1. Reden wir miteinander ...

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Noch ne Frage zu Finanz online

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Lissi, 28 Februar 2007.

  1. Lissi

    Lissi Es ist wie es ist !

    Hallo
    ich glaub ich hab da nen Fehler gemacht:eek:

    ich hab bei Wohnbauschaffung den vollen betrag von 4600€ angegeben.
    jedoch haben wir diesen Betrag gefördert bekommen.

    Hätt ich das jetzt nicht angeben dürfen?hab aber von der Genossenschaft den Zettel fürs finanzamt bekommen.

    Prüfen die es?Oder zahlen die einfach aus?ich möchte nicht dann alles aufeinmal zurückzahlen müssen.

    Oder geht es schon wenn ich dann einfach nicht die jährlichen Ratenbeträge vom darlehen absetze?
    Die erste rate für das Darlehen ist erst nächstes Jahr fällig

    Hoffe es ist verständlich und es kann mir jemand erklären
    danke:wave:
     
  2. christine49

    christine49 Gast-Teilnehmer/in

    du hättest den von dir geleisteten beitrag angeben müssen.
    da der betrag ziemlich hoch ist denke ich mir werden sie auf den fehler gleich draufkommen.
    vielleicht solltest du sicherheitshalber auf deinem zuständigen finanzamt anrufen.
    lg christine
     
  3. Lissi

    Lissi Es ist wie es ist !

    ich hab nichts bezahlt sondern die Bank:D
    aber wieso bekomm ich dann den Bescheid von der Genossenschaft fürs finanzamt wenn mans nicht absetzten kann. Die Genossenschaft weiß ja das ich es gefördert bekam weil musste ja extra noch 2000€ aus eigener Tasche zahlen das scheint aber nirgends auf
     
  4. Förderungen Wien:
    Gem. Einkommensteuergesetz können abhängig vom einkommen Sonderausgaben für die Wohnraumbeschaffung in Höhe von jährlich insgesamt bis € 2906,91 für jeden Steuerpflichtigen beim FA geltend gemacht werden. Unter diesen Höchstbetrag fallen im Zusammenhang mit der Wohnraumbeschaffung achtjährig gebundene Eigenmittel (Grund + Baukosten), monatliche Annuitäten und Zinsen. Insgesamt ist davon nur 1/4 des Höchstbetrages abzugsfähig. Für diese Zahlung erhaltendie Mieter bzw. Eigentümer beim Bauträgerauf auf Anfrage eine Bestätigung für das FA, die dann entsprechend ausgefüllt und unterfertigt zum Jahresausgleich beigelegt werden muß.

    Sorry schnell abgetippst, habs vor mir liegen.
     

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