1. Reden wir miteinander ...

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Partner ins Grundbuch eintragen lassen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Pezi1984, 11 Oktober 2011.

  1. Pezi1984

    Pezi1984 Gast-Teilnehmer/in

    hallo zusammen :wave:,

    hätte eine rechtliche Frage über das Eintragen in das Grundbuch.

    Ich habe einen Grund bei dem nur ich im Grundbuch stehe. Nun möchten mein Lebensgefährte und ich zum Hausbauen anfangen. Aus diesem Grund möchten wir, dass mein Lebensgefährte auch ins Grundbuch eintragen wird.

    Kann man die Grunderwerbssteuer irgendwie umgehen. Um die Eintragungsgebühr werden wir nicht herumkommen, aber die 3,5 % Grunderwerbsteuer ist schon heftig. Wie können wir da am kostengünstigsten bewerkstelligen?

    Wenn ich ihn selbstänstig ohne Notar oder Anwalt in das GB eintragen lassen möchte, wie stelle ich das am besten an. Hätte diesbezüglich schon beim Bezirsgericht angerufen, die konnten mir jedoch auch nicht wirklich weiterhelfen.

    Vielen Dank schon mal.
     
  2. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Warum soll er auch im Grundbuch eingetragen werden? Was sind eure Beweggründe? Es ist dein Grundstück, oder?
     
  3. Kitty1999

    Kitty1999 Gast

    noch dazu, wenn ihr nicht verheiratet seid.

    bei der trennung darfst du dann deinen lg auszahlen....
     
  4. Bebicat

    VIP: :Silber

    Wegen den Kosten kann ich eigentlich nix sagen, aber wenn du selbst den Antrag einbringen willst, musst du einiges beachten. Mehr Infos findest du hier: http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d109/Grundbuchsantraege.pdf

    Bezüglich der Eintragung, ich würde als Lebenspartner keinen Cent in ein Haus investieren, dass nicht offiziell auch mir gehört. Von daher kann ich den Beweggrund der gemeinsamen Eintragung gut verstehen. Ich würde allerdings trotzdem einen privatrechtlichen Vertrag aufsetzen, in welchem genau geregelt wird, wer was vor bzw. beim Hausbau einbringt und penibel alle Rechnungen und Leistungen aufschreiben.
     
  5. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Sie bauen ein Haus miteinander und vermutlich stecken beide finanzielle Ressourcen hinein, - und ob er den halben Grunstückswert noch ausgleicht, oder ob sie ihm das schenkt, tut eigentlich nichts zur Sache.

    Das Haus gehört ihnen ohnehin gemeinsam und es ist nur vernünftig, wenn man seine Anteile grundbücherlich absichert und sich nicht dem Risiko aussetzt, dass das Haus vom Grundeigentümer verkauft wird und man dann seine finanziellen Ansprüche erst durch eine Zivilklage durchsetzen muss.
     
  6. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde vertraglich festhalten, wer im Falle der Trennung das Vorrecht hat im Haus zu bleiben und den anderen auszuzahlen.
     
  7. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Geht zum Notar und informiert euch. Die Hälfte, die hier geschrieben wird basiert auf Unwissenheit und falschen Informationen.
    Wir haben dieses Thema gerade gehabt, darum....
     
  8. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Dann teile doch dein Wissen mit uns.
    Wir hatten das Thema in der Vergangenheit auch schon.
     
  9. Pezi1984

    Pezi1984 Gast-Teilnehmer/in

    danke für die Antworten, vor allem für den Link zur Arbeiterkammer.

    Beweggründe sind einfach die, dass wir uns gemeinsam ein Wohnhaus schaffen wollen und dazu beide gleichberechtigt im Grundbuch stehen möchten.

    Den finanziellen Teil (Erbteil) für mein Grundstück, wird privatrechtlich noch geregelt. Uns ist es aber beiden wichtig, das wir zusammen im Grundbuch stehen.
     
  10. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    ja Mädels, was ist denn mit euch los... Wenn das Grundstück dem Mann gehört hätte, hättet ihr gleich drauflosgewettert, dass sie unbedingt schauen muss, dass sie im Grundbuch steht...

    Wenn beide ein Haus bauen, Geld hineinstecken, Kredit dafür aufnehmen usw usf... sollen bitte auch beide im Grundbuch stehen. Gleiche Rechte und gleiche Pflichten für BEIDE!

    Was ist, wenn die Frau mal schwanger wird, und der Mann den insgesamt den Löwenanteil an den finanziellen Lasten zu tragen hat... gehört ihm dann mehr, als der Frau???

    Zur Frage: Meines Wissens ist es so, dass die 3,5 % Grunderwerbsteuer zu zahlen sind, aber das eben nur vom Grundstückswert. Steht mal ein Haus drauf, wird der Wert der Gesamtliegenschaft herangezogen und dann wird es ungleich teurer...
     
  11. Pezi1984

    Pezi1984 Gast-Teilnehmer/in


    genau das hat mir der notar auch gesagt, deswegen lieber jetzt noch alles unter dach und fach bringen, bevor dann das haus drauf steht.
     
  12. Anita1979

    Anita1979 Gast-Teilnehmer/in

    Mich würde das auch interessieren, haben diese Frage jetzt auch zu lösen. Wer bestimmt eigentlich den Wert der Liegenschaft? Was ist hier die Berechnungsbasis?
     
  13. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Wenns Haus draufsteht, muss ein Gutachten erstellt werden...
     
  14. sunflower81

    sunflower81 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn ein Gutachten zu einer Immobilie erstellt wird, werden häufig die Verkaufspreise vergleichbarer Grundstücke in der Umgebung der fraglichen Liegenschaft herangezogen.
     
  15. alwi

    alwi Gast-Teilnehmer/in

    Es wird doch der Einheitswert herangezogen oder?
     
  16. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Der Einheitswert ist wieder etwas anderes.
    Der ist ein steuerlicher Wert (Bruchteil vom Marktwert) und wird als Bemessungsgrundlage bei Erbschaften und Schenkungen für die Berechnung des Pflichtteiles sowie wie für die Grunderwerbssteuer herangezogen.

    Soviel ich weiß, gibt es Überlegungen der Regierung den Einheitswert in seiner bisherigen Form an den Marktwert anzupassen.
     
  17. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Sorry alwi, indirekt hast du natürlich recht.
    Der (Markt)Wert der Liegenschaft kann durch einen Sachverständigen ermittelt werden (und hier fließen Verkaufsdaten aus der Nachbarschaft mit ein). Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer ist dann der Einheitswert.
     
  18. Kitty1999

    Kitty1999 Gast

    äh, der te ist ein mann.
     
  19. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Möglich oder auch nicht.

    Entweder, ist das Geschlecht im Profil falsch angegeben, oder der Begriff "Lebensgefährte" im Text sollte "Lebensgefährtin" lauten oder es haben sich Lebensgefährte und Lebensgefährte gefunden und du liegst mit deinem Statement richtig.
     
  20. muell23

    muell23 Gast

    Und wenns 2 rosa Elefanten wären - wenn Haus gebaut wird, hat Fairniss zu herrschen.
     

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