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Notstandshilfe - Vermögen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Felerian, 15 Juli 2011.

  1. Felerian

    Felerian Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Weiss jemand wie groß das Vermögen sein darf um noch Anspruch auf Notstandshilfe zu haben?

    Es geht darum, dass wenn sich die Firma mittels "golden Handshake", also erhöhter Abfertigung vom Mitarbeiter trennt, durchaus eine größere Geldsumme auf dem Sparbuch liegen kann. Soweit ich weiß werden bei einem Antrag auf Notstandshilfe die Vermögensverhältnisse geprüft.

    Weiß jemand ob sich dann ein solches Sparbuch auswirkt?

    LG Felerian
     
  2. Althea

    Althea Gast

    ich kanns nur von meinem kollegen sagen! der ist vorzeitig gegangen (mit abfertigung) er war ein paar jahre vor der pension! er war in einer stiftung(2 jahre) und hat dort eine ausbildung gemacht, dann war er arbeitslos (1 jahr). er hat in der arbeitslosen mehr verdient, als er nach der ausbildung vollzeit verdient hätte. dann war er noch ein paar monate im notstand. so lange bis er um seine pension ansuchen konnte(er hatte die jahre schon beisammen,aber das alter noch nicht um in pension zu gehen). er wurde nicht nach seiner abfertigung gefragt....(ich hab mich extra erkundigt, weil es mich interessiert hat) hab mich gewundert, dass das damals nicht geändert wurde(also, dass man sehr wohl das vermögen offen legen muss bevor man notstand bekommt, da ja ein schauspielerehepaar damals eine diskussion angeregt hat (und da war sicher auch privatvermörgen vorhanden), weil sie notstand bezogen haben! lg althea :wave:
     
  3. Martina1981

    Martina1981 Gast-Teilnehmer/in

    nee, bei Notstandshilfe zählt das monatliche Familieneinkommen, aber nicht das vorhandene Vermögen. Dies zählt bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung.
     
  4. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Vermögen wird nur berücksichtigt, wenn es Einkommen wie z.B. Mieterträge abwirft.
     

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