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Neues Gesetz - Mindestverdienst bei Stellenanzeigen angeben

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Dianna, 2 Juli 2011.

  1. Dianna

    Dianna Gast-Teilnehmer/in

    Laut einem neuen Gesetz sind bei Stellenanzeigen das mindestens zu erhaltene Entgelt angegeben. Hat jemand schon solche Stellenanzeigen entdeckt?

    [ame="http://kurier.at/wirtschaft/2089423.php"]Ein Gesetz, das keinen schert | kurier.at[/ame]
     
  2. Yanira

    Yanira Gast

    Ja schon mehrere, ist aber eh für die Katz, wenn du mich fragst.

    Und Strafen gibts erst 2012, wenns nicht angegeben ist, somit müssen sies nicht reinschreiben.
     
  3. amanin

    amanin Gast

    Ich hab auch schon mehrere gesehen, aber dzt ist ja nur eine "Empfehlung". Wie Yanira schon schrieb, erst 2012 ists Gesetz.
     
  4. Josef-Berger

    Josef-Berger Gast-Teilnehmer/in

    Gott-sei-Dank wird das nun endlich Pflicht!

    Hätte ich schon früher kapiert dass die Firmen nur noch laut KV zahlen wollen, dann hätte ich mir JEDE MENGE Bewerbungsschreiben und Bewerbungsgespräche erspart.

    Meine Erfahrung: Wenn da z.B. steht "Gehalt ab 1.700 Euro brutto", dann wollen sie eigentlich auch nicht mehr bezahlen. Wenn dann einer - so wie ich lange Zeit - glaubt, dass er mit "2.500 Euro" antanzen kann ... ---> Schade um die Zeit ;)
     
  5. Dianna

    Dianna Gast-Teilnehmer/in

    Es gibt aber auch Verwendungsjahre nach denen man eingestuft wird!
     
  6. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    Gesetz ist es jetzt schon, gestraft wird erst ab 2012 - daher fühlen sich die meisten Unternehmen im Recht, wenn sie die Untergrenze nicht angeben. Wobei es eh wieder eine Augenauswischerei ist, die KV müssen sie ja sowieso bezahlen, das brauchen sie nicht extra anführen (das kann sich auch jeder selbst ausrechnen), interessant wären zum Vergleich ja ohnehin nur die Überzahlungen und da steht dann so nett: "Überzahlung zum KV möglich/wird geboten" :rolleyes:
     
  7. Dianna

    Dianna Gast-Teilnehmer/in

    Vor 10 Jahren war es noch ein Ding der Unmöglicheit, Informationen über den geltenden KV inkl. Abstufungen zu ergattern. Das hat sich schon sehr gebessert. Helfen wird es in Branchen, welche nicht KV geregelt sind.
     
  8. minniemausie

    minniemausie Gast-Teilnehmer/in

    also ich habe die Anwendung erst bei ein paar Anzeigen gefunden....Ich sehe dennoch die Logik nicht dahinter, weil viele DG einen falsch anmelden...

    Finde es spannender, dass die DG einen gerne nach Wohnbezirken auswählen. Das ist eigentlich die Diskriminierung schlechthin.
     
  9. LisaA

    LisaA Gast-Teilnehmer/in

    ich habe schon viele Anzeigen gesehen mit dem Text

    Entlohnung lt. KV xxxx Euro, Überzahlung möglich

    Das erweckt für mich aber den Eindruck, dass sie nicht mehr zahlen möchten und dadurch sind
    viele Jobs uninteressant.
     
  10. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Sehe ich anders.

    Das erweckt den Eindruck, dass man es mit einem halbwegs vernünftig denkenden Unternehmen/ Personalabteilung zu tun hat, die nicht in die Glaskugel schauen und vorhersagen können, wer sich bewirbt und wie das entsprechende Gehaltsniveau aufgrund der Qualifikation und Erfahrung einzustufen ist.

    Jetzt wo es Gesetz ist, wird natürlich ein jeder nur den Mindest-KV angeben und sich das Gehalt nach oben, je nach Bewerber, offen halten.

    Interessant in diesem Zusammenhang ist einzig und alleine, ob man aus dem Inserat herauslesen kann ob Berufseinsteiger oder Mitarbeiter mit geringer Erfahrung gesucht werden oder nicht. Denn dann kann man sehr wohl davon ausgehen, dass sich das Gehalt eher am unteren Ende orientieren wird oder nicht.

    Wobei es Branchen gibt, wo es üblich ist ziemlich genau nach KV zu bezahlen, und dann andere wiederum, wo eine Überzahlung um gut 20% üblich ist (Istgehälter). Das sollte man halt rechtzeitig in Erfahrung bringen, bevor man sich bewirbt.

    Ich würde mich jedenfalls von so einer Gehaltsangabe nicht abschrecken lassen und auf eine Bewerbung verzichten, wenn die Ausschreibung grundsätzlich der Qualifikation und Erfahrung entspricht.
     
  11. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Was Du schreibst, stimmt! Warum soll ein Unternehmen in der Zeitung preisgeben, was sie bereit ist max. zu bezahlen? Würde daher genauso formulieren, wie Inkale es beschreibt. Jeder weiß, dass KV-Gehalt nicht gleich unbedingt IST-Gehalt ist (meistens jedenfalls nicht, je nach Branche, wie eh schon geschrieben). Man kann vorher gar nicht sagen, wieviel jmd bekommen wird, weil Du nicht weißt wer sich bewirbt (Erfahrungsjahre, Ausbildung, Junior, Senior, was auch immer), es gibt IMMER eine Bandbreite.
     
  12. Dianna

    Dianna Gast-Teilnehmer/in

    Auf der anderen Seite bietet es einen besseren Überblick über durchschnittliche Beginnerlöhne. Bin ich 15 Jahre im Gewerbe, kann ich so herausfinden, ob mein Gehalt nicht einer Erhöhung bedarf. Es gibt viele Sparten ohne KV-Regulierung!
     
  13. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Ja oder mit KV-Regulierung wo man trotzdem nix draufkriegt, ... .
     

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