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Notstandshilfe

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von schnuggi74, 5 November 2009.

  1. schnuggi74

    schnuggi74 Gast

    Hallo! :wave:
    Ich verfolge schon seit einiger zeit mit großem interesse die diversen beiträge zum thema kindergeld wochenhilfe ams und notstand.
    ich hätte jetzt da mal auch eine frage....
    meine große ist gerade sechs geworden und die kleine wird jetzt drei. ich beziehe seit juli notstandshilfe und habe mich bereits für den tagesmutterkurs 2010 angemeldet.
    soweit so gut.
    jetzt hat mir das ams gesagt, ich muß mich beim ams abmelden da ich ansonsten die mir zugeschickten jobs annehmen muss - ich bekomme aber nur ganztagsstellen und vorallem werde ich jetzt nicht einen job annehmen, wenn ich im feber bzw märz den kurs beginne. da der kurs beim ams noch keine kursnummer hat kann mich mein betreuer nicht darauf verbuchen.
    jetzt soll ich mich abmelden und dann ende dezember bzw wenn die kursnummer bekannt ist kann ich mich wieder anmelden.
    allerdings sind wir schon seit geraumer seit am kind nr 3 basteln und ich muss jetzt echt sagen, dass ich angst habe dass es genau da einschlägt, wenn ich nicht ams gemeldet bin, denn dann falle ich ja ums wochengeld?? oder wird das dann wieder gerechnet wenn ich ja den kurs mache kann ich gleich kinder aufnehmen und arbeite eigentlich noch vor der geburt... und wie würde es ausschauen, wenn ich mich in frühkarenz schicken lasse - kann ich den kurs aber schon trotzdem machen?? bzw. wie wird das frühkarenzgeld gerechnet?? kennt sich da jemand aus??
    unsere eigentliche planung war ja, das ich den kurs mache, bis zur geburt mit den kids anfange zu arbeiten - kurzkarenzzeit nehme und dann so bald wie möglich wieder bei den tagesmüttern arbeite.

    bitte um antworten :love:
     
  2. Neon

    Neon Gast

    Ich kann dir leider keine Antwort darauf geben, aber kann ich auf www.soned.at verweisen. Stell die Frage dort ins Gästebuch/Forum. :wave:
     
  3. sonnengelb

    VIP: :Silber

    hmm, ich würde sagen: deine erste pflicht ist natürlich dich auf die angebote vom ams zu bewerben. und ehrlichgesagt kann ich mir kaum vorstellen, dass dich da bei den firmen jemand nimmt, wenn sie vollzeit suchen, du aber nur teilzeit willst, und du zudem ab feb/märz wieder wegfallst! du musst das natürlich bei einem bewerbungsgespräch auch so klarstellen!

    es muss dir natürlich auch klar sein: wenn dich trotzdem jemand will musst du den job natürlich annehmen!

    lg

    so
     
  4. anroma

    VIP: :Silber

    Denn Tagesmutterkurs bekommst du ohnehin nur, wenn du bis Beginn desselben nicht anders vermittelbar bist.

    Das AMS wird dir den Kurs nicht zahlen, wenn du in der Zeit, in der dieser Kurs stattfindet, arbeitest.
    Aufgabe des AMS ist es, danach zu trachten, dass Bezieher wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden und ist dies ohne Fortbildung oder Umschulung nicht möglich, wird ein Kurs in Betracht gezogen.

    Warum soll das AMS Notstandshilfe zahlen, wenn du bis Beginn des Kurses nicht gewillt bist, zu arbeiten?
    Entweder du stehst dem Arbeitsmarkt mind. 16 Wochenstunden zur Verfügung, dann hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Notstandshilfe, stehst du dem Arbeitsmarkt diese Zeit nicht zur Verfügugn, verffällt auch dein Anspruch - so einfach ist es.

    Zudem, wie stellst du dir als Hochschwangere, bzw. mit 2 Kindern + Baby die Arbeit als Tagesmutter vor?
    Wie willst du dich da noch um fremde Kinder kümmern?
     
  5. schnuggi74

    schnuggi74 Gast

    Wie ich mir das dann vorstelle als Tagesmutter?? Bis ein weiteres Kind mal auf die Welt kommt habe ich meinen Kurs gemacht. Und dann geh ich ganz normal ein jahr karenz. und nach diesem jahr geht meine große bereits schule - meine zweite kiga und dann wird es hoffentlich klappen. also ich sehe darin nicht so ein großes problem.
    egal wie das ist mit dem ams oder nicht - bis zum kurs gehts so und so auch ohne notstandsgeld.
    aber danke für die antworten :wave:
     

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