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pachtgrund - schenkung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von juju123, 9 Juni 2007.

  1. juju123

    juju123 Gast-Teilnehmer/in

    kennst sich wer rechtlich aus...

    wie ist das: in wien wird auf besitz 3 jahre nach eintritt in ein pflegeheim zurück gegriffen. daher ist es ratsam schon vorher keinen besitz (haus, grund usw) zu haben. meines wissens zählt ein pachgrund nicht dazu. ist wie eine mietwohnung. nur - was ist mit dem haus das drauf steht?.

    es müsste doch eine behörde geben, die einem da eine genau rechtliche auskunft geben kann, oder? nur welche????
     
  2. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    was willst wissen? wer hat das haus errichtet, wem gehörts?

    ich kenn die variante nur mit baurechtsgrund. der grund wurde natürlich auch auf den erben umgeschrieben aber das haus ist in die erbmasse mit dem einheitswert??? (weiß nicht mehr welcher wert das war) gekommen.
     
  3. Susi001

    Susi001 Gast

    ganz genau kann ich es dir nicht sagen, aber:

    meine oma hat ihr haus auf einem pachtgrund im 21. bez. auf meine schwester überschrieben mit lebenslangem wohnrecht und dann ist ihr passiert, daß sie einen schlaganfall erlitten hat und es waren genau noch zwei monate, daß die 3 jahre ablaufen als sie in ein pflegeheim kam ...
    ich glaub es war die stadt wien, welches sofort einspruch erhoben hat. uns wurde der ausdruck "böswilliges verschenken von besitztümern" genannt - weiß nicht, ob das eine offizielle bezeichnung ist ... und als meine oma 2 jahre später verstarb, hätte meine schwester alle ausstehenden beträge begleichen müssen um das haus behalten zu können

    .... der grund und das haus gehört inzwischen der stadt wien ... wir haben es bis jetzt noch nicht übers herz gebracht, vorbeizufahren, um zu sehen, wie es jetzt dort aussieht ...
     
  4. Ellen.Ripley

    Ellen.Ripley Gast-Teilnehmer/in

    Ein Gebäude, das auf einem Pachtgrund (von der Gemeinde, Kleingartenverein, Kloster etc) errichtet ist, nennt sich Superädifikat.
    Es ist ein im Besitz des Eigentümers befindliche Immobilie und wird in ihrem Wert gesondert vom Pachtgrund behandelt, der dem Verpächter (eben Gemeinde, Kleingartenverein, Kloster etc) gehört. D.h. es erfolgt eine Verkehrs- oder Einheitswertschätzung (genau weiß ich jetzt auch nicht, was im für Pflegeeinrichtungen herangezogen wird).

    Somit stellt das Haus genauso Eigentum dar.
     
  5. juju123

    juju123 Gast-Teilnehmer/in

    ok, das hab ich mir eh so gedacht, dass das haus eigentum darstellt. das bedeutet (so wies deiner schwester passiert ist susi001), dass auf dieses haus zurückgegriffen würde. also rechtzeitig verschenken, oder?

    wie ists mit dem pachtgrund. die derzeitige pacht (vertrag auf 99 jahre) ist unglaublich niedrig, würde es überschrieben werden, müsste in neuer vertrag abgeschlossen werden und die pacht wurde sich verfünffachen (!!!!). daher: geht der ned normal ins erbe über, sprich auch die konditionen? ist der pachtgrund unabhängig vom haus zu sehen?

    also wenn das haus schon 20 jahre vorm todesfall verschenkt worden wäre?!

    kennts euch aus;)?
     

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