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Pension und geringfügige beschäftigung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Zicke-Lauser, 8 November 2009.

  1. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    Ich hätte mal eine frage wie schaut es aus wenn man in Pension ist und zusätzlich eine Witwenpension erhält, darf man da trotzdem geringfügig arbeiten gehen oder wird einem was von einer der pension abgezogen? :confused:
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Es ist schon möglich zusätzlich zur Pension einer Beschäftigung bis zur Geringfügigkeitsgrenze nachzugehen.
    Meines Wissens gibt es bei der Pension keinerlei Probleme allerdings muss für den Verdienst aus der geringfügigen Beschäftigung Lohnsteuer bezahlt werden!!

    LG
    Mats
     
  3. Brokkoli

    Brokkoli Gast-Teilnehmer/in

    Keine Ahnung ob da stimmt, aber wenn man in Alterspension ist dann darf man dazuverdienen und wenn man krankheitsbedigt Pension bekommt, dann nicht?

    Mats du bist der Profi, kann das stimmen? :confused:
     
  4. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    also die person ist altersbedingt schon in pension und bekommt zusätzlich noch vom verstorbenen mann die pension ;)
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    @ Brokkoli:

    Nein, als Profi im Bereich Pensionsrecht traue ich mich nicht zu bezeichnen da ich hier nicht allwissend bin mich jedoch zum Teil mehr oder weniger intensiv damit beschäftige.

    Laut meinem Wissenstand ist es so, dass man solange man nicht in der Alterspension ist unbeschränkt dazuverdienen kann ohne die Pensionsansprüche zu verlieren.

    Bei allen Pensionen vor Erreichung der Alterspension darf man einen Zuverdienst max. in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze haben.

    @Zicke-Lauser:

    Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke dass in deinem Fall diese Person nicht ihre eigene Pension und zusätzlich die Witwenpension in voller Höhe bekommt.
    Die Witwenpension beträgt ja 60% der Pension des Verstorbenen und die Differenz zw. ihrer Pension und den 60% der Pension des MAnnes wird sie als Witwenpension erhalten.

    Mit dem Zuverdienst sollte es kein Problem sein, genaue Auskunft kann die zuständige pensionsauszahlende Stelle geben.

    LG
    Mats
     
  6. JohannaH

    JohannaH Gast-Teilnehmer/in

    Da widersprichst dir aber selber, oder?
    Ich bekomm eine Waisenpension und darf nicht unbeschränkt dazuverdienen, allerdings liegt die Grenze nicht bei der Geringfügigkeit, sondern bei 800€ (lt. Pensionsservice).
     
  7. Eicken

    Eicken Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Man darf zu jeder Pensionsart geringfügig arbeiten, dass ist kein Problem!
    Das Problem ist nur wenn die Pensionistin bzw der Pensionist zur Witwen/Witwerpension einen Erhöhungsbetrag bekommt! Der könnte dan wegfallen!
    Den Erhöhungsbetrag bekommt sie/er aber nur wenn die Witwenpension nicht 60% ist!

    Das mit der Lohnsteuernachzahlung stimmt auch auf alle Fälle!
    Also sollte man sich gut überlegen bzw mit dem Steuerberater reden ob es sich rechnet (was es in den meisten Fällen nicht der Fall ist).

    lg
     

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