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Pflegeurlaub - kennt sich wer aus?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von birgit0407, 25 Mai 2011.

  1. birgit0407

    birgit0407 Gast-Teilnehmer/in

    Also, soweit ich auf der AK Seite richtig gelesen habe, gibt es 1 Woche Pflegeurlaub und 1 weitere, falls das Kind neuerlich pflegebedürftig ist

    heisst das somit, dass einem max. 1 Woche am Stück zusteht und man nicht zB 8 Arbeitstage Pflegeurlaub auf einmal nehmen kann?

    LG
    Birgit
     
  2. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    theoretisch ja, aber es kommt aber auf den arbeitgeber drauf an, wenn für den das kein problem ist, kannst auch zb 8 tage gehen.
     
  3. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    also wenn dein kinds unter 12 jahre alt ist und es ist 8 tage krank dann kannst du die 8 tage in pflegeurlaub gehen ..wobei vergiss nicht wenn du normalerweise SA und SO frei hast hast da auch keinen pflegeurlaub ;)

    also es stehen dir 7 tage pflegeurlaub zu solltes du kinder utner 12 jahre ahebn stehen dir eben 14 tage im jahr pflegeurlaub zu ;)
     
  4. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    kannst du den link einstellen, wo du das rauskopiert hast?
     
  5. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

  6. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=424183&dstid=0&titel=Pflegefreistellung

    da musst a wengerl runterscollen da steht es dann auch drinnen ;)

     
  7. birgit0407

    birgit0407 Gast-Teilnehmer/in


    also ich kenn mich jetzt nimmer aus :confused:

    bei der AK Seite steht das ganz unten im link:

    Darüber hinaus gibt es eine zusätzliche Pflegefreistellungswoche innerhalb eines Arbeitsjahres, wenn Ihr im gemeinsamen Haushalt lebendes Kind, welches das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, neuerlich pflegebedürftig krank ist.

    http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-3227.html
     
  8. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    so hab ichs eigentlich auch immer in meinen personalverrechnungskursen gelernt.

    aber gut der letzte ist schon einige jahre her, vielleicht hat sich da was geändert?
     
  9. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    na das sagt es ja eh ..wenn du kinder unter 12 jahren hast hast du zusätzlich 7 arbeitstage pflegeurlaub dh statt regulär 7 tage dann 14 tage im jahr ;)
     
  10. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    ja, aber NEUERLICH. Sprich, wenn eine erneute erkrankung eintritt, die aber mit der ersterkrankung nichts zu tun hat. so hab ichs in meine pv kursen immer gelernt.
     
  11. birgit0407

    birgit0407 Gast-Teilnehmer/in

    ja schon, aber der Zusatz "neuerliche ...Pflegebedürftigkeit" deutet für mich eher darauf hin, dass man nicht die 14 Tage kumuliert nehmen kann, also nicht auf einmal :confused:
     
  12. birgit0407

    birgit0407 Gast-Teilnehmer/in

    ja genau das glaub ich auch .. ich werd' morgen lieber bei der AK anrufen, bevor ich was fordere, was mir nicht zusteht ..
     
  13. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    also wie meine kids feuchtplattern hatte habe ich kein problem gehabt das ich gleich die 14 tage genommen habe (weils eh schon im vorraus klar war das die kids ned eine woche krank sind bei feuchtplattern) ;)
     
  14. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    schreibst dann was sie gesagt haben? würd mich interessieren.
     
  15. Schnabilein

    VIP: :Silber

    1 woche sind aber nicht 7 tage, sondern immer nur im ausmass der wochenarbeitszeit!
    wenn du eine 5 tage woche hast, dann sind es auch nur 5 tage pflegeurlaub!
     
  16. comeback

    comeback Gast-Teilnehmer/in

    ich hab eine 5 tage-woche, 2 kinder unter 12 jahren.

    pro jahr hab ich somit 10 tage pu, welche ich einzeln oder max. 5 tage/krankheit nehmen kann.
     
  17. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    das ist auch nach wie vor so - neuerliche Erkrankung
     
  18. birgit0407

    birgit0407 Gast-Teilnehmer/in

    lt. AK Wien ist es definitiv max. 1 Arbeitswoche und ein zweite, wenn das Kind nochmals erkrankt.

    es besteht kein Anspruch darauf, die 2. Woche gleich im Anschluss an die erste zu nehmen, sollte das Kind noch nicht gesund sein. nur wissen das offenbar viele Firmen nicht ...
     
  19. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    danke.

    was macht ihr jetzt? ist das zurzeit aktuell bei euch?
     
  20. birgit0407

    birgit0407 Gast-Teilnehmer/in

    nicht bei mir, aber im bekanntenkreis. ich denke, sie wird die Pflegebestätigung abgeben und warten, ob ein Einwand retour kommt .. sie hat's halt anders geglaubt und sich damit auch kein Stress gemacht, für den Kleinen jemanden zu finden, der auf ihn schaut ..
     

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