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notstandshilfe

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Zicke-Lauser, 12 November 2009.

  1. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    wie kann ich mir die notstandshilfe ausrechnen ?

    dh ich bekomme derzeit arbeitslosengeld mein mann seinen lohn, jetzt meine frage hab ich überhaupt anspruch auf notstandshilfe und wenn ja wiehoch wird das sein ?

    mein ALG beträgt im monat ~ 995 €
     
  2. Yanira

    Yanira Gast

    Das kommt darauf an, was dein Mann verdient.

    Genaues weiß ich nicht, aber in der letzten AK - Zeitschrift stand, dass bei unter 25 jährigen ein Gehalt von 1200 Netto schon zuviel sein kann, dass man noch Anspruch auf Notstand hat.

    Die AK ist für die Abschaffung der Einrechnung des Partnereinkommens, aber obs je dazu kommt?

    Bezüglich der Höhe, steht das auf der Ams-Homepage:

    Die Notstandshilfe beträgt 95% des vorher bezogenen Grundbetrages des Arbeitslosengeldes, wenn dieser den Ausgleichszulagenrichtsatz von monatlich EUR 772,40 nicht übersteigt. In den übrigen Fällen gebührt als Notstandshilfe 92% des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes.

    Ein beim Arbeitslosengeld zuerkannter Ergänzungsbetrag fließt nicht in die Bemessung der Notstandshilfe ein. Auf Grund der bereits eingangs angesprochenen Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse, kann der Auszahlungsbetrag unter den genannten Prozentsätzen liegen.

    Darüber hinaus orientiert sich die Höhe der Notstandshilfe an der Länge des Zeitraumes, für den das davor liegende Arbeitslosengeld zuerkannt wurde. Schließt die Notstandshilfe an einen Arbeitslosengeldbezug in der Dauer von 20 Wochen an, darf der Grundbetrag nach Einkommensanrechnung nicht höher als mit dem Betrag des Ausgleichszulagenrichtsatzes von EUR 772,40 monatlich festgelegt werden.

    Bei einem Bezug von Arbeitslosengeld in der Dauer von 30 Wochen ist der Grundbetrag der Notstandshilfe durch die Höhe des Existenzminimums von EUR 901,00 monatlich begrenzt. Bei der erstmaligen Beantragung der Notstandshilfe sind diese Regelungen erst nach 6 Monaten des Leistungsbezuges anzuwenden. Zusätzlich gebühren Familienzuschläge wie beim Arbeitslosengeld.

    Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

    Lg
     
  3. sonnengelb

    VIP: :Silber

    wieviel verdient dein mann? habt ihr kinder? hat dein mann sonst noch kinder denen er zum unterhalt verpflichtet ist?

    lg

    so
     
  4. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    er verdient ca 1100 , wir haben zwei kinder und für ein kind hat er unterhalt zu leisten...zusätzlich sind wir beide im privatenkonkurs (was ichw eisd as es ja bei der notstandshilfe angerechnet wird)
     
  5. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    na wir sind gsd eh schon älter als 25 *gg* danke für das erklären irgendwie blick ich da eh ned drüber

    nur eien andere frage weist du wird da auch geringfügige arbeit dazugezählt?
     
  6. Yanira

    Yanira Gast

    Du darfst zum Notstand ohne Probleme geringfügig dazuverdienen.

    Es ist schwer da genau durchzublicken, ich kopier dir mal die Seite vom Ams rein, wo du alles nachlesen kannst. Vielleicht werden dadurch einige Fragen beantwortet.

    http://www.ams.at/sfa/14666_14691.html#frage10
     
  7. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    Yanira

    danke dir, ich seh mich aber trotzdem ned wirklich raus, egal ..ich mach jetzt mal meinen kurs und im jänner seh ich eh weiter sollte das weit über das seinw as ich bei 30 stunden verdienen würde geh ich meine 30 stunden machen wenns wieder so hoch ist was ich derzeit bekomme werd ich einen weiteren kurs besuchen
     
  8. sonnengelb

    VIP: :Silber

    ganz grobe einschätzung meinerseits: 1300 (inkl 13/14)- ca 450 (für ihn selbst) - ca 3*250 (kinder) ergibt 100 anrechenbare summe. also 800 könntest du wohl schon bekommen. sicher ist natürlich nur was das ams sagt.

    und ob der privatkonkurs eine rolle spielt: keine ahnung!

    lg

    sonnengelb
     
  9. nina

    nina Gast-Teilnehmer/in

    ich hab knapp 800 euro arbeitslosengeld bekommen.
    mein mann verdient ca. 1000 - 1100 euro, ich bin schwanger (gilt auch als sonderbelastung oder so...), wir haben ein kind.
    notstand hab ich 350 euro bekommen...

    ich war ziemlich entsetzt - hätte ich geahnt, dass das geringe einkommen meines mannes meinen bezug derart verringert, hätte ich auf jeden fall versucht, den al-bezug bis zum beginn des mutterschutzes rauszuzögern (oder umgekehrt...) - jetzt berechnet sich mein wochengeld natürlich von den 350 statt von den 800 euro.

    lg,
    nina
     
  10. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    das weis ich 100% das es angerechnet wird das hab ich nämlich schon beim alg antrag gefragt und da meinte sie beim alg nicht aber bei der notstandshilfe :wave:
     

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