1. Reden wir miteinander ...

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Polizei hat immer Recht?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Colorit, 4 März 2011.

  1. Colorit

    VIP: :Silber

    Mein Mann hat eine Strafverfuegung bekommen, er habe am Di. den soundsovielten um 07:30 auf einer Kreuzung in einem Stadtteil, den wir gar nicht kennen, den Querverkehr behindert.
    Da er wochentags immer Tochter zum Kiga bringt, zwischen
    8:00und 8:30, ist es ausgeschlossen dort gewesen zu sein, also erhob er Einspruch gegen die Verfuegung.

    Gestern kam ein Rsb- Brief ( Postbote:"Hui, Bundespolizei..":( )
    mit der Stellungnahme des Inspektors und des Oberinspektors, es gaebe keinen Zweifel, Kennzeichen und Fahrzeugtype seien korrekt notiert worden. Aber kein Beweisdokument dabei.

    So, was tun?
    Es ist ein kleinerer Betrag, darum geht's nicht.
    Aber: er war definitiv nicht zu diesem Zeitpunkt dort , er war überhaupt noch nie dort.
    Wie beweisen?
    Muss man diese Krot schlucken?
     
  2. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Mein LG hatte mal einen Autounfall, der on der Polizei ausgelöst wurde, aber von diesen vehement bestritten wurde und er beschuldigt wurde.
    Er hat sich trotzdem auf ein Streitverfahren eingelassen und auch gewonnen.

    In eurem Fall müsste es eine Lenkerauskunft geben und man klären, ob euer Fahrzeug von jemanden anderen gelenkt worden sein könnte.
    Ist dies grundsätzlich auszuschließen und auch beweisbar, müsstet ihr eure Beweise darlegen, warum es nicht zutreffend sein kann, dass das Auto mit diesem Kennzeichen am angegebenen Ort war.
    Habt ihr diese Beweise, ist gegen die Angabe der Beamten Einspruch zu erheben und es wird zu einem Verfahren kommen.
    Ich würde eine Anwalt konsultieren um herauszufinden wie dicht eure Beweise sein müssen - es wird wahrscheinlich nicht reichen zu sagen, dass der Vater die Tochter täglich um diese Zeit in den Kdg. bringt.
     
  3. Colorit

    VIP: :Silber

    Beweise, tja.
    Ich kann ihm ein Alibi geben, er sass um diese Zeit am Kuechentisch , trank Kaffee und versuchte wach zu werden.
    Auto wird nur von uns 2 benutzt, und ich mache um diese Zeit Tochter fertig fuer den Kiga oder schlafe noch, wenn Mann gnädig ist.
    Ja schwierig, befuerchte das wird ein teurer Spaß, das anzufechten
     
  4. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Lasst euch rechtlich beraten, ob so ein Alibi von der Ehefrau reichen würde.
     
  5. Colorit

    VIP: :Silber

  6. swaddy

    swaddy Gast-Teilnehmer/in


    also wer in der heutigen zeit noch keinen rechtsschutz hat is selber schuld
     
  7. Colorit

    VIP: :Silber

    Rechtschutz deckt aber nur die Anwaltskosten und nicht die Prozesskosten wenn wir verlieren und ich denke sie werden es immer so drehen, dass wir verlieren, weil sie am längeren Ast sitzen
     
  8. Fencheltee

    Fencheltee Gast

    Meinem Vater ist etwas ähnliches passiert - keine chance! :(
     
  9. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Ich mag solche Beiträge, wirklich.

    Es wird mir immer ein Rätsel bleiben, warum manche so einen Kick davon haben, wenn sie anderen vor die Augen halten, dass man es besser machen hätte können. Nachher ist man meistens klüger.

    Hast einen brauchbaren Tipp auch oder beschränkt sich die Anteilnahme aufs Smart Ass sein?
     
  10. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Na ja, kommt letztendlich auf eure Beweiskraft an. (die aber so wie du sie schilderst, recht dünn ist - also auch eine Rechtsschutzversicherung könnte hier wahrscheinlich nicht viel bewirken).

    Um wieviel Geld geht es denn?
    Auch, wenn ihr unschuldig zum Handkuss kommt, stehen die ungerechtfertigten Strafkosten wahrscheinlich in keiner Relation zu einem Verfahren.
     
  11. HWS

    HWS
    VIP::Premium

    Wenn 2 Polizisten beeiden (Amtseid!), dass das Auto zu dem Zeitpunkt dort war, kannst du nur mit mindestens 5 nicht beamteten Zeugen oder einem guten Sachbeweis punkten.

    Die Aussage der Ehefrau wird da mit Sicherheit zu wenig sein.

    Letztlich entscheidet der UVS über einen eventuellen Einspruch. Und dieser tendiert eher dazu der Behörde Recht zu geben.

    Insoferne zahlen und als Ausgleich sehen, weil man oft etwas gemacht hat und nicht erwischt worden ist. Blöd, ich weiss. Aber gegen Polizisten, die falsch aussagen, ist man ziemlich chancenlos. Die haben sich die Nummer wohl nicht richtig gemerkt, das Auto (Type, Farbe) beim Schreiben der Anzeige aus dem Zulassungsregister geholt und bezeugen sich das jetzt gegenseitig, was sie damals geschrieben haben (weil echt erinnern können sich die sicher nicht mehr). So sind Polizisten in Österreich leider manchmal.
     
