1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Pensionskasse

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Evi-100, 12 März 2014.

  1. Evi-100

    Evi-100 Gast-Teilnehmer/in

    Ich möchte alle, welche sich mit diesem Thema noch nicht auseinander gesetzt haben (so wie ich es während meiner Erwerbstätigkeit nicht tat), auf Folgendes aufmerksam machen:

    Die Firma, in welcher ich viele Jahre beschäftigt war, zahlte für jeden Mitarbeiter einen gewissen Betrag an die Pensionskasse und ich zahlte zusätzlich den Maximalbetrag, also den gleichen Betrag wie die Firma, dazu ein.

    Ich bin seit August 2013 in Pension und habe erst jetzt, durch die Verständigung der PVAng, über die Pensionshöhe ab 01/2014 behirnt, dass die Pension aus der Pensionskasse gemeinsam mit der ASVG-Pension versteuert wird. Somit bekomme ich ab Jänner um rd. EUR 48,00 weniger Nettopension. Mich wundert, dass ich für August bis Dezember 2013 nicht nachzahlen muss.

    Wenn ich den von mir freiwillig einbezahlten Betrag in ein Sparschwein gegeben hätte, hätte ich jetzt mehr davon.
     
  2. Q

    Q Gast

    1. Das mit dem Sparschwein ist nicht korrekt, weil der freiwillige Betrag steuerbegünstigt einbezahlt wurde (im Rahmen der Sonderausgaben). Das ist auch der Grund, warum die Auszahlung jetzt zu versteuern ist
    2. Du wirst schon noch eine Aufforderung zum Jahresausgleich 2013 (Pflichtveranlagung) bekommen, wo das dann nachbemessen wird. Für 2014 kannst du ja nur einen Vorauszahlungsbescheid bekommen haben (d.h. die Finanz will nicht bis zu deiner Pflichtveranlagung 2014 warten, bis sie Geld sieht)

    Nachtrag: solltest du diese Sonderausgaben nicht geltend gemacht haben, kannst du zumindest für die letzten 3 Jahre noch einen Jahresausgleich machen, vielleicht sogar noch weiter zurück.
     
  3. Evi-100

    Evi-100 Gast-Teilnehmer/in

    Danke, natürlich hast du recht! Wenn ich logisch überlegt hätte, wäre es mir eher klar geworden.
    Doch was ich trotzdem nicht verstehe ist, dass beide Pensionen gemeinsam versteuert werden. Da kann man ja eher in eine "schlechte Steuerprogression" kommen?
     
  4. Q

    Q Gast

    Das ist genau die Absicht des progressiven Steuersystems. Das passiert auch, wenn man einen Betrieb hat und daneben wo angestellt ist, wenn man zwei Jobs macht, zwei pensionsauszahlende Stellen hat ...

    In der "guten alten Zeit" gabs dafür die Lohnsteuerkarten mit Ordnungszahl, da wurde auf der 2. bis n. ein Hinzurechnungsbetrag vom Finanzamt eingetragen, den der DG einzubehalten hatte. Mit der Abschaffung der Lohnsteuerkarten wurde dieses System auf das System der Vorauszahlungsbescheide für die Progressionsdifferenz + Pflichtveranlagung umgestellt
     
  5. Evi-100

    Evi-100 Gast-Teilnehmer/in

    :mad:
     

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