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Notar oder Rechtsanwalt für Grundstückskauf

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von RichardL, 13 März 2010.

  1. RichardL

    RichardL Gast-Teilnehmer/in

    Wir möchten ein Grundstück kaufen. Kann ein Rechtsanwalt genauso alles (Treuhandvertrag, Kaufvertragserstellung,.....) abwickeln oder ist ein Notar besser?

    Mit welchen Kosten müssen wir in etwa rechnen?

    Danke!
     
  2. Kaefer12

    Kaefer12 Gast-Teilnehmer/in

    wir hatten bei 2 grundstückskäufen einen notar (kosten: netto ca. 1% der kaufsumme - hatten vorher mehrere anbote eingeholt und die standardkosten waren 1% oder 2% der kaufsumme, einer war mit 2,5% vertreten). bei einem grundstücksverkauf hatten wir einen rechtsanwalt für die kaufvertragserstellung und kaufabwicklung inkl. treuhandkonto, dieser zog aber für die grundbuchseintragung und unterschriftenbeglaubigung aber wieder einen notar heran. kosten weiß ich aber nicht (zahlte der käufer).
     
  3. Eaglewing

    Eaglewing Gast-Teilnehmer/in

    Notar

    Notar nehmen und vorher anfragen wieviel er haben will. Normal ( kommt auf den Preis an ) liegen die bei 1-2 %.
     
  4. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    wir hatten auch notar. und nicht den erstbesten nehmen, sondern bei einigen anfragen wegen kosten. wir hatten unterschiede von 300%.
     
  5. HausKlbg

    HausKlbg Gast-Teilnehmer/in

    für die Vertragserrichtung ist es glaube ich gleich, ob es ein RA oder ein Notar ist.
    Beglaubigt muss der Vertrag so und so von einem Notar werden.
    Bezüglich der Treuhandabwicklung (Treuhandkonto) ist aber ein Notar zu empfehlen - hier ist die Treuhandschaft versichert (Eintrag ins Register bei der Notariatskammer, etc.). Dies ist bei Rechtsanwälten, meines Wissens nach, nicht der Fall und daher mit einem gewissen Risiko verbunden.
    Ich lasse meinen Kaufvertrag über einen Notar erstellen - ich finde es auch irgendwie angenehmer und "zeitschonender" nur 1 Ansprechpartner zu haben.
    Bzgl. Treuhandschaft gibt es aber sicher noch nähere Infos bei der Notariatskammer.
    LG
     

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