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NÖ Bauordnung - Gehsteigherstellung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von monili, 27 Mai 2015.

  1. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    Wer ist in NÖ verpflichtet den Gehsteig herzustellen? Anrainer oder Gemeinde? Ich kanns in der Bauordnung nicht finden.
     
  2. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Es gibt in der NÖ Bauordnung keine Verpflichtung, dass ein Gehsteig hergestellt werden muss.
    Im Regelfall ist aber die Gemeinde dafür "zuständig" (wenn sie einen haben möchte, es muss keiner gemacht werden).

    Manche Gemeinden schreiben den Anrainern die Herstellung eines Gehweges vor (etwa in der Baubewilligung).

    Wenn es dir also nicht explizit vorgeschrieben worden ist, musst du dich darum nicht kümmern.
     
    monili gefällt das.
  3. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    Danke!

    Deswegen find' ich nix drüber!
    In Wien muss nämlich der Anrainer auf seine Kosten den Gehsteig herstellen, daher die Frage.

    Habe nämlich aus dem Grundbuch eine Reallast rausstreichen lassen die sich mit Trottiorherstellung befasst und bin grad erschrocken, weil wenn es so wäre wie in Wien hätte ich mir einen Vorteil zu meinen Gunsten aus dem Grundbuch rausstreichen lassen. Der Passus mit der Reallast issn bissl schwer verständlich geschrieben...
     

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