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Notstandshilfe - Kinderbetreuungsgeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von ElenaD, 26 Januar 2011.

  1. ElenaD

    ElenaD Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe da eine besondere Frage:

    Eine Arbeitskollegin ist in folgender Situation:
    Ihr Mann ist seit 5 Monaten arbeitssuchend. Ab März läuft das Arbeitslosengeld aus und Job ist bisher keiner in Sicht.
    Meine Arbeitskollegin ist schwanger und ab Ende März in Mutterschutz. Sie möchte für die 12 Monate das einkommensabhängige Kinderbetr-Geld beziehen, davon monatlich die Hälfte zur Seite legen um dann weitere 12 Monate mit diesem Geld zu finanzieren, so dass sie 24 Monate bei ihrem Kind zu Hause bleiben kann.
    Nun ist ihre Sorge, dass als Gesamteinkommen ihr Ki-Betr.Geld angerechnet wird, so dass ihr Mann - sollte er bis März noch immer keinen Job haben _ keine Notstandshilfe beziehen kann. Wenn das so ist könnte sie ja nichts zur Seite sparen und müsste nach 12 Monaten wieder arbeiten, was in ihrem FAll sehr schwierig ist, da sie keine Kinderbetreuung hat.
    Kennt sich da jemand aus?
    Danke und herzliche Grüße
    Elena
     
  2. sonnengelb

    VIP: :Silber

    sie soll sofort zur ak gehen und nachfragen.

    genau kenne ich mich nicht aus, aber ich fürchte, da das einkommensabhängige kbg eine lohnersatzleistung ist, wird es sowieso angerechnet werden. für sie und das kind wäre die freigrenze bei ca 750 euro, der rest würde im vom notstand abgezogen werden. edit: das gleiche gilt natürlich fürs wochengeld!
    ob ähnliches auch für andere kbg varianten gelten könnte: keine ahnung.

    aber bitte unbedingt erkundigen, am besten auch direkt beim ams, die sind ja schlußendlich auch für die berechnung zuständig!

    alles gute!
     
  3. ElenaD

    ElenaD Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank für Deine Antwort, so was habe ich mir auch gedacht.
    Ich werde es ihr sagen.
    Danke, lg Elena
     
  4. ElenaD

    ElenaD Gast-Teilnehmer/in

    Für alle die's interessiert:

    Meine Kollegin hat sich nun beim AMS schlau gemacht:

    In diesem Fall wird nicht nur jegliches Kinderbetreuungsgeld (auch die pauschalen Varianten) sondern auch schon das Wochengeld angerechnet.

    :eek:
     
  5. Hexi68

    Hexi68 Gast

    In diesem fall würde ich mir eine längere karenzvariante mit geringerem monatlichem KBG wählen. Das mit der wochenhilfe läßt sich leider nicht umgehen.
    Wichtig ist, das bei ihrem einkommen die monatlichen freigrenzen nicht überschritten werden. Das ist jener betrag, der an einkommen vorhanden sein darf, ohne das seine notstandshilfe gekürzt wird.
    Für einen erwachsenen liegt sie bei €495.- (wert von 2010), bei einem kind dann noch zusätzlich € 247,50.-, gesamt also € 742,50.-.
    Alles was sie mehr als diesen betrag an einkommen hat, wird ihm wieder abgezogen.
    Siehe hier:
    http://www.proge.at/servlet/ContentServer?pagename=P01/Page/Index&n=P01_2.1.a&cid=1258991420839
    Wenn sie sich also für die karenzvariante 20+4 entscheidet, bekäme sie pro monat € 624.-und er hätte keine abzüge.
    Zusätzlich könnte er zur notstandshilfe noch zumindest geringfügig arbeiten, da würden ihm netto auch noch mal gute € 300.- übrigbleiben.

    Ich weiß jetzt nicht, wie viel die bei der variante 80% des letzten gehaltes an KBG herausbekäme, aber ich würde mir beide varianten durchrechnen, vorerst mal ohne seine abzüge von der notstandshilfe.
    Wenn die lage so ist, das man mit großer wahrscheinlichkeit davon ausgehen muss, das er sehr lange keine arbeit findet, dann ist die karenzvariante mit 20+4 sicher vorteilhafter.
    Sollte aber doch hoffnung bestehen, das er zumindest in einigen monaten etwas findet, dann muss man wirklich sehr genau rechnen!
    Wenn sie selbst keine probleme hat, wieder in ihren job zurückzukehren, dann würde ich mir auch überlegen nur so lange zu hause zu bleiben, wei ich stille und dann könnte er in karenz gehen und sie würde vollzeit arbeiten.
     

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