1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Pflegeurlaub? Wer kennt sich aus?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von nordmama, 21 März 2012.

  1. nordmama

    nordmama Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich arbeite Vollzeit, mein Mann ist in Karenz. Nächste Woche macht er die Befähigungsprüfung für Ingenieurbüros an der WKO. (dauert von 8 bis 13 Uhr) Kann ich für diese Zeit Pflegeurlaub nehmen oder ist das kein Grund? Kennt sich jemand damit aus? Großeltern sind leider 300 bzw. 200 km weit weg und berufstätig bzw. Angehörige pflegend.

    Danke. nordmama
     
  2. Immerlieb

    Immerlieb Gast-Teilnehmer/in

    naja, wie der begriff "pflege"urlaub schon sagt, ist er dafür gedacht beurlaubt zu werden, wenn ein angehöriger gefplegt werden muss, weil er krank ist.

    was ist schlimm daran, wenn du dir einen normalen urlaubstag nimmst? oder zeitausgleich?
     
  3. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    genau, pflegeurlaub ist für Krankheitspflege gedacht. In deinem Fall wäre ein urlaubstag zu nehmen.
     
  4. MamavonJana

    VIP: :Silber

    Also Pflegeurlaub ist für die Pflege von "kranken"!

    Du müsstest dir Urlaub nehmen!

    lg petra
     
  5. montag

    montag Gast

    wie schon geschrieben, du mußt urlaub nehmen. du kannst übrigens nicht mal pflegeurlaub in anspruch nehmen wenn dein kind im krankenhaus ist und du bei dem kind bleibst, weil ja offiziell das kh dein kind pflegt...
     
  6. nordmama

    nordmama Gast-Teilnehmer/in

    Danke, das wusste ich nicht. Dann werde ich sie wohl mitnehmen müssen in die Arbeit. Urlaub dürfen bei uns nämlich immer nur 2 Personen gleichzeitig sein, und da wird auch keine Ausnahme gemacht. Zusätzlich ist noch jemand auf Fortbildung, aber ich muss sie wohl mitnehmen dann.

    Danke für eure Antworten
     
  7. nordmama

    nordmama Gast-Teilnehmer/in

    Danke, das wusste ich nicht. Dann werde ich sie wohl mitnehmen müssen in die Arbeit. Kann mir zwar nicht vorstellen, wie das geht aber es muss.
    Urlaub dürfen bei uns nämlich immer nur 2 Personen gleichzeitig sein, und das sind sie bereits. Und da wird auch keine Ausnahme gemacht. Zusätzlich ist noch jemand auf Fortbildung, aber ich muss sie wohl mitnehmen dann. Wenn ich auf den Urlaub bestehe, muss die eine Kollegin für einen Tag reinkommen, obwohl sie Urlaub hat, und Skifahren wollte. Das will ich auch nicht.

    Danke für eure Antworten
     
  8. LowProfile

    VIP: :Silber

    Hallo!

    So ganz mit dem "kranken Kind" stimmt das auch wieder nicht.
    Schau mal hier rein: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/37/Seite.370201.html

    In deinem Fall wird der Pflegeurlaub zwar nicht gehen, aber vielleicht ist es für die Zukunft sinnvoll. Mein GG nimmt zB Pflegeurlaub für unseren ersten Sohn, wenn ich wg. der Geburt unseres 2. Butzis im Krankenhaus bin.

    lg
    Absinthe
     
  9. LowProfile

    VIP: :Silber

    Nicht ausschließlich. Siehe dazu help.gv


    Gründe für die Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung:
    • Notwendige Pflege einer/eines – im gemeinsamen Haushalt lebenden – erkrankten nahen Angehörigen. Dazu gehören
      • jene Personen, die in gerader Linie verwandt sind (z.B. Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern),
      • Wahl- und Pflegekinder,
      • die Ehegattin/der Ehegatte,
      • die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner
      • die Person, mit der Sie in einer Lebensgemeinschaft leben.
    • Notwendige Betreuung des eigenen Kindes, aber auch Pflege- oder Wahlkindes, wenn die zuständige Betreuungsperson ausfällt (z.B. Erkrankung, Aufenthalt in Heil- oder Pflegeanstalten, Freiheitsstrafe, Tod).
     
