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Pendlerpauschale

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Eistee, 2 November 2013.

  1. Eistee

    VIP: :Silber

    Weiß jemand ob ich berechtigt bin, die Pendlerpauschale zu bekommen:
    30 Stunden/Woche an 5 Tagen in der Woche-vom Weg her würds passen.
    Oder scheidet das gleich automatisch aus weil nur Teilzeit arbeite?

    Danke!
     
  2. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Definitiv ja - dir steht die volle PP inkl. P-€ zu, wenn du die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte (kein Dienstauto) an mind. 11 Tagen im Monat zurücklegst, natürlich unter der Voraussetzung, dass eine einfache Strecke mind. 20 km (Streckenlänge bemessen an Öffi-KM plus Gehzeit, aufgerundet) beträgt für das kleine PP.

    Aber auch die Teilzeitbeschäftigten, die nicht jeden Tag die Strecke zurücklegen, werden mit der PP 2013 erstmals auch berücksichtigt. Für mind. 4 Tage pro Monat gibt’s 1/3 und für mind. 8 Tage im Monat 2/3.
     
    Morgengrauen gefällt das.
  3. Eistee

    VIP: :Silber

    Danke für deine schnelle Antwort.
    Die Strecke beträgt ca. 45km.
    Habe mir gestern noch auf help.gv.at die Informationen durchgelesen aber bei dem Kauderwelsch steig ich nicht durch.
    Was ist denn dieser Pendler Euro? Bekommt man den zusätzlich zur PP?!
     
  4. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Ja, P€ ist an die PP gekoppelt und wird automatisch bei Antrag auf PP berücksichtigt.
    PP als Werbungskosten vermindert nur die LSt-Bemessungsgrundlage, während der P€ ein echter Absetzbetrag ist (Jahresbetrag: Entfernungs-Km Whg-Arbeitsstätte – Whg – in deinem Fall: 45 km hin+retour = 90€ p.a.)
     
  5. Ipani

    Ipani Gast-Teilnehmer/in

    ViviennVivienn
    Das hast du sehr gut und knapp erklärt!
     
  6. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    So besser verständlich? ;)
    Annahme Monatsgehalt brutto 4.000
    abzgl 18,07 % SV Angestellte 722,80
    LST-Bemess.grundlage (4000 - SV 722,80 - kleine PP (für 41-60km) 113) 3.164,20
    darauf entfallene LSt 857,26 (ohne AVAB/AEAB) lt. LST-Tabelle - P€ 7,50 (90/12 Monate) 849,76
    Monatlicher Auszahlungsbetrag: 4000 - SV 722,80 - LSt 849,76 = 2.427,44
     
  7. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Oh danke :geschmeichelt: und ich dachte grad, dass es nicht verständlich sei und deshalb das nachgelieferte Beispiel.
     
    #7 Vivienn, 3 November 2013
    Zuletzt bearbeitet: 3 November 2013
  8. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Das wollte ich eigentlich zitieren, lpani - Zeit zum Schlafen gehen für mich. :cautious:
     
  9. Esira

    Esira Gast-Teilnehmer/in

    Darf ich mich gleich mit einer Frage anschließen? Bringt der Antrag auf Pendlerpauschale was wenn man keine Lohnsteuer bezahlt? Dann ist ja nix da zum Verringern, oder? Oder wird das dann bei der Negativsteuer berücksichtig?
     
  10. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Unbedingt Arbeitnehmerveranlagung mit Antrag auf PP machen. Genau, wird als Negativsteuer berücksichtigt.

    Für Niedrigeinkommen, die zwar SV aber noch keine LSt zahlen, steht bei Anspruch auf PP ein Pendlerzuschlag als Negativsteuer bis max. 290€ (gedeckelt mit max. 18% der bez. SV) zu, gemeinsam mit der bis dato schon möglichen Negativsteuer von max. 110€ (10% der Werbungskosten: SV) könnten insgesamt max. 400€ an Negativsteuer im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung vom FA refundiert werden.

