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Pensionssplitting für Kindererziehungszeiten

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Antschi, 10 August 2010.

  1. Antschi

    Antschi Gast

    Grad gefunden:

     
  2. ela975

    ela975 Gast-Teilnehmer/in

    Ich hatte ja schon länger vor, mich mal damit zu beschäftigen, und mich würde interessieren, wie der Elternteil, der nicht überwiegend erzieht, ermittelt wird.

    In unserem konkreten Fall wurde unser erster Sohn im Oktober 2006 geboren, ich war in Karenz bis August 2007, ab September 2007 war mein Mann in Karent bis zur Geburt unseres Sohnes im Juni 2008. Dann war wieder ich in Karenz bis August 2009, danach mein Mann bis zum 2. Geburtstag des Kindes. Jetzt arbeitet mein Mann wieder voll, ich Teilzeit.

    Wem werden die Jahre jetzt gutgeschrieben? Oder müssen wir das komplett selbst festlegen? Oder orientiert es sich daran, wer KBG bezogen hat? Das hätte sich bei uns ja dann laufend geändert. Oder an der Familienbeihilfe? Da haben wir nämlich nichts geändert, die hab durchgehend ich bezogen, da sowieso klar war, dass ich jetzt dann Teilzeit arbeite.
     
  3. Antschi

    Antschi Gast

    Keinen blassen Schimmer, ich würd sagen, beschäftig mal die Spezialisten bei der PVA. Bis zum 7. Geburtstag des Kindes solltens das ja rausgefunden haben. :D
     
  4. daniela81

    daniela81 Gast-Teilnehmer/in

    Wir ziehen das Pensionssplitting auch in Betracht, damit bei uns alles fair abläuft.

    Ich hab die Info bekommen, dass die Ersatzzeiten (oder wie das jetzt heißt) immer der Mutter angerechnet wird. Wenn der Vater das Kind überwiegend betreut hat, muss er das glaubhaft machen, zB durch Bezugsbestätigung des Kinderbetreuungsgeldes und das selber melden.

    Mann kann sich online den Stand des Pensionskontos ansehen, wenn man eine Bürgerkarte hat (muss ich noch anmelden, kann daher nicht sagen was auf dem Konto alles genau angeführt ist). siehe seite help.gv
     
  5. edelfee

    edelfee Gast

    ich hab mal bei der PV angerufen, wegen einem ähnlichen Problem. Pro Kind werden einem 3 Jahre vom Durchrechnugszeitraum abgezogen. Das gilt für den, der das Kind überwiegend betreut. Jetzt haben mein Mann und nicht uns die KArenz 50:50 geteilt, jeder geht gleich lang. Habe dort angerufen und gefragt, was dann gilt, schließlich sind 3 Jahre ziemlich lange und jeder von uns kann das brauchen.

    Die hat dort gemeint, keine Ahnung, das müßten wir dann festlegen. Habe ich gesagt: wir wollen uns das aber teilen, jeder 1,5 Jahre, weil wie kommt einer dazu, auf seine 1,5 Jahre zu verzichten. Hat die gemeint, hmhmhmh, naja - ganz ehrlich: so ein Fall wie Sie existiert bis jetzt nicht :D, sie weiß da auch nicht was ist.

    Habe mir damals überlegt, die Regelung beim VfGH zu Fall zu bringen, war dann aber zu faul dazu. :rolleyes:
     
  6. edelfee

    edelfee Gast

    das ist ja auch eine Frechheit, daß das automatisch der Mutter angerechnet wird. Und bei uns betreuen einfach beide gleich lang .- also wollen wir auch die Ersatzzeiten zwischen uns geteilt haben. Ich glaub, ich muß doch noch zum VfGH. :D
     
  7. daniela81

    daniela81 Gast-Teilnehmer/in

    das Teilen sollte ja eigentlich ganz problemlos funktionieren: dein Mann muss seine Kinderbetreuungsgeld-Bezugsbestätigung abgeben und erklären, dass er zu dem Zeitraum das Kind überwiegend betreut hat.
    Wir teilen so: von Okt08-Okt09 nehm ich die Ersatzzeiten, von Nov09-Okt10 nimmts mein Mann in Anspruch. Da ich danach Teilzeit weiterarbeite krieg die restlichen Monate auch ich.
    Ob da das zusätzliche Pensionssplitting noch sinnvoll ist in so einem Fall ist halt die Frage. Das müssen wir uns noch ausrechnen...
     
