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Pendlerpauschale bei Steuerausgleich (teils Mutterschutz)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Laetitia, 29 März 2009.

  1. Laetitia

    Laetitia Gast-Teilnehmer/in

    Hi!

    Bitte, wie muss ich die große Pendlerpauschale (ab 2 km) angeben, wenn ich Ende Oktober in Mutterschutz gegangen bin? Kann ich da das ganze Jahr berücksichtigen (€ 319,50)?

    Oder: bis Juni monatlich die € 24,75 (also 6x24,75) und Juli bis September je € 28,50 (also mal 3). Und wie den Oktober? 28,50:31 Tage mal die Tage, die ich noch angestellt war?

    Wär froh, wenn mir das wer sagen könnte!
    Danke!

    Lg Laetitia
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das PP steht dir für den Zeitraum der Berufstätigkeit zu, ab dem ersten Tag des Mutterschutzes steht es nicht mehr zu.

    Du nimmst die Monatsbeträge von Jan-Jun mit 24,75 sowie ab Juli mit 28,50.
    Der Tagesbetrag für die 2. Jahreshälfte beträgt 0,95 - im Oktober rechnest du bis zum letzten Tag vor dem Mutterschutz mit täglich 0,95.

    Liebe Grüße
    mats
     
  3. Laetitia

    Laetitia Gast-Teilnehmer/in

    Tausend Dank Mats für die rasche Antwort :blush:)
     

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