)
     
  2. bluevelvet

    bluevelvet my mind is dangerous
    VIP: :Silber

    Anrufen und nachfragen.
     
    no-mercy und Nunda gefällt das.
  3. whoami

    whoami Gast

    Frag mal bei der Post nach, ob dieser Händler ein gelisteter Versandhändler ist; dann können die dir problemlos so ein V-Pickerl ausdrucken.
    Als 'unfrei'-Paket würd ich es nur mit Absprache retour senden, denn wenn es nicht angenommen wird, zahlst du die Unfrei- + Retour-Kosten.
    Unfrei geht auch nur bis 10kg und nur innerhalb Österreich.
     
  4. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Danke für eure schnellen Antworten.
    Es ist leider kein Versandhändler, außerdem ein ziemlich junges Unternehmen und ich bin vermutlich die erste, die dorthin was zurückschickt. Aber in Ö und weniger als 10kg hat es auch.
    Angenommen, ich vereinbare per Mail mit dem Unternehmen, dass sie das Porto übernehmen - ist das dann bindend bzw. hätte das Mail Beweiskraft?
    Boah, ist das nervig. Überlegt euch gut, ob ihr euch irgendwo anmeldet und was das nach sich zieht. Ich wünsche mir langsam, ich wäre als Karteileiche angemeldet geblieben. :rolleyes:
     
  5. bluevelvet

    bluevelvet my mind is dangerous
    VIP: :Silber

    nur bedingt als rechtsmittel tauglich. man müßte um diese frage zu beantworten die allgemeinen geschäftsbedingungen der firma kennen.
     
  6. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Ich würds riskieren.
     
  7. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du in den AGB nur generell verpflichtet bist, das zurück zu geben (aber nicht, es kostenpflichtig zurück zu senden), reicht ein Brief an den Vertragspartner wo er binnen welcher Frist die Sachen abholen (lassen) kann.

    Holt er sie nicht innerhalb der Frist ab oder vereinbart er keine andere Übergabe, kannst du die Dinge wegwerfen.

    Steht in den AGB aber eindeutig drinnen, dass du die Sachen auf deine Kosten zurückgeben musst oder dass die Übergabe an einem bestimmten Ort (dem Firmensitz) erfolgen muss, hast du Pech gehabt und musst auch die Kosten tragen.

    Steht dazu gar nichts im Vertrag oder den AGB musst du gar nichts machen. Wenn der Partner danach fragt, kannst du ihm eine Abholung oder Zusendung gegen vorherigen Kostenersatz anbieten. Es liegt dann in seinem Interesse/Ermessen das zu tun oder nicht.
     
    #7 0xym0r0n, 16 Januar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 16 Januar 2013
    lo-la gefällt das.
  8. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Genau so ist es. Danke für den Tipp, so werde ich es machen.
     

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