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Pension bei 30 Stunden

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Speedywien, 18 Mai 2011.

  1. Speedywien

    Speedywien Gast-Teilnehmer/in

    Hi Leute!

    Ich muss zwar noch viele, viele, viele Jahre arbeiten ehe ich in Pension gehn kann (wenn es das dann überhaupt noch gibt - hehe), aber ich hätte gern gewusst ob es einen Einfluss darauf hat ob ich jetzt 30 oder 38 Stunden in der Woche arbeite.

    Dabei meine ich natürlich nicht die Pensionshöhe (ist ja klar wenn ich weniger verdiene das ich weniger Pension bekomme), sondern vielmehr ab wann ich in Pension gehn darf. (Hoffe ihr versteht was ich damit meine)

    Danke!
     
  2. afra1

    afra1 Gast-Teilnehmer/in

    Meines Wissens braucht man mind. 35 Arbeitsjahre und als Frau kann man frühestens mit 60 gehen.
     
  3. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    du brauchst 15 Beitragsjahre (grob gesagt): http://www.help.gv.at/Content.Node/27/Seite.270150.html

    Wieviele Wochenstunden Du gearbeitet hast ist dabei unerheblich, sofern Du eben Pensionbeiträge gezahlt hast. Es wirkt sich klararweise nur indirekt auf die Höhe der Pension aus, wie Du schon geschrieben hast.
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die 30 Wochenstunden haben lediglich Auswirkung auf deine Pensionshöhe, da die Bemessungsgrundlage aufgrund des niedrigeren Einkommens ebenfalls geringer ist.

    Nicht jedoch betreffend der Beitragszeiten, diese erwirbst du ja sobald du mehr als geringfügig beschäftigt bist (also der Pflichtversicherung unterliegst.)

    Liebe Grüße
    MAts
     
  5. Speedywien

    Speedywien Gast-Teilnehmer/in

    Danke

    Hi!

    Vielen Dank für die Antworten! Jetzt kenn ich mich aus! :)
     
  6. Sonne34

    Sonne34 Gast-Teilnehmer/in

    @birke

    danke fuer den link- aber ich versteh das nicht ganz.... die 15 versicherungsjahre muessen NACH 2005 sein? meine jahre vorher zaehlen nicht?

    ich bin 1971 geboren, dann versicherungsjahre 1990-1995, berufsbegleitend studiert, dann wieder ab 1999 erwerbstaetig, durchgehend vollzeit gearbeitet 1999-2010, geburt meiner tochter 30. aug. 2010, karenz bis 31.8.11, dann 2 monate vollzeit, dann arbeitslos...
    danach vermutlich nur noch teilzeit....

    heisst das nun pensionsanspruch ab 65. geburtstag
    ODER sobald ich 15 jahre NACH 2005 gearbeitet habe?
    ich nehme an, mutterschutz zaehlt mit, karenzzeit aber nicht, oder?

    und was mich noch interessiert: angenommen man hat seine pflichtjahre gearbeitet, ist dann aber arbeitslos oder hausfrau... und ist zb 55 jahre alt. heisst das, dass man, auch wenn mam dazw nichts mehr arbeitet, ab 65 die pension bekommt?

    nach dem arbeitsdruck der letzten jahre traeum
    ich schon von der pension :D
    (gerade jetzt, weil mein nebenjob grad viele ueberstd verlangt und mein baby nue schlaeft....)
     
  7. Sonne34

    Sonne34 Gast-Teilnehmer/in

    .... noch eine frage...
    bis jetzt (39 jahre alt) hab ich ca 2 jahre 50% und 13 jahre vollzeit gearbeitet. die letzten jahre auch halbwegs passabel verdient.

    ich werd nach dem kind aber nicht in den beurf zurueck koennen und eher in meinem ersten beruf was finden - und weniger verdienen (nicht akadem.). ebentuell auch nie mehr oder lange nicht vollzeit.
    zaehlen die fruehen jahre mit hoeherem verdienst bei berechn. der pensionshoehe mit oder nur die letztennjahre mit geringerem einkommen?

    danke fuer eure infos!
     
