1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

notwehr

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von MaJa-Tausch, 7 März 2007.

  1. was darf ich mit einem ladendieb machen?? ihm eins über die rübe ziehen mit einem baseballschläger? pfefferspray benutzen? ihm sonstiges nachwerfen??

    festhalten und polizei verständigen ist schlecht möglich allein im geschäft.
     
  2. tabitha

    tabitha Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe mal eine Schulung zu dem Thema mitgemacht. Dort hat man uns gesagt, dass wir gar nichts machen können. Du darfst den Dieb nicht anfassen. Du kannst eigentlich nur ansprechen und in möglichst scharfem Ton darauf hinweisen, dass er zu bleiben hat, sich auszuweisen hat und wartet, bis die Polizei kommt. Tut er das nicht, hast Pech.

    So war es vor rund 12 Jahren zumindest.
     
  3. Eclipse

    Eclipse Gast

    Ich bitte Dich! Wir sind doch nicht in den USA!

    Ich würde Ihn filmen/fotografieren und Ihm sagen, er soll bleiben ... (wird er natürlich nicht machen)

    Abgesehen davon: jeder hat das Recht, Personen "anzuhalten" die eine strafbare Handlung begehen. Gewalt darf allerdings nicht ausgeübt werden.

    Ergänzung: Notwer und Nothilfe haben damit nichts zu tun. Diese Begriffe kommen dann ins Spiel, wenn man persönlich tätlich angegriffen wird oder jemand anderes. Hier gilt: es darf nur jenes Mass an Gewalt angewandt werden welches nötig ist um den Bösewicht von seiner Handlung abzuhalten.
    Also wenn wer mit einem Messer jemanden bedroht, darf man ihn auch nicht gleich erschiessen. Hat aber jemand eine Waffe in der Hand und beginnt schon zu feuern, dürfte man selbst mit einer Waffe die Person verletzen, allerdings würde zB ein Kopfschuss vor Gericht sich nicht gut machen ...
     
  4. Frigg

    Frigg Gast

    Geschäft zusperren und die Polizei rufen.
     
  5. tabitha

    tabitha Gast-Teilnehmer/in

    Freiheitsberaubung?
     
  6. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    du darst dich so wehren, daß du aus der gefahr kommst.
    alles, was unnötige gewalt ist, darfst du nicht.
    wenn dich einer angreift und du erschießt ihn, obwohl du ihn auch hättest ko schlagen können, ist das keine notwehr.

    ich glaub nicht, daß ladendiebstahl für dich da gefahr bedeutet (wenn er dir nicht auszuckt und dich angreift) - deswegen kannst du pfefferspray und co ganz gleich wieder vergessen.
     
  7. Squeaky

    Squeaky Gast-Teilnehmer/in

    Kamera bereithalten und dann rennen ...
     
  8. was soll das helfen?
    der typ kam schon das 2.mal. rennt mit der ware, trotz sicherung und alarm weg.
    :mad:
     
  9. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    polizei rufen.
    schau ihm nach, ob er in ein auto einsteigt, notier dir die nummer.
    schreib dir die namen von anderen anwesenden auf, als zeugen
    wennst ein foto zambringst, super - aber der schuß kann auch nach hinten los gehen.
    wenn er nochmal kommt, wirf ihn sofort raus.
     
  10. HWS

    HWS
    VIP::Premium

    Rein rechtlich darfst du ihn festhalten, bis die Polizei kommt. Also einsperren, fesseln oder aehnliches ist erlaubt.

    Baseballschlaeger drueber hauen und Pfefferspray einsetzen natuerlich nicht. :)
     
  11. witzig. wie soll ich einen 1,90m mann festhalten, gleichzeitig die polizei rufen und dann vielleicht 20 minuten mit dem typen warten, bis die freunde und helfer kommen, dem seine daten aufnehmen und ihn dann erst gehen lassen:(
     
  12. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    wobei mich interessieren würde, wie da ein rechtsstreit ausgeht, wenn sie einfach die tür zusperrt, bis die polizei kommt. "ja sicher hab ich da öfter was gestohlen, aber jetzt zeig ich die tussi an weil sie mich eingesperrt hat?" kommt sicher gut, bei richtern. :D Darauf tät ich es eventuell ankommen lassen, wenn der dreist immer wieder kommt.

