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Pendlerpauschale - wer kennt sich aus?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von bernstein, 24 November 2012.

  1. bernstein

    bernstein Gast-Teilnehmer/in

    So, AK ist übers Wochenende natürlich nicht erreichbar...

    folgende Situation: habe ein Jobangebot bekommen:
    -) 19 Wochenstunden
    -) Brutto: 1078 Euro
    -) Arbeitsort: mehr als 60km Entfernung
    -) eigener PKW ist dort erforderlich (muss dann dort auch herumfahren)
    -) Arbeitstage: 4-5 Mal in der Woche (Verkürzung der Tagesanzahl leider nicht möglich)

    Der Job würde mich inhaltlich sehr ansprechen, aber ich frag mich, ob ich es mir finanziell leisten kann. Größtes Problem: Fahrtkosten! Würde ich in diesem Fall eine Pendlerpauschale bekommen? Pendlerpauschale ist ja eine steuerliche Begünstigung... bei 1078 Euro brutto zahlt man ja noch keine Steuern. Kann ich dann also Pendlerpauschale vergessen? Bei den Kriterien für Pendlerpauschale steht ja immer nur, dass man zumindest die Hälfte der Arbeitstage arbeiten muss, man also bei 2 Tagen pro Woche keine Pendlerpauschale bekommt. Das würde bei mir ja erfüllt sein (da eben 4-5 Tage)

    Nächste Frage:
    Falls Pendlerpauschale möglich: hätte ich dann auch Chancen auf große Pendlerpauschale? HInfahrt zum Arbeitsort wäre zwar mit Öffis zumutbar, aber ich brauch dort ja unbedingt meinen eigenen PKW, Dienstwagen gibt es nicht.

    Hoffe, dass mir hier wer weiterhelfen kann... werde am Mo natürlich AK anrufen, aber ich zerbrech mir jetzt schon den Kopf und ich müsste bis Di Früh Bescheid wissen.
     
  2. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Zwei Dinge: erstens: 19 Stunden ist extrem blöd. Unter zwanzig zahlt es nur halb als versicherungszeit.
    Zweitens: öffentlich zumutbar erreichbar und PKW Nutzung für den dienstgeber sind zwei paar schuhe.
    Also, pendlerpauschale begründet der Wunsch des dienstgebers nicht.
    Es ust auch blöd, mit dem eigenen Auto etwas zu machen.
    Ich wurde auf Dienstwagen bestehen.

    Ich mag es auch Garnicht, wenn meine angestellten mit dem eigene Auto fahren. Da geb ich ihnen lieber meines, weil wenn sie das kaputt machen, gibts hinterher keine scherereien.
     
  3. bernstein

    bernstein Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die rasche Antwort. Mehr Stunden sind leider nicht möglich. Es ist nur Karenzvertretung... die andere ist in Elternzeit, wir teilen uns demnach einen ganzen Arbeitsplatz... so gesehen jeder von uns 19 Stunden. Firmen PKW geht leider auch nicht durch, würd mir wegen der Pendlerpauschale ja leider auch nicht viel bringen.

    Job wär echt interessant für mich. Aber ich kann bei rund 900 Euro netto nicht rund 300 Euro Benzinkosten zahlen.
     
  4. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Naja, wenn du deinen PKW verwendest, bekommst ja noch viel km Geld dazu.
     
  5. bernstein

    bernstein Gast-Teilnehmer/in

    Wenn ich von zu Hause bis zum Arbeitsort km Geld bekomm, dann brauch ich keine Pendlerpauschale mehr ;) aber soweit ich das verstanden hab, würd ich eben vom Wohnort zum Arbeitsplatz kein km Geld bekommen und wenn ich dort dann herumfahr dann schon. (Strecke Arbeitsort zu Kunde und zurück) PKW brauch ich dort, aber so ewig viel werd ich dann nicht herumfahren.
     
  6. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    also für 19 wst und das gehalt täglich in die arbeit zu müssen zahlt sich nicht aus. da verfahrst du mehr zeit, sprit und autoabnutzng als rausschaut.
     
    Pipina gefällt das.
  7. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    Berechnung - 2012: ohne Pendlerpauschale:

    brutto: 1078,00
    SV 162,45
    Lst 0
    netto: 915,55

    Berechnung - 2012: mit Pendlerpauschale (klein 40-60 km):

    brutto: 1078,00
    SV 162,45
    Lst 0
    netto: 915,55
     
  8. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    Anspruch auf Pendlerpauschale hast schon - nur auswirken tut es sich nicht....
     
  9. bernstein

    bernstein Gast-Teilnehmer/in

    Habe gerade bei AK und Finanzamt angerufen: Problem ist bei mir auch, dass ich derzeit als freier Dienstnehmer in Höhe von max. Geringfügigkeitsgrenze arbeite, also wenn ich den Teilzeitjob annehmen würde, wäre ich 4x pro woche im angestellten Verhältnis unterwegs (Arbeitsort eben mehr als 60km entfernt) 1x pro Woche als freier Dienstnehmer, Arbeit größtenteils von zu Hause aus...

    meine Frage an Finanzamt war dann: Zusammen wär ich ja über diesen 1200 Euro, müsste also auch Steuern zahlen, mit welchen Abgaben habe ich zu rechnen, würde ich dann mehr oder weniger Pendlerpauschale bekommen... die glorreiche Antwort: na arbeiten sie einfach mal ein Jahr, dann machen sie die Umsatz - Einkommenssteuererklärung und dann werden sie eh sehen, was ihnen abgezogen wird. Im Vorhinein kann das leider niemand sagen.

