1. Reden wir miteinander ...

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Pensionsalter bzw Pensionszeiten

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von RIGOros, 4 September 2011.

  1. RIGOros

    RIGOros Gast-Teilnehmer/in

    Eine Bekannte hat mit ca 40 Jahren ihre Pensionszeiten ohne Anfrage zugesendet bekommen.
    Jetzt, einige Jahre später, wurde die Kalkulation wieder zugesandt und sie steht bei 357 Versicherungsmonaten.

    Ihre Frage: Wie viele Versicherungsmonate braucht man, um in die Pension gehen zu können?


    Meine Antwort: ich werds mal googlen. Das Pensionsalter für Frauen wurde doch raufgesetzt.. Hab ich gemacht und fühl mich überfordert, weil ich mich bei den Sonderregelungen/Schleifregelungen/Verwirrungsregelungen verloren hab :D
    Ich mag keine falsche Information weitergeben, also frag ich euch gscheites Volk :)
    Und häng meine Frage gleich an: kriegt man denn ab 40 automatisch die Versicherungszeiten zugeschickt???? :eek: Ist das so bei uns???:eek:
     
  2. Privatrice

    Privatrice Gast-Teilnehmer/in

    Ferndiagnose von mir: Sie hat schon genug Monate für eine Regelalterspension beisammen. Die war früher bei Frauen mit 60, gilt für jede bis einschließlich 1.12.1963 geborene Frau. Ab dann geht das Pensionsalter in Halbjahresschritten hinauf, alle ab Juni 1968 Geborenen dürfen dann mit 65 Jahren in Pension. Das war Einschleifregelung Nr. 1, denn das Pensionsalter der Männer und der Frauen muss angeglichen werden.
    Dann gibt es noch weitere lustige Einschleifregelungen betreffend die Pension für Langzeitversicherte, ab Jahrgang 1962 kann man mit 540 Beitragsmonaten zum 60. Lj in "Früh"pension gehen, auch das wird in Halbjahresschritten angehoben, sodass die ab (2.) Juni 1965 geborenen dann mit 62 Jahren diese "Früh"pension in Anspruch nehmen können. Hier überschneiden sich zwei Einschleifregelungen, die Angleichung des Pensionsalters für Männer und Frauen sowie die Anhebung das Antrittsalters für eine Langzeitversichertenpension, dazu kommt noch eine Gesetzesänderung (ASVG wird seit 2005 durch APG ersetzt) und das Ganze ist einfach nur :finster:...

    Um es zusammenzufassen und zu vereinfachen: für alle nach 2.6.1968 gibt es 5 Möglichkeiten:
    1) Regelalterspension mit 65. Dazu braucht man 180 Beitragsmonate oder 300 Versicherungsmonate, und die hat sie. (Beitragsmonate=Arbeitszeit oder freiwillige Versicherung, Versicherungsmonate=Sonstige Versicherungszeit)
    2) Vorzeite Alterspension=Langzeitversichertenpension mit 62, wenn man 540 Beitragsmonate hat (bestimmte andere Versicherungszeiten gelten dabei aber auch, z.B. Kindererziehungszeiten)
    3) Korridorpension mit 62 und 450 Versicherungsmonaten -und kräftigen Abschlägen
    4) Schwerarbeitspension mit 60
    5) Berufsunfähigkeitspension (Alter egal)

    Deine Freundin hat automatisch eine Zuschrift über ihre Versicherungszeiten bekommen, weil jetzt in einer Mammutaktion für einen Jahrgang nach dem anderen die Zeiten ergänzt und auf ein Pensionskonto übertragen werden, derzeit ist Jahrgang 1967 dran.

    Ich hoffe, das ist halbwegs verständlich gewesen. Aber wahrscheinlich können wir das alles wieder vergessen, und in ein paar Jahren diskutieren wir dann über die Frühpension mit 68.

    LG
     
  3. Privatrice

    Privatrice Gast-Teilnehmer/in

    Ergänzend zum vorigen Post (ufff) noch Folgendes:

    Es ging ja um Deine Freundin. Wenn sie bezügl. Pensionskonto schon angeschrieben wurde-das nehme ich einmal an, dann ist sie vor 1967 geboren, die Zusammenfassung unten ist "Dauerrecht" für alle ab 2.6.1968 Geborenen, sie selber liegt (abhängig vom Geburtstag ) mitten in den ganzen Einschleifbestimmungen, da müsste man Genaueres wissen.

    Und das APG mit Teilversicherung, Parallelrechnung etc. habe ich bewusst aussen vor gelassen, es reicht einmal so. Sie hat genug Versicherungsmonate, Pensionsbeginn hängt von ihrem Jahrgang ab.
     
  4. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    @privatrice:

    Ich mißbrauch den Fredl einfach:

    Danke für Deine Ausführungen, jetzt ist mir schlecht...

    Ich hoff sehr, dass Du bei der PVA arbeitest und genau MEINE Sachbearbeiterin sein wirst, wenn´s denn so weit ist - weil sonst kennt sich anscheinend eh keiner aus!

    Wer kann da den Überblick behalten? Hut ab!
     
  5. RIGOros

    RIGOros Gast-Teilnehmer/in

    Wahnsinn, ich bin grad baff und freu mich über deine Antwort!
    Ich werd das jetzt ausdrucken und weitergeben... meine ganzen Googleversuche konnte ich nicht so wertvoll komprimieren...

    Ja, sie ist Jahrgang 66.
    Wir haben heute kurz telefoniert, sie hat sich für nächste Woche einen Termin mit einem Profi ausgemacht... eben, weils so wenig transparent ist für "Ottonormalverbraucher" und aber doch so ein wichtiges Thema!

    Danke vielmals, dass du dir die Mühe gemacht hast!!!
     
  6. Privatrice

    Privatrice Gast-Teilnehmer/in

    Gern geschehen und vielen Dank für die Blumen. Eine Anfrage direkt bei der PVA ist sicher das Zielführendste, dort kennt man sich gezwungenermaßen bestens aus und kann auf gewisse Finessen eingehen, die sich aus dem jeweiligen Fall ergeben.

    Googeln würde ich das Thema nicht, dazu ist es zu vertrackt. Eher noch auf der PVA-Homepage das Info-Material herunterladen, fals bei Euch noch Fragen auftauchen sollten.

    LG
     

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