  8. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Es gibt jetzt ein sogenanntes Pensionskonto, du hast das Recht, das bei Deiner Pensionsversicherung, die für Dich zuständig ist, kostenlos einzusehen. Am besten, Du rufst dort überhaupt einmal an und lässt Dich beraten.
     
  9. Privatrice

    Privatrice Gast-Teilnehmer/in

    1) Bis 2004 galt das ASVG, ab 1.1.2005 das APG (Allgemeines Pensionsgesetz) daher die Unterscheidung vor/nach 2005.
    Da Du vor 2005 mindestens 3 Jahre an Versicherungszeiten zusammenbekommen hast, werden beide Gesetze angewandt, es ist daher egal, ob die Zeiten vor oder nach 2005 liegen.

    2) Pensionsanspruch hast Du grundsätzlich ab 65 (Alterspension), es gibt zwar die Möglichkeit, früher in Pension zu gehen (je nach Jahrgang bzw. Pensionsart) mit 60 bis 62 Jahren, die Voraussetzungen dafür sind aber-gerade als Frau nicht leicht zu erfüllen.

    Versicherungszeiten für Kindererziehung werden übrigens angerechnet.

    3) Falls Du es gesundheitlich nicht mehr packen solltest, eine Berufsunfähigkeitspension kannst Du unabhängig vom Alter beantragen.

    Ich wette allerdings, daß irgendwelche "Experten" schon überlegen, wie sie uns die Pension ab 67 verkaufen können. Oder ab 69. Oder gar nicht mehr. Es hätte ja jeder vorsorgen können. Naja.
     
  10. Silmum1

    VIP: :Silber

    Ich bin jetzt 38 und habe mir das alles schon ausrechnen lassen, weil´s mich auch interessiert hat. Bin einfach nur PVA (Pensionsversicherungsanstalt) gegangen und die haben das alles rausgesucht. Muss auch noch lange arbeiten, aber Anspruch hab ich schon jetzt, selbst wenn ich nie mehr arbeiten würde.
     
  11. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Ich wette darauf, dass wir in ca. 15 Jahren iene Art "Volkspension" haben werden, die sich ungefähr in der Höhe der Grundsicherung bewegt und für alles andere wird man selbst vorgesorgt haben müssen. Ich rechne auch damit, bis ca. 70 in irgendeiner Form arbeiten gehen zu müssen.
     
  12. Privatrice

    Privatrice Gast-Teilnehmer/in

    Ja, das sehe ich ähnlich. Und ich bin schon gespannt auf die tollen Beschäftigungsmöglichkeiten, die einem dann bis 70 angeboten werden.
     
  13. linz81

    linz81 Gast


    Um eine Alterspension nach dem APG zu bekommen benötigst du aus 15 Versicherungsjahre, davon 8 aufgrund einer Erwerbstätigkeit, für Kindererziehungszeiten pro Kind werden 4 Jahre angerechnet, unabhängig ob du nebenbei erwerbstätig bist oder nicht. Das heisst konkret 8 Jahren arbeiten und 2 Kinder im Abstand von 4 Jahren und du hättest zb. die erforderliche Anzahl an Versicherungszeiten.
     
  14. Sonne34

    Sonne34 Gast-Teilnehmer/in

    super! nachdem ich durch die schwangerschaft in kombi mit befristeten arbeitsvertreagen (seit 11jahren kettenvertreage auf der uni :() ab herbst arbeitlos bin, weiss ich nun, dass ich nach ca 16 vollzeitarbeitsjahren und geburt meiner tochter 2010 bereits pensionsanspruch hab :)
    jetzt haett ich bloss noch gern eine arbeit um
    die naechsten 25 jahre zu ueberbruecken ;)
     

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