    Ist das wirklich so??? Ich kann ja konkret im Vorhinein sagen wieviel ich im kommenden Jahr einnehmen werde, eben:

    -) 1100 Euro brutto im angestellten Verhältnis, 14x im Jahr, Arbeitsort eben 60km weit weg
    -) rund 350 Euro brutto mit freier Dienstnehmer, 12x im Jahr, Arbeitsort von zu Hause aus

    Wohin kann ich mich wenden, wenn ich im Vorhinein wissen möchte, welche Abgaben ich habe. Ich bin derzeit arbeitslos, dazu verdiene ich eben als freier Dienstnehmer bis max. Geringfügigkeitsgrenze. Würde nun eben den Teilzeitjob annehmen wollen, muss aber im Vorhinein wissen, mit welchen Abgaben ich zu rechnen habe, da ich alleinerziehend bin und es hier auch um meine Existenz geht. Das gibt es doch nicht, dass man da als Antwort bekommt, dass ich einfach mal ein Jahr arbeiten soll, dann seh ich es eh. Sind Finanzabgaben nicht im Vorhinein absehbar? Ist es wirklich ein Roullettespiel? Bin da grad recht verzweifelt. Bringt mir ein Termin bei einem Steuerberater was? Oder kann mir der ins o einem Fall auch nicht weiter helfen?
     
  10. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Arbeiterkammer
     
  11. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    meine Berechnungen für Angestellte/Arbeiter stimmen schon!

    Berechnung - 2012: ohne Pendlerpauschale:
    laufende Bezüge
    brutto: 1100
    SV 165,77
    Lst 0
    netto: 934,23

    Berechnung - 2012: mit Pendlerpauschale (klein 40-60 km):

    brutto: 1100
    SV 165,77
    Lst 0
    netto: 934,23

    Wie bereits geschrieben hast Du Anspruch auf PP - aber es wirkt sich nicht aus...
     
  12. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    bei 350 freier Dienstvertrag - da kommst ja monatlich alleine nicht über die Geringfügigkeit raus -
    und bei freiem DV hast du KEINEN Anspruch auf Pendlerpauschale; sondern bist "Unternehmer" - grundsätzlich km-Geld möglich -
     
  13. bernstein

    bernstein Gast-Teilnehmer/in

    Ja, eine Pendlerpauschale in dem Sinne werd ich wohl nicht bekommen. Ich bin in der Finanzwelt wirklich mehr als ein Schwammerl, muss ich zugeben. Meine (naiven?) Überlegungen waren folgende:

    -) ok, Pendlerpauschale gibts keine (wie von carry118 aufgelistet)
    -) da ich mit 1100 Euro brutto angestellt und 350 Euro freier Dienstnehmer ja über diese 1200 Euro komm, muss ich nehm ich mal an Steuern nachzahlen. Ist nachvollziehbar.
    -) Wenn ich nun wenigstens meine Tankkosten beim Finanzamt gegenrechnen könnte, und ich dann eben deswegen weniger Steuern zahlen müsst, wär das für mich auch schon hilfreich, da es ja zumindest indirekt einen Teil der Tankkosten gutmachen würde. Allerdings würds mich da eben interessieren, ob ich da 5 Euro oder 100 Euro weniger Steuern zahlen müsste.
    -) Und kann ich überhaupt eben die Fahrtkosten gegenrechnen, wenn ich die ja für das Angestelltenverhältnis verfahre und nicht für die freie Diensternehmertätigkeit?

    Ganz im ernst: Mich machen solche Herumrechnereien einfach nur verrückt! Meinen höchsten Respekt an alle, die sich bei diesem Dschungel auskennen.
     
  14. bernstein

    bernstein Gast-Teilnehmer/in

    hab ich als erstes angerufen, aber die haben mich nur ans Finanzamt verwiesen. dort kam dann eben die Aussage, dass ich halt einfach mal ein Jahr arbeiten soll, dann seh ich es eh. Schön, dass es solche tollen Berater dort gibt.
     
  15. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    hmm die Ak kann es dir sicher ausrechnen, versteh i jetzt net.
     
  16. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    so: eine einfache Überschlagrechnung; das Pendlerpauschale bei 60 km über die Angestelltentätigkeit, wirkt sich indirekt auf den freien DV auf; weil die Gesamtsumme versteuert wird


    (SV-Werte für Angestellte)
    Berechnung - 2012: ohne Pendlerpauschale:
    laufende Bezüge
    brutto: 1450
    SV: 247,52
    Lst 69,73
    netto: 1.132,75

    dh: ca Nachzahlung an Est: 70 * 12 = 840

    Berechnung - 2012: mit Pendlerpauschale (klein 40-60 km):

    brutto: 1450
    SV 247,52
    Lst 28,47
    netto: 1173,99

    dh ca. Nachzahlung an Est 30 * 12 = 360
     
  17. bernstein

    bernstein Gast-Teilnehmer/in

    carry118: Danke! Total nett. Aber kann man die beiden Bruttobezüge einfach so zusammen rechnen? Das habe ich extra sowohl bei AK als auch bei Finanzamt gefragt, ob ich so zumindest einen Überblick bekommen kann, wie viel ich nachzahlen muss, aber da haben beide gemeint, dass man das so nicht machen kann. Warum auch immmer, aber das war der einzige Punkt, wo sie sich einig waren.
     
  18. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    das oben ist eine Überschlagsrechnung - stimmt:
    aber: die Summe der Einkünfte eines Jahres werden versteuert - und da werden alle Einkünfte in eine Summe zusammengerechnet.... - zB ist die SV in Prozent bei jeder Art ein wenig anders - aber sonst sollte das ungefähr hinkommen...
     
  19. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    was aber sonst noch auf dich möglicherweise zukommt: Ust, GSVG etc... -- ist eine andere Geschichte....
     

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