1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Pendlerpauschale - ab wann- wieviel?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Spotzl2006, 26 Februar 2012.

  1. Spotzl2006

    Spotzl2006 Gast-Teilnehmer/in

    Gleich vorweg, wenn jemand eine Anleitung für Dummies für ANV weiss, bitte her damir! Ich bin da so ein Tschopperl, blick da überhaupt net durch!*

    Wenn ich in der Karenz 3 Monate geringfügig gearbeitet habe, steht mir da pendlerpauschale zu ? Muss ich dann warscheinlich selbst ausrechnen, wieviel ich für die 3 Monate bekomme und diese Summe dann eintragen?

    Und welche PP steht mir zu, wenn ich nur am Wochenende gearbeitet habe, und da fast keine Busse fahren, die Strecke aber nur 7 km beträgt ?

    Bekommt man für AMS Kurse die 20 km weit weg sind PP?
    Wie schauts jetzt aus wegen PP- arbeite 9km entfernt, weiss aber nie, wenn ich zum Arbeiten aufhöre. Mal sind's 2 Std., mal 6Std.*

    Vielen lieben Dank wenn sich einer das antut und durchliest, und dann noch Antworten gibt *schäm*
     
  2. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Zunächst mal musst du für die PP an mindestens 11 Tagen im Monat zur Arbeit gefahren sein.
    Wenn du vo Wochenende sprichst und es nur Samstags war, dann hast du keinen Anspruch auf die PP.
    Ebenso nicht bei 2 Tagen, denn rechnen wir mal 2x4,5 = 9 Tage. Da besteht also gar kein Anspruch auf die PP.

    -----
    Auch wenn fast keine Buse fahren, so muss abgewogen wären, ob deren Benutzung zumutbar wäre oder nicht. Sprich also, ob sich die Dauer des Wartens etc. auf ein unzumutbares Mass erhöhen würde - über 90 Minuten einfache Wegstrecke (die Wegstrecke kann auch weit über 90 Minuten andauern, wenn die Fahrzeit mit Öffis höchstens 3mal so lange dauer wie mit dem Auto)

    Bsp: Wenn du also 2 Stunden mit dem bus unterwegs wärst (11 mal pro Monat) dann steht die PP ab 2km einfacher Wegstrecke zu. Wenn du allerdings 2 Stunden mit Öffis unterwegs bist und aber 40 Minuten mit dem Auto benötigen würdest, dann ist die Dauer zumutbar und du bekommst keine PP.

    ---------

    Für AMS Kurse gibt es keine PP. Hier gibt es vom AMS die MÖglichkeit die Kosten der Öffis zurückerstattet zu bekommen bzw. bei PKW-Nutzung einen Tagessatz von 2-3 Euro zu erhalten.

    -------

    9km Entfernung - an mindestens 11 Tagen im Monat - eigentlich keine PP
    Anspruch auf große PP wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind, da diese entweder nicht verkehren oder gewisse Wegzeiten überschritten werden

     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wie schon erwähnt steht dir vielleicht das große PP ab 2km zu, aber nur wenn du
    ... an durchschnittlich 11 Tagen im Monat (mind. 3-Tage-Woche) arbeitest
    ... kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden oder die Benützung desselben nicht zumutbar (mehr als 90min für die einfache Wegstrecke inkl. Wartezeiten) ist.

    Zudem wird dir ein etwaig zustehendes PP nur dann was für die ANV bringen, wenn du während deinem gf. DV auch in die freiwillige Selbstversicherung einbezahlt und somit SV-Beiträge entrichtet wurden - ansonsten bekommst du während der Karenz (ich nehme mal an damit meinst du den KBG-Bezug) und dem gf. Einkommen lediglich einen Nullbescheid.

    Eine ausführliche Anleitung zur ANV findest du hier, mMn eine Pflichtlektüre für jeden:
    http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Steuerbuch_2012_Ansicht.pdf

    Liebe Grüße
    Mat
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden