1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Pendlerpauschale

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von maho, 15 Januar 2010.

  1. maho

    VIP: :Silber

    Kann ich eine Pendlerpauschale beantragen oder macht das schon die Firma - kenne mich nicht ganz aus....

    Auf meinem Lohnzeitel steht

    205 Fahrtkosten und dann der Betrag 28,07€
     
  2. Katrin83

    Katrin83 Gast-Teilnehmer/in

  3. lilly7686

    lilly7686 Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab auch eine Frage zur Pendlerpauschale, also versuch ich mich da mal dranzuhängen:

    Die Firma meines LG ist in Wien, wir wohnen in NÖ. Es sind dahin ca. 65km.
    Jetzt könnte mein LG aber nur die kleine Pauschale beantragen, weil er mit dem Bus nach Krems fahren könnte, und von dort mit dem Zug nach Wien fahren könnte.
    ABER es gibt nur einen einzigen Bus nach Krems und der fährt erst gegen 6:30 bei uns weg, sprich er wäre um 7 in Krems, aber da müsste er schon in Wien sein. Der gesamte Arbeitsweg öffentlich würde 2 h 22 min betragen, was ja weniger ist als 2,5 Stunden (was Voraussetzung für die große Pauschale wär). Aber wenn er tatsächlich mit dem Bus fahren würde, würde er viiiiiel zu spät zur Arbeit kommen. Denn er fängt um 6:45 an.
    Kann er deswegen doch die große Beantragen? Oder geht wirklich nur die Kleine?

    Ich hab da leider gar keine Ahnung.... Vielleicht habt ihr eine Idee?
     
  4. treble.clef

    VIP: :Silber

    ich würde meinen ja.
     
  5. eva101

    eva101 Gast-Teilnehmer/in

    Würde auch ja sagen.
    Voraussetzung fürs große PP ist ja, dass ein öffentliches Verkehrsmittel möglich und zumutbar ist, um zur Arbeit zu kommen.
    Wenn der 1. Bus aber um 6:30 fährt und er um 6:45 zu arbeiten beginnt, ist der öffentliche Verkehr ja eben nicht möglich, und daher kann er das große PP beantragen.
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Dein Arbeitgeber kann das PP nur berücksichtigen, wenn du ihm mit dem Formular L34 dies gemeldet hast.
    Mit schaut dieser Posten jedoch nicht nach Pendlerpauschale aus, sondern nach Fahrtkosten die dir der Arbeitgeber für einen Dienstweg ersetzt hat.

    Das PP scheint normalerweise auch unter dieser Bezeichnung auf, zudem passt der angeführte Betrag nicht.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    @lilly7686:

    Ob ein kleines oder großes PP zusteht, ist davon ahängig ob ein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden und zumutbar ist oder eben nicht.

    Ein öffentliches Verkehrsmittel ist dann nicht zumutbar, wenn
    ... mindestens auf dem halben Weg KEIN öffentliches Verkehrsmittel verkehrt bzw, zur richtigen Zeit verkehrt.
    ... die einfache Wegzeit bei Wegen über 40km mehr als 2,5 Stunden beträgt.

    Sofern nun die Strecke nach Krems weniger als der 1/2 Weg ist, dann kann dein LG das kleine PP beantragen, ist es jedoch mehr als der halbe Weg dann stünde ihm das große PP zu.

    Liebe Grüße
    Mats
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden