1. Reden wir miteinander ...

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Polizei Elternteilzeit Dienste

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Pflaume, 26 Oktober 2010.

  1. Pflaume

    Pflaume Gast-Teilnehmer/in

    Hallo an alle Polizistinnen!

    Ich bin Polizistin und gehe ab November wieder arbeiten. Ich habe im Wechseldienst und hab um Elternteilzeit im ausmaß von 30 Wochenstunden gem. § 50 BDG angesucht.
    Nun wurde ich zu einem Planwochenende und auch zum Feiertagsdienst eingeteilt.
    Muss ich Wochenenddienste und Feiertagsdienste machen?
    Wenn ja, wo steht das genau?

    Wie ist das bei euch?
     
  2. muell23

    muell23 Gast

    Genau wird dir dies wohl nur dein Gewerkschaftsmitarbeiter sagen können.

    So aus dem Bauch heraus würde ich aber meinen, ja, du musst, wenn dies zu deinem normalen Dienst dazu gehört. Du hast ja nur um Verringerung der Arbeitszeit, nicht um Versetzung in den Innendienst angesucht. Warum sollte sich etwas an der Ausübung deiner Tätigkeit ändern, nur weil du weniger Stunden machst??
     
  3. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Du hättest bei der Beantragung der Elternteilzeit angeben müssen, dass du keine Wochenenddienste bzw. Feiertage machst.
    Ansonsten bleibt alles wie gehabt, nur halt weniger Stunden.
    Zu Überstunden dürfen sie dich aber nicht kommandieren.

    Bei der Elternteilzeit sollte sowohl die Stundenanzahl als auch die Lage der Dienste (also Uhrzeit "von bis", Wochentage) bekanntgegeben werden.

    Vielleicht kannst du das ja nachreichen. Eine gesetzlich zustehende Möglichkeit der Änderung hast du ja ohnedies.
     
  4. Pflaume

    Pflaume Gast-Teilnehmer/in


    Mir wurde von der Personalabteilung des LPK mitgeteilt, dass ich 1 Planwochenende machen muss. Von Feiertagen wurde nichts gesagt. Ich habe daher bekannt gegeben, dass ich mo, di und fr von 9-19 arbeite. Nur würde mich interessieren, wo steht, dass ich ein Planwochenende machen muss.
    Es hat niemand gesagt, dass ich beim Ansuchen angeben muss, dass ich WE und Feiertags nicht arbeite.

    Kann ich da noch was dagegen tun?
     
  5. Ama

    Ama Gast-Teilnehmer/in

    http://www.arbeiterkammer.at/online/elternteilzeit-14764.html

    :wave:

    was habt ihr in der vereinbarung zur elternteilzeit genau festgehalten?

    eigentlich muss dort genau stehen das ausmaß der wochenstunden + die lage der arbeitszeit.

    hier hast z.b. ein musterschreiben - so "hätte" die vereinbarung eigtl ausschaun müssen
    http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d41/MB_AenderungLagederArbeitszeit_neu2006.pdf

    (das ganze muss 3 monate vor antritt gemacht werden)

    wenn die "firma" damit nicht einverstanden ist:

    ansonsten kann ich dir AK hotline sehr ans herz legen. die beraten da wirklich recht gut telefonisch :cool:
     
  6. Ama

    Ama Gast-Teilnehmer/in

    ne musst du nicht, wenn du nix unterschrieben hast bzw das nicht in der vereinbarung steht!

    wenn da wirklich steht mo,di, fr ... und die eingewilligt/unterschrieben haben. dann kommst du auch nur mo,di und fr! :cool:
     
  7. Zwergenmama83

    Zwergenmama83 Gast-Teilnehmer/in

    bei uns im KH heisst Wechseldienst zwar WE , aber kein Nachtdienst und Feiertag. Wie das bei euch is, würd ich nachfragen.

    Ich würd einfach die Gewerkschaft bzw. AK kontaktieren!
     
  8. Endorphina

    Endorphina Gast-Teilnehmer/in

    Ich kenns auch nur vom KAV, MIT So-Feiertag und Nachtdienst oder OHNE. Hab nach Karenz und vor dieser SS 20 gearbeitet MIT Tourendienst. Nach dem zweiten werd ichs wohl ohne machen, da schwerer zu vereinbaren. Ich bin uach darauf hingewiesen worden, dass man dies 3 Monate vor Antritt bekanntgeben muss, und soweit ich weiss kann man die Konditionen EINMAL ändern.

    Ich drück Dir die Daumen :hug:


    :wave:
     

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