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Notar

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von monili, 29 Oktober 2013.

  1. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    da man sich ja nicht so oft im Leben eine Immobilie kauft, kenn ich mich da weniger aus:
    also: seit dem Notariatstermin zur Unterzeichnung des Kaufvertrages habe ich nichts, aber auch gar nichts mehr vom Notar gehört. Das ist jetzt knapp 5 Monate her.
    Ab und zu kamen ein paar Kontoauszüge über Abbuchungen der Notariatsbank. Also dürfte der Notar tätig gewesen sein. Heute habe ich von der Gemeinde auch schon einen Brief bekommen über was ich zahlen muss.
    Ich weiß noch nicht einmal, ob ich schon im Grundbuch eingetragen bin. Ich nehms zwar an wegen dem Brief von der Gemeinde, aber nix iss gwiß.
    Mein Vater hatte mal im Ausland eine Immobilie gekauft, da bekam er da so ein urkundenähnliches Schriftstück.

    Bevor ich den Notar in den nächsten Tagen anruf und auf dem Zeh steig: wie ist der normale Ablauf? Was kann ich verlangen von einem Notar? Also ich müsste doch zumindest einmal ein Schriftstück bekommen, dass ich bereits im Grundbuch eingetragen bin?
     
  2. mo-mo

    VIP: :Silber

    ja müsstest du. du kannst aber auch mal anrufen und freundlich fragen, zehen steigen ist nicht notwendig. mit höflichkeit kommt man meist weiter ;).
     
  3. maha

    VIP: :Silber

    5 Monate??
    Normalerweise ist sowas in 2 Wochen erledigt. Wenn schell bezahlt wurde.
    Bei Bspkassenfinanzierung dauert es länger..... die wollen erst mal schätzen kommen. Aber länger als 5 Wochen auch nicht.

    Daher die Frage: Wie hast du finanziert?
     
  4. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    also, das Geld ist schon lange in voller Höhe überwiesen und die Abbuchungsbelege der Notariatsbank haben auch schon lange bestätigt das alles bezahlt wurde.
    Also werd ich den Notar mal anrufen und fragen wie weit er denn jetzt ist.

    Was kriegt man denn normalerweise vom Notar wenn der seine Arbeit erledigt hat?
    Einen aktuellen Grundbuchauszug nehm ich an?
    Den Kaufvertrag?
    Was sonst?
    Und wie lange sollte ein Notar nach der letzten Abbuchung brauchen bis er alles erledigt hat?
    Ich möchte da für eventuelle Diskussionen gewappnet sein und mich nicht verscheissern lassen.

    Eigentlich bräuchte ich ja die Vorschreibung der Gemeinde gar nicht zahlen so lange ich nicht schrifltich in den Händen habe dass die immobilie mir gehört!
     
  5. maha

    VIP: :Silber

  6. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in


    wie meinen?
     
  7. maha

    VIP: :Silber

    Falls bezahlt, dann sofort Grundbuchseintrag.
    Das meinen.
     
  8. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    aja.

    und was bekommt man denn nun vom Notar, sobald er seine Arbeit erledigt hat?
     
  9. maha

    VIP: :Silber

    Hast du schon jemals eine Immobilie erworben? Dann wüsstest du es .
     
  10. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in


    autsch!:headbang: du eingangspost lesen? dann wüsstest du es!

    aber jetzt genug mit dem Blödsinn.
    Bevor ich da morgen Anruf und fehlende Unterlagen einfordere muss ich natürlich wissen auf was ich Anspruch habe oder was zumindest üblich ist.
    Also ich nehme an zu all dem obgenannten auch eine Abrechnung wohin meine ganze Kohle geflossen ist?
    Könnt ja sein dass er mit meinem Geld schon längst auf den Bahamas sitzt...
     
  11. maha

    VIP: :Silber

    Aha. Morgen besser.
     
  12. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Der Notar kann elektronisch auf das Grundbuch zugreifen und die Änderung in Echtzeit vornehmen. Das dauert also keinen Tag.

    Nach einer Grundbuchs-Änderung erhältst du direkt vom Grundbuch einen Rsb Brief mit der Meldung der erfolgten Änderung.

    Wenn du das noch nicht hast, solltest du schleunigst beim Notar nachfragen, was er für ein Problem mit der Eintragung hat. Das hätte ich schon vor Monaten gemacht.

    Sorgen um das Geld brauchst du keine haben, denn Notare sind von der Notariatskammer aus versichert. Selbst, wenn er wirklich in die Karibik flüchtet, bekommst du dein Geld.

    Der Notar kann (muss aber nicht) nach Abschluss seiner Arbeiten eine Rechnung senden und einen Grundbuchsauszug mit der Bestätigung seiner Arbeit.

    Wenn du mir die Adresse der Immobilie nennst und 2 Euro sendest, kann ich dir im Grundbuch nachsehen, ob du schon eingetragen bist und nur den Rsb vom Gericht übersehen hast.
     
    #12 0xym0r0n, 30 Oktober 2013
    Zuletzt bearbeitet: 30 Oktober 2013
  13. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    hi,

    danke für die antwort!
    mir ist noch ein idee gekommen wie ich einen grundbuchsauszug organisier - gesagt getan - und ich glaub der notar kriegt schläge!!!!

    er hat vergessen eine reallast zu löschen.


    dann hat er noch einen akademischen grad für mich eingetragen - aber falsch. habe zwar beim kaufvertrag auf seine rückfrage betont, dass ich keinen wert auf den eintrag meines titels lege. aber wenn er meint er muss es trotzdem machen dann bitteschön meinen richtigen titel.

    dann hat er als eigentümer meine wohnadresse von der alten wohnung eingetragen aus der ich anlässlich des kaufes der immobilie ausgezogen bin. da bin ich mir nun nicht so sicher: gilt als adresse diejenige meldeadresse, die zum zeitpunkt der unterfertigung des kaufvertrages gültig war als die einzutragende adresse oder - weitaus sinnvoller - meine neue wohnadresse, nämlich die der gekauften immobilie?
    ich halte es für völlig schwachsinnig ins grundbuch eine adresse einzutragen aus der ich drei tage später auszieh - bin mir aber bei den juristischen feinheiten nicht so sicher.

    einen fehler hat er seinerzeit noch bei der eintragung des pfandrechtes gemacht, das habe ich aber ausschließlich von der bank erfahren. da muss ich jetzt noch nachforschen ob dieser fehler mittlerweile korrigiert ist.

    monili
     

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