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paar Fragen für nach der Karenz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von JerseyGirl, 29 Januar 2011.

  1. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    ich werde sicher nocheinmal zur Arbeiterkammer gehen, aber vielleicht weiß jetzt hier schon wer was darüber.

    Ich muß (müßte) im November, nach, mit dem AG schriftlich ausgemachten 2 1/2 Jahren Karenz, wieder arbeiten gehen.
    Ich weiß mittlerweile, daß es total wurscht ist, ob man die zusätzlichen 6 monate schriftlich hat oder nicht, gesetzlich könnens mich nach 2 Jahren trotzdem kündigen. Egal, das wär mir sogar nur Recht!!

    Aber: wenn sie´s nicht tun, muß ich mir ja diesen Wisch von der Arbeitekammer für Elternteilzeit holen, bevor ich mich 3 Monate vor Arbeitsbeginn wieder beim AG melde/ihnen den Zettel schicke, richtig?

    Wenn ich in NÖ wohnhaft bin, aber in Wien arbeite, auf welche Arbeiterkammer miß ich da gehen??

    Da ich im verkauf bin, ist das ja nicht so leicht. Ich würde, wenns mich nicht eh vorher kündigen, maximal 25 Stunden arbeiten gehen, das wäre jeden Tag von 10 bis 15 Uhr (oder von 9 bis 14 Uhr). Jetzt kommts halt auf die Filiale an, wo sie mich hinstecken würden.
    Es gibt Filialen, die sind von 9-12 und von 14-18 Uhr offen, da könnte ich ja unmöglich hin, ginge ja nicht wegen der Zeiten!
    Ich kann die Kinder ja allerspätestens bis um 17 Uhr im KiGa lassen. Könnte also auch nur bis MAXIMAL 16 Uhr arbeiten (bis 15 wär´s natürlich besser!). Mein Mann ist berufstätig, ich habe sons NIEMANDEN, der die Kinder holen könnte oder danach auf sie aufpassen könnte.
    Also könnte ich in so einer Filiale gar nicht arbeiten.
    Dann dürfens mich dort auch nicht einteilen wollen, oder? Es ginge absolut nicht!
    Wenns aber trotzdem damit daherkommen würden, und ich sage ihnen das so, wie eben beschrieben (was ja nicht gelogen ist!), ist das dann Arbeitsverweigerung oder müssen´s mich dann in eine Filiale geben, wo es zeitmäßig passt?

    Wah, es ist echt alles so schwierig, wenn man keine Großeltern in der Nähe hat.:(

    Und für den Fall, daß sie mich schon vor Antritt kündigen bzw. bei Antritt eventuell eine einvernehmliche Kündigung entsteht (warum dann auch immer), und ich habe nach der Karenz noch nicht gearbeitet, bekomme ich dann trotzdem Arbeitslosengeld?
    Wenn ja, wieviel? Das Minimum oder zählt da noch der Lohn von vor der Karenz als Bemessungsgrundlage?

    Ich bin absolut nicht aus, vom Arbeitslosengeld zu leben! ich mache gerade eine Umschulung zur Buchhalterin, nur die dauert noch bis Ende 2012...und ich würde sonst halt gern bis dahin in meiner Nähe was im verkauf finden, und nicht immer nach Wien fahren müssen!
    Hmmm...vielleicht ist hier wer schon schlauer als ich
    :hug:!:wave:



     
  2. Eckziegel

    Eckziegel Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich kann Dir leider nur bei der Frage welche Arbeiterkammer helfen: Ich wohne auch in Nö und arbeite in Wien. Lt. tel. Auskunft der Arbeiterkammer meines Wohnbezirkes muss ich zur Arbeiterkammer Wien (Prinz Eugen Str. 20-22-, 1040 Wien).

    Ich habe dort nächsten Dienstag einen Beratungstermin weil ich auch im Okt. wiedereinsteige, und ich auch etliche Fragen habe.

    LG und alles Gute
     

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