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Neue Selbstständige - einige Fragen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von ElenaD, 28 Oktober 2011.

  1. ElenaD

    ElenaD Gast-Teilnehmer/in

    Hallo und guten Abend,
    mein Mann bzw. ich möchten freiberuflich dazuverdienen. Ich bin in Karenz und er arbeitet im Moment auf 50%-Basis mit Erhöhungs-Option im nächsten Jahr). Solange er aber nur 50% ist möchte er nebenher freiberuflich arbeiten.
    Wir sind beide Journalisten.

    Wir haben unser Gespräch mit dem Steuerberater auf Gewerbeanmeldung ausgelegt, nun wurde uns heute aber vom Finanzamt gesagt dass das in unserem Fall nicht nötig ist, weil man als Journalist als Neuer Selbstständiger gilt und ohne Gewerbeschein arbeiten kann.

    Leider haben wir vergessen zu fragen wie das mit der Steuer ist und jetzt ist Wochenende. Vielleicht kennt sich hier aber jemand genauer aus?

    Meine Fragen sind folgende:
    a) Wenn wir für eine Zeitung ein Honorar für eine Geschichte vereinbaren, müssen wir bei Rechnungstellung die MwSt mit anführen oder ist das in diesem Fall nicht nötig?

    b) Muss man auch als Neuer Selbstständiger SV zahlen? Ich meine nur, weil mein Mann ja schon durch die Firma in der er arbeitet versichert ist. Und wenn ja, ist die SV dann auch so hoch wie als Gewerbetreibender? (Der Steuerberater meinte, sie liege bei ca. 145 Euro im Monat, was ganz schön viel ist, wenn man nur ein paar hundert Euro im Monat dazuverdient).

    c) Wie muss ich das beim FA melden? Als Gewerbetreibender muss ich ja das Gewerbe anmelden. Aber als Neuer Selbstständiger hab ich ja kein Gewerbe, wie läuft denn das?

    Vielen Dank schon mal im Voraus.
    Lg E.
     
  2. also ich bin sicher nicht die beste quelle, aber ich probiers mal!

    ob ihr mwst verrechnen dürft/abführt, kommt auf eure geplanten einkommensgrenzen an. ihr könnt/müsst euch zu beginn eurer selbständigkeit, bei der meldung ans finanzamt (das beantwortet auch punkt 3) angeben, ob ihr mwst verrechnen werdet oder nicht. die meldung ans finanzamt erfolgt mittels verf24-formular, google das mal. dort gibst du an, ob du kleinunternehmer bist oder nicht. wenn du unter der jahresnettoumsatzgrenze von 30k euro bleibst, kannst du wählen, ob mwst oder nicht.

    bei punkt 2 - das würde ich wohl am ehesten die sva direkt fragen, der telefonservice ist sehr freundlich und kompetent, finde ich. ich vermute aber, dass eine sva-versicherung notwendig ist. vl aber nicht die volle?

    vl ist eine geringfügige selbständigkeit für euch interessant?
     
  3. ElenaD

    ElenaD Gast-Teilnehmer/in

    vielen dank für deine antwort, ich werde das mal googeln und am montag die sva anrufen.
    lg
     
  4. eizra

    eizra Gast-Teilnehmer/in

    b) Wenn man unselbständig arbeitet und selbständig dazuverdient, dann muss man sich erst dann bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft melden, wenn die Einkünfte € 4.488,24 jährlich (2011) übersteigen.
    Wenn deine Einkünfte darüberliegen, dann zahlst du auch für deine selbständigen Einkünfte Sozialversicherung. Du bist dann doppelt versichert, da die Sozialversicherungsanstalten für selbständige und unselbständige getrennt sind.

    Der SV-Beitrag beträgt ca. 25% der Einkünfte.

    Achtung: Du musst dich aktiv melden bei der SVA. Wenn sie von selbst (über den Einkommmensteuerbescheid) herausfinden, dass du die Grenze überschritten hast, zahlst du strafweise mehr. Und es ist auch wichtig, dich wieder abzumelden oder ruhend zu melden, wenn du einmal weniger Einkünfte erwartest - sonst zahlst du trotzdem weiter die Mindest-SV-Beiträge (im Gegensatz zu den Steuern, die sich immer nach den tatsächlichen Einkünften richten), auch wenn du nichts (oder wenig) verdienst. Ausgeglichen wird erst viele Monate im nachhinein und den Mindestbeitrag bekommt man gar nicht mehr zurück.

    c) Du musst beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und im nächsten Jahr dann eine Einkommensteuererklärung (statt Arbeitnehmerveranlagung) für 2011 abgeben. Das heißt auch, dass du eine minimale Buchhaltung führen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) und für alles Belege aufheben musst.
    Die selbständigen und unselbständigen Einkünfte werden einfach zusammengerechnet und davon die Steuer berechnet.
     
  5. famousfive

    famousfive Gast-Teilnehmer/in

    Kommt alls hauptsächlich drauf an, ob ihr unter 30 000 Euro verdient.

    Generell schau dir mal die hp vom Finanzministerium an, da findest du auch die meisten Formulare.
     

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