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Notstandshilfe

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von ronja2002, 5 Juli 2011.

  1. ronja2002

    ronja2002 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo zusammen,
    ich habe bis Mai Kinderbetreuungsgeld erhalten und bin nun beim AMS arbeitslos gemeldet. Ich habe zwar von meinem alten Arbeitgeber eine Zusage, dass ich im Oktober wieder anfangen kann, aber man weiss ja nie. Arbeitslosengeld erhalte ich aber nur bis Ende September. Weiss jemand wieviel der Lebenspartner verdienen darf? Nicht die Zuverdienstgrenze, die weiss ich. Danke und einen schönen Tag.
    LG, Silvia
     
  2. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Die Berechnung ist ziemlich kompliziert, weil es darauf ankommt, wie hoch die Notstandshilfe alleine wäre, versch. Freigrenzen berücksichtigt werden etc., schau´mal hier: http://www.ams.at/sfa/14666_14691.html#frage1 So über den Daumen gepeilt, ist es meistens so, dass ab ca. 1200,- netto des Partners keine Notstandshilfe mehr gezahlt wird.
     
  3. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Darf ich mich hier gleich mit einer Frage anhängen?

    Wie sieht es denn eigentlich mit Ersparnissen aus? Werden die einberechnet? Ab welcher Höhe?
    Irgendwie schweigen sich alle Informationsquellen darüber aus.
    Aber vielleicht weiß es jemand aus eigener Erfahrung.

    Danke und LG,
    Glueckskatze
     
  4. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Bei der Berechnung der Notstandshilfe werden alle Einkommensarten berücksichtigt, Ersparnisse zählen ja nicht zum Einkommen, darum kann ich mir höchstens vorstellen, dass Vermögen dann berücksichtigt wird, wenn es sich um sehr hohe Beträge handelt, die Dividenden oder ähnliche einkommensähnliche Erträge abwerfen. Nur bei der Grundsicherung muss man zuerst auf sein Vermögen zurückgreifen, da gibt es aber auch Freibetrag (Höhe weiss ich jetzt nicht, ich glaube, irgendetwas um die € 7000,-)
     
  5. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Ah, danke, das leuchtet mir ein.
    LG,
    Glueckskatze
     
  6. amanin

    amanin Gast

    Hätt ich so auch gesagt.
     
  7. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in


    das muß ich verneinen, es kommt immer drauf an, was der jeweilige Notsandshilfeempfänger selbst verdient hat.

    Sprich wenn der Notstandhilfe empfänger gut verdient hat, und dies wird dann auch zur Berechnung herangezogen, dann kann der jeweilige arbeitende Partner auch mehr verdienen.
     
  8. ronja2002

    ronja2002 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    danke für eure Antworten. Da bleibt mir dann wohl nichts anderes übrig, als abzuwarten. Ich hoffe mal, dass ich die Notstandshilfe gar nicht beantragen muss und arbeiten kann.
    Glg, Silvia
     
  9. Lovely

    Lovely Gast-Teilnehmer/in

    oder weniger. ich bekam keine notstandshilfe, da mein mann beim heer fast 800€ verdient hat, das würde reichen :rolleyes:
     
  10. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Habe ja auch geschrieben "über den Daumen gepeilt", klar kann es Fälle gben, wo es sich noch ausgeht.
     
  11. sonnengelb

    VIP: :Silber

    So ganz grob für einen durchschnittsFall könnten die 1200 schon hinkommen. Die bandbreite ist allerdings wirklich groß! Beispiel: 1100 Euro Einkommen des Partners
     
  12. sonnengelb

    VIP: :Silber

    So ganz grob für einen durchschnittsFall könnten die 1200 schon hinkommen. Die bandbreite ist allerdings wirklich groß! Beispiel: 1100 Euro Einkommen des Partners und trotzdem hat der betroffene Notstand bezogen - und zwar ohne Kürzungen.

    LG
     

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