    (ganz abgesehen davon, daß der vielleicht randaliert oder gewalttätig wird, in so einer situation. also eh schlechte idee.)
     
  13. HWS

    HWS
    VIP::Premium

    Handschellen zulegen? :D
    Doppeltueren, die sich automatisch sperren?
    (die Praxistauglichkeit mancher Gesetze ist nicht vorhanden)
     
  14. Nanok1

    Nanok1 Gast

    Soweit ich weiß, darf ich ihn "anhalten". (Anhalterecht bei Verdacht auf strafbare Handlung)
    Kann ein Ladendieb festgehalten werden? (Anhalterecht)
    Jedermann kann bei begründeter Annahme, dass eine Person eine gerichtlich strafbare Handlung ausgeführt hat, diese anhalten, die Sicherheitsbehörden sind jedoch unverzüglich zu verständigen.
    § 86, Abs. 2 Strafprozessordnung:
    „Liegen hinreichende Gründe für die Annahme vor, dass eine Person eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung ausführe, unmittelbar vorher ausgeführt habe, oder dass nach ihr wegen einer solchen Handlung gefahndet werde, so ist Jedermann berechtigt, diese Person auf angemessene Weise anzuhalten. Er ist jedoch verpflichtet, die Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan anzuzeigen.“
    Darf bei Kunden eine Taschenkontrolle vorgenommen werden?
    Kaufhäuser haben zur Taschenkontrolle bei ihren Kunden kein Recht. Der Betroffene muss eine derartige Maßnahme nicht dulden.

    http://www.bmi.gv.at/praevention/faq_ladendiebstahl.asp

    Dazu habe ich gelernt, daß von dir ja nicht angenommen wird, daß du einen Ladendieb "halten" kannst. Einsperren ist also absolut legal. Wenn er dich angreift ist auch Notwehr legal. Allerdings dazu würd ich es nicht kommen lassen. Sicher wärst du im Recht, wenn er dich zuerst schlägt - aber dann hast du vielleicht auch noch eine Verletzung.
    Pfefferspray in einem geschlossenen Raum ist so oder so nicht zu empfehlen, da du selber damit auch leicht außer Gefecht gesetzt wirst!

    Ich würde die Polizei vorab informieren, daß dieser Herr klaut und wenn er das nächste Mal kommt, das geschäft von außen zusperren und umgehend die Polizei rufen.
     
  15. dani30

    VIP: :Silber

    Wir sind ja nicht in Amerika, da hat ein Dieb der in eine Haus eindrang, es aber danach nicht mehr verlassen konnte, die Inhaber waren übrigens auf Urlaub, verklagt wegen Freiheitsberaubung und er kam damit durch.

    Festgehalten werden darf er, die Umsetzung wird da allerdings schwierig. Ich würd eine Personenbeschreibung an die Polizei übermitteln, vermutlich ists ja ein Wiederholungstäter und vielleicht bei der Polizei ja schon bekannt.
     
  16. doc.steel

    doc.steel Gast-Teilnehmer/in

    glaubst ned?
    wäu i tät wann, dann glei a ölgemälde mochen...
    vom herrn räuber!

    des is wos klasch....äh ....klazisch....äh ....klaschisch.... zefix no amoi...wos oides und von wert und bestand.
    und ausserdem...iois herr dieb warat stoiz auf a fahndungsgemälde in öl vo mir!
     
  17. Dreamcatcher

    Dreamcatcher Gast-Teilnehmer/in

    Du könntest ja ihm gegenüber ein Hausverbot aussprechen.
     
  18. doc.steel

    doc.steel Gast-Teilnehmer/in

    ziag aus die high heels und wix eahm ane volley mitn absatz in richtung schläfe!
    da wirst di wundern wiast do werkln muasst bisd den bock ausn herrnn räuber seiner birn wieder aussakriagst!:eek:
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden