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PKW-Anhänger "10 km"

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von vaeterchen, 25 März 2012.

  1. vaeterchen

    vaeterchen Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Ihr Lieben,

    ich hab mir gestern einen älteren Anhänger gekauft. Ich benötige ihn nur, um mal eben zur Altstoffsammelstelle ums Eck oder zum nahegelegenen Baumarkt zu fahren.

    Nun meine Frage:
    Ist es zulässig, dem Hänger ein "10 km"-Schild zu verpassen und ohne Zulassung zu betreiben? So hat es der Vorbesitzer lange Jahre gemacht und kein Problem damit gehabt.
    Der Hänger soll wirklich nur auf kurzen Strecken im Gemeindegebiet bewegt werden.

    Das wäre nämlich eine prima Möglichkeit, die ~170 Euro Anmeldegebühr zu sparen.

    Ich wäre dankbar für Eure Tipps.

    Schönen Sonntag noch :wave:
     
  2. Anab-Sop-PAPA

    Anab-Sop-PAPA Gast-Teilnehmer/in

  3. vaeterchen

    vaeterchen Gast-Teilnehmer/in

    Hmm, Traktor hab ich keinen, trotzdem Danke.
    Hab mal eine Mail ans Bürgerservice des BM.I geschrieben, die werden mir sicher Auskunft geben können
     
  4. Zdrahal

    VIP: :Silber

    Hallo,

    schätze der Anhänger wird mit einem gewöhnlichen PKW gezogen und ist auf einer öffentlichen Strasse unterwegs daher wird eine Anmeldung auf alle Fälle nötig.

    Das der Vorgänger damit keine Probleme hatte heisst noch lange nicht dass es erlaubt ist. Gibt auch genug Verkehrsteilnehmer die ohne Führerschein fahren und nie erwischt werden und somit keine Probleme hatten. Ist aber dennoch nicht erlaubt.

    MfG, Zdrahal
     
  5. papalino

    papalino Gast-Teilnehmer/in

    Leider nein - auf der Straße kommt es auf die höchstmögliche Fahrgeschwindigkeit des Zugfahrzeuges an.
     
  6. Sino

    Sino Gast-Teilnehmer/in

    Die Anmeldung zahlst du ja nur einmal, die Versicherung ist dafür recht billig, wir zahlen 20€/Jahr.
     
  7. vaeterchen

    vaeterchen Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Leute,

    eine Rücksprache mit dem BMVIT ergab, daß nichts gegen den Betrieb mit dem 10km-Schild spricht, sofern der Hänger in ordentlichem Zustand ist und das Höchstgewicht sowie die 10 km/h nicht überschritten werden.
     
  8. Anab-Sop-PAPA

    Anab-Sop-PAPA Gast-Teilnehmer/in

    Dann viel Spass im ersten Gang mit Standgas :D:D:D :wave::wave:
     
  9. papalino

    papalino Gast-Teilnehmer/in

    Na hoffentlich nicht bei uns in der Nähe.. weil 10kmh ist echt lähmend.. :)

    Und ich würd mir das schriftlich geben lassen... weil nicht sicher ist, dass die Polizei (=BMI) der Auskunft vom BMVIT auch folgt. gggg
     

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