    Bsp: Monatliches Bruttogehalt 500, davon werden jährlich ca. 1.200€ an SV einbehalten.
    Auch bisher wurden bereits 10% der Werbungskosten (SV) – max. 110€ refundiert. (10 % von 1200 - max.110) - also 110€.
    Weiters der Pendlerzuschlag bei Anspruch auf PP (18 % von 1200 – max. 290) - 216€ - gesamt 326€

    Zusätzlich würde auch noch ein ev. AVAB/AEAB mit Kind(ern) als weitere Negativsteuer zum Tragen kommen.
     
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  11. Eistee

    VIP: :Silber

    Danke für deine Erklärung! Werde also nach unserem Umzug fast reich :cool::D
    Die Infos bzgl. der PP die ich gefunden habe sind ja total schwer zu durchschauen...
     
  12. Esira

    Esira Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank für die ausführliche Auskunft.
     
  13. GoTo

    GoTo Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich haette auch eine frage zur pendlerpauschale
    ich habe den neuen pendlerrechner jetzt benutzt zum ausrechnen und er wirft mir aus das ich 19,9 km zur arbeit fahre also 100 meter zu wenig fuer die pauschale :( , hab ich da wegen 100m nun wirklich pech ?

    ich arbeite in einem einkaufszentrum ( G3 ) und ich glaube die 100 m krieg ich vom gehen schon rein ..
    weil ich nur die ofizielle adresse reingeben konnte g3 Platz 1 2201 gerasdorf

    ausserdem wohne ich in wien zwischen 2 ubahn stationen zu der einen gehe ich bissl laenger , dafuer fahre ich 1 staion weniger und zu der anderen kuerzer und dafuer halt 1 staion mehr , diese benutze ich eigtl auch immer

    der rechner nimmt die ubahn staion die weiter weg ist .

    wen er die andre staion nehmen wuerde haette ich die 100 m schon drinnen
    was soll ich da machen ?

    hoffe jemand von euch kann mir da helfen
    lg goto
     
    #13 GoTo, 16 Februar 2014
    Zuletzt bearbeitet: 16 Februar 2014
  14. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    rundet er dir nicht auf genze km auf? steht wirklich dabei das es dir nicht zusteht?
     
  15. GoTo

    GoTo Gast-Teilnehmer/in

    ja leider :/

    Öffentliche Verbindung 19,9
    64 min
    Die Benützung des Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) ist zumutbar. Aufgrund der Wegstrecke von weniger als 20 km besteht kein Anspruch auf ein Pendlerpauschale.


    meinst du ich koennt die trotzdem kriegen ?
     
  16. Ipani

    Ipani Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab nur einmal kurz beim Pendlerrechner reingeschaut, aber da gibt es doch die Möglichkeit, das Ziel nicht via Adresse einzugeben sondern via Plan. Lies dir mal die FAQ durch, dort steht was, dass man via Plan aussuchen soll, wenn es keine exakte Adresse gibt - ist gedacht für Baustellen o.ä.
     
  17. Eistee

    VIP: :Silber

    habe auch den Pendlerrechner getestet, bei mir sind es 39,1 KM und der rundet mir das auf 40KM auf!
     
  18. Schnuffelinchen

    Schnuffelinchen Gast-Teilnehmer/in

    Aufgerundet wird erst wenn schon ein Anspruch auf PP besteht. Also alles über den 20km wird aufgerundet, bzw. bei der großen PP alles über 2km.
    Der Rechner nimmt immer die für ihn kürzeste Strecke,egal welchen Weg du nimmst.Deswegen haben sie den ja eingeführt weil viele halt weitere Strecken berücksichtigt haben. Wir haben viele (Firma mit über 500 Mitarbeiter)bei denen sich die Strecke um einiges verringert hat gegenüber dem alten Antrag bzw. haben einige auch keinen Anspruch mehr da sie vorher auch auf die 2km aufgerundet haben.
    In paar wenige haben allerdings Glück und es wurden mehr km ;)
     
  19. Schnuffelinchen

    Schnuffelinchen Gast-Teilnehmer/in

    Wenn das so draufsteht kriegst du nichts was natürlich bei 100meter sehr ärgerlich ist.
     

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