  8. daniela81

    daniela81 Gast-Teilnehmer/in

    das Teilen sollte ja eigentlich ganz problemlos funktionieren: dein Mann muss seine Kinderbetreuungsgeld-Bezugsbestätigung abgeben und erklären, dass er zu dem Zeitraum das Kind überwiegend betreut hat.

    Ob da das zusätzliche Pensionssplitting noch sinnvoll ist in so einem Fall ist halt die Frage...

    ist zwar schon älter, aber die genaueste Aufstellung die ich finden konnte:
    http://www.goed.at/files/877/Anrechnung-Kindererziehungszeiten-Info.pdf
     
  9. edelfee

    edelfee Gast

    laut pensionsversicherungsanstalt geht das nicht. die drei jahre abzug vom durchrechnungszeitraum kann nur einer bekommen, sonst wird die zeit schon für die pension angerechnet, ein splitting machen wir sowieso nicht.
     
  10. Holzmichl

    Holzmichl Gast

    Wofür brauch man sowas?
    Gibts laut österreichischem Recht keinen Versorgungsausgleich, wenn man verheiratet ist? :confused:
     
  11. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe keinen VGH dazu gebraucht ;)
    Wir haben das Splitting einfach der PVA gemeldet und gut wars.
    Das ist schon einige Jahre her, also es gibt sehr wohl Fälle ;).

    Gruss
    Manuela
     
  12. edelfee

    edelfee Gast

    ich meine ja nicht das splitting - das wollen wir eh nicht machen, weil ja jeder die gleiche zeit zu hause war und damit jeder seine pensionszeiten für diese konkrete zeit bekommen - sondern es geht darum, daß beim durchrechnungszeitraum für die pension normalerweise die besten 40 jahre genommen werden und wenn man ein kind hat, dann nur die besten 37 jahre, was natürlich günstiger ist. und diese 3 jahre abzug vom durchrechnungszeitraum kann nur einer der elternteile bekommen, auch wenn die die karenz geteilt haben - und sogar, wenn beide genau gleich lang in karenz waren.

    es gibt übrigens so zwischen 3 und 5 fälle, die das splitting bis jetzt beantragt haben - da war letztes jahr ein artikel darüber im standard.
     
  13. edelfee

    edelfee Gast

    es gibt einen unterhaltsanspruch, wenn man sich aber scheiden läßt, dann kann der gekürzt werden oder überhaupt wegfallen und dann hat man auch keinen anspruch auf witwenpension. außerdem ist es besser eine eigene pension zu haben als vom partner abhängig zu sein.
     
  14. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Ok verstehe, dass habe ich nicht gewusst, dass die Kindererziehungszeiten auch die Jahre für die Bemessungsgrundlage beeinflussen.

    Gruss
    Manuela
     
  15. gabi36

    gabi36 Gast-Teilnehmer/in

    so, ich kram diesen alten thread jetzt wieder mal raus, weil ich das zufällig auch jetzt mitbekommen hab und darüber nachdenke.
    1 frage: kann man das nur machen, wenn die eltern verheiratet sind vom kind oder geht das auch bei einer lebensgemeinschaft?

    bei uns würd es sich für mich jetzt schon rechnen, da ich jetzt dann bald 7 jahre beim kind zuhause bin. wollen wir so beibehalten bis er mit der 1 vs fertig ist. danach werden wir weitersehen.
    dazu müssten wir uns aber bald entscheiden, da elias febr. 2012 7 jahre alt wird

    angeblich nützt es auch bis jetzt noch fast niemand. ich glaub so um die 30 personen ist der neueste stand
     
  16. sonnengelb

    VIP: :Silber

    nein, da gibts gar nix in die richtung (finde ich persönlich nicht gut).
     

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