  12. Colorit

    VIP: :Silber

    Es geht ja nur um 40€
    Ich hab ihm ja auch geraten es einzuzahlen und nicht auf die Barrikaden zu gehen.
    Es geht ihm nicht ums Geld, sondern um die Ehre sozusagen
     
  13. Q

    Q Gast

    Plädiere in diesem Fall wegen Geringfügigkeit auch für Einzahlen. Von dem für ein sonst blühendes Verfahren eingesparten Geld kauf dir eine Ausgabe von Kleists "Michael Kohlhaas".
     
  14. Colorit

    VIP: :Silber

    Auwei, die Geschichte vom Kohlhaas kenne ich, Gott bewahre, soweit darf es nicht enden;)
    Obwohl ich Parallelen erkenne;)
     
  15. lass dich nicht einschüchtern.
    hast du eine lenkerauskunft bekommen oder eine strafverfügung?
    du schreibst einen einspruch. indem du begründest, dass das nicht möglich ist, weil dein mann um diese zeit ............ war.
    wenn er die kleine IMMER um diese zeit in den KG bringt, wird dir nichts passieren.

    bei uns war das auch ähnlich.
    wir haben eine anzeige bekommen, weil ein männl. lenker angeblich bei rot über die kreuzung gefahren ist.
    ich habe einen einspruch gemacht, wurde vorgeladen und habe dann angegeben: um diese zeit hat mein mann geschlafen, weil er nachtdienst hatte und ich habe wie immer, die kinder vom KG und der schule abgeholt.
    es wurde alles eingestellt.
    lass dir nix gefallen.
     
  16. babumsterl

    babumsterl Gast-Teilnehmer/in

    bei mir stand die polizei für der türe, ich hätte einen unfall mit fahrerflucht begangen:eek: mein kennzeichen sei notiert worden von einem zeugen .
    naja ende der geschcihte: da es sich um einen größern unfall handelte aber mein auto keinen kratzer hatte, und ich aufgrund einer bankomatzahlun beweisen konnte das ich zeitlich gar nicht dort hätte sein können musste ich auf revier, alles wurde aufgenommen und bis heute habe ich nichts davon mehr gehört
    es kann sich auch jemand durch einen anderen verkehrsteilnehmer gestört fühlen und den zu anzeige bringen.
     
  17. bromby

    bromby Gast-Teilnehmer/in

    ich hab auch einmal eine anzeige wegen schnellfahrens bekommen, obwohl ich damals meine 2 kleinkinder im auto hatte und noch dazu vor einer volksschule gefahren bin. also ich weiss ganz sicher, dass ich dort niemals 80 km/h gefahren bin (das soll noch dazu in einer kurver gewesen sein????), doch ein bekannter polizeibeamter hat gemeint, dass ich im falle einer klage niemals recht bekomme. wenn aussage gegen aussage steht, dann ist der polizist glaubwürdiger als ich. dieses personal wird laufend geschult auf schätzen der geschwindigkeit, ich hab ja keinen beweis gehabt, dass ich langsamer war! und wenn DER sagt, ich sei 80 km/h gefahren, dann wird ihm geglaubt.
    also hab ichs eingezahlt. war die billigste variante.

    ein zweites mal bekam ich eine anzeige wegen schnellfahrens, doch da waren wir nachweislich in den energieferien auf urlaub. hab noch die hotelrechnung gehabt. DA hab ich einspruch erhoben, mußte auf das kommissariat, der beamte hat gemeint .....es gibt ein radarfoto und ich soll mir das ganze gut überlegen, denn das wird dann extrem teuer werden. hab trotzdem alles ausgefüllt und dort abgegeben. nach ca. 3 monaten wurde ich nochmals vorgeladen, da hat der beamte gemeint, was ich denn zu meiner verteidigung vorbringen kann? hab ich ihm dann die hotelrechnung gezeigt und hatte von anderen mitreisenden personen eine bestätigung, dass wir gemeinsam im urlaub waren zu der fraglichen zeit. das hat sich der beamte genommen und wieder gemeint, dass uns das teuer kommen wird, es gibt ein radarfoto, das kann er mir allerdings nicht zeigen. und dann haben wir nie wieder was gehört.
    das war vor einigen jahren!!!!!
     
  18. Q

    Q Gast

    Also ganz klar: wegen 40 EUR tät ich mich nicht hinstellen, da ist schad um die Zeit. In Fällen, wo Fahrerflucht vorgeworfen wird oder es um einen Führerscheinentzug geht, schaut die Geschichte schon anders aus. Aber - hier lohnt es einfach nicht, alles, was du sonst machen kannst, ist teurer als 40 EUR, selbst wenn du Recht bekommst.
     
  19. Anno1701

    Anno1701 Gast

    ich frag mich nur, wie viel kohle mit solchen dubiosen anzeigen lukriert wird, weil die betreffenden personen keine beweise haben und dann halt zahlen.

    eine schweinerei ist das.
     
  20. Gundi

    Gundi Gast-Teilnehmer/in

    die polizei hat nicht immer recht. ich versteh auch, dass man sich ärgert, weil man weis, man ist im recht. nur das leben ist nicht immer gerecht. leider gottes.

    ich find einfach, bevor ich mich über so eine kleine blamage ärgere, zahl ich doch einfach den strafzettel.

    weil alleine was das an verwaltungsaufwand kostet, dass steht in keiner relevanz mehr zur strafe. die akten werden xfach durch die gegend geschickt. leute sind mit unnötigen sachen oft sehr lange beschäftigt.

    ehre hin oder her, auch die strafe wird ja nicht günstiger. im grunde genommen bringt es außer kosten nämlich absolut nix.
     

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