  10. Laura82

    Laura82 Gast-Teilnehmer/in

    Das ist jetzt aber die große Frage - denn wenn der Mann, der das Kind ja eigentlich betreut eine Prüfung absolviert und quasi einen amtlichen Termin hat dann ist das eventuell auch ein Grund - ich würd auf der Arbeiterkammer anrufen die können dir da garantiert sichere Auskunft geben. Und notfalls bist du halt mal einen Tag krank :cool:
     
  11. montag

    montag Gast

    ? seltsamer tipp...
     
  12. montag

    montag Gast

    gut zu wissen danke!
     
  13. Laura82

    Laura82 Gast-Teilnehmer/in

    Na was glaubst bitte machen 99 % der Eltern wenn der Pflegeurlaub aufgebraucht ist und das Kind trotzdem krank ist? Willkommen in der Realität! (und nein ich brauche es nicht machen, denn ich habe 4 Großeltern die notfalls jederzeit einspringen können)
     
  14. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    also ich nehm mir in einem solchen Fall Urlaub:rolleyes:.
     
  15. montag

    montag Gast

    die TE schrieb daß sie nicht auf urlaub gehen kann weil schon zu viele leut auf urlaub sind. dann soll sie einfach krank sein? find das einen seltsamen tipp. sorry auch wenns viele machen. in meinem bekannten und freundeskreis wird das nicht so "gelöst".

    es gibt doch bei aufgebrauchtem pflegurlaub noch die möglichkeit eine 2. woche zu bekommen oder? zumindest wars bei mir so als mein kind länger krank war als 5 tage. bin aber im bundesdienst.
     
  16. Laura82

    Laura82 Gast-Teilnehmer/in

    Die zweite Woche Pflegeurlaub wird in der Privatwirtschaft sehr ungern gesehen! Als Beamter hat mans da definitiv leichter! Muss jeder selbst wissen wie er das handhabt und ich kenne kaum ein wirklich Vollzeit berufstätiges (nicht Beamter) Elternteil die noch nie in Krankenstand aus solchen Gründen waren.
     
  17. dharmapunk

    dharmapunk Gast-Teilnehmer/in

    Wie oben beschrieben, kannst du keinen Pflegeurlaub nehmen, aber du kannst Betreuungsfreistellung beantragen. Das ist eben dafür gedacht, dass du dein Kind betreuen kannst, wenn die ständige Betreuungsperson ausfällt. (Die muss überigens nicht mal im selben haushalt leben, also geht auch wenn Oma oder Tagesmutter ausfällt)
    Wusste ich auch lange nicht (sowas sagt einem in der Arbeit ja keiner) und habe dadurch einige Urlaubstage "umsonst" verbraucht, bis ich das mit hilfe des Betriebsrates klären konnte. Wenn du auch schon die Woche Betreuungsfreistellung verbraucht hast, zählt es immer noch als Dienstverhinderungsgrund, d.h. du kannst unbezahlt zu Hause bleiben.
     
  18. Wolke

    Wolke Gast-Teilnehmer/in

    außerdem kannst du bei verbrauchtem Pflegeurlaub einen normalen Tarifurlaub ankündigen/antreten ohne diesen vorher zu vereinbaren!
     
  19. montag

    montag Gast

    nur anmerkung: bin keine beamte im herkömlichen sinn und die eltern die ich kenn auch nicht. ich persönlich (und ich kenn auch niemanden der das macht) würd nicht in krankenstand gehen um eine fehlende betreuungsperson abzudecken. aber muß jeder selber wissen.
     
  20. Laura82

    Laura82 Gast-Teilnehmer/in

    Richtig jeder soll machen wie er glaubt!
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden