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neue Tür auf Kosten des Vermieters einbauen lassen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von ullima, 20 Oktober 2012.

  1. ullima

    VIP: :Silber

    Hallo!
    Wir vermieten eine kleine Wohnung in Wien. Sie hat eine ganz normale Standardtür, mit zusätzlichem Riegel und Kette. Die Mieterin fühlt sich verfolgt und möchte dass wir eine Sicherheitstür einbauen lassen (Kosten 2300 EUR). Sind wir verpflichtet diese einbauen zu lassen, auf unsere Kosten?
     
  2. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Kann ich mir nicht vorstellen.
    Zum einem gelten für Privatvermietungen ganz andere Regeln, zum anderem war es bei unserer damaligen Hauptmietwohnung im Wien so, dass wir die Kosten für die Eingangstüre selber hätten tragen müssen. Und die hatte noch nicht mal einen Riegel oder Kette und war auch keine Sicherheitstür.
     
  3. Adelaide

    Adelaide Gast-Teilnehmer/in

    Da die Wohnungstür ein in der Mauer verankerter Gegenstand ist, ist die Wohnungstür immer Vermietersache. Wenn die Tür sperrbar und verschließbar ist, dann musst du die Türe nicht tauschen lassen. Wenn die Mieterin sich unsicher fühlt, steht es ihr frei, euer Einverständnis vorausgesetzt, eine Sicherheitstür einbauen zu lassen. Dann musst du der Mieterin allerdings eine Ablöse bei Auszug bezahlen.
     
  4. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Grundsätzlich stimme ich Dir zu, das Fettgedruckte jedoch sehe ich nicht so. Das KANN ich als Vermieter machen. Ich kann aber genausogut darauf bestehen, dass der Urzustand vom Vermieter auf dessen Kosten wiederhergestellt wird.
     
    Hasenfratz, Rabea und inkale gefällt das.
  5. So würd ich es auch verstehen... Die Eingangstür ist zwar Vermietersache, aber wenn sie ihren Zweck erfüllt, bist du nicht verpflichtet, eine neue einbauen zu lassen.

    Und die Ablöse für die Tür kann maximal 10 Jahre nachher bestehen, mit 10% Abzug jährlich. Wenn deine Mieterin sich verfolgt fühlt, so tut es mir zwar leid, ist aber ihr Problem.
     
    gartenfee1412 gefällt das.
  6. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Man könnte auch die Zustimmung unter der Voraussetzung erteilen, dass bei Auszug keine Rückvergütung geleistet wird und gegebenfalls der Ursprungsszustand herzustellen ist.
     
    vonHasenfuss gefällt das.

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