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Neue Eigentumswohnung - Lärmproblem - Suche guten Anwalt

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von silverblue, 7 Juli 2011.

  1. silverblue

    silverblue Gast-Teilnehmer/in

    Liebe Leute,

    wir haben in unserer neuen Eigentumswohnung ein ziemliches Problem mit Lärmbelästigungen. Nachdem wir eine Dachterrassenwohnung haben, hören wir jede Menge Geräusche aus der Wohnung unter uns. Zum Beispiel Föhn, Staubsauger oder die schreckliche Stimme der Nachbarin. Die Hausverwaltung hat deshalb einen SV mit einer Lärmmessung beauftragt. Ich fand das Ganze von Anfang an nicht objektiv und siehe da - die Werte von der bauakustischen Messung liegen genau auf der Toleranzgrenze. Drum bin ich nun auf der Suche nach einem Anwalt, der sich mit der Sache auskennt. Ist nicht einfach, so jemanden zu finden aber vielleicht hat wer Erfahrungen damit. Über Hinweise wäre ich sehr dankbar.

    Vielen Dank und liebe Grüße, Silverblue:wave:
     
  2. Topfentascherl

    Topfentascherl Gast-Teilnehmer/in

    Und immer wieder frag ich mich, ob die Menschen denn wirklich nicht wissen, was es bedeutet in einer Wohnung zu leben...
     
  3. MCPNE

    MCPNE Gast-Teilnehmer/in


    ebenso ;)
     
  4. silverblue

    silverblue Gast-Teilnehmer/in

    Danke für den netten Hinweis! Ich weiß sehr wohl was das heißt, hab in drei Häusern und fünf Wohnungen gelebt. Aber soetwas hab ich noch nicht erlebt und die Lautstärke ist katastrophal und nicht normal. Du kannst dir deinen unnötigen Kommentar also sparen. Danke! :mad:
     
  5. MCPNE

    MCPNE Gast-Teilnehmer/in



    einerseits ist es genau auf der Toleranzgrenze und die findest es katastrophal :confused:

    Was erwartest du dir von einem Anwalt?
     
  6. silverblue

    silverblue Gast-Teilnehmer/in

    Genau darum gehts doch. Es ist katastrophal, wenn man deshalb mal Schlafstörungen bekommt, weil Bewohner in der Nacht nachhause kommen, dann wirds tragisch. Nachdem der SV von der Hausverwaltung beauftragt wurde, weiß ich mittlerweile sogar, dass die Messungen nicht stimmten. Diesen Hinweis habe ich von einem loyalen Mitarbeiter der HV bekommen. Ich möchte eine weitere Messung machen, die ich in Auftrag gebe. Daher möchte ich das mit einem Anwalt besprechen, der mich beraten und gegen die HV vertreten soll. Aber egal, scheinbar bekommt man hier nicht die Hilfe, die man sucht.
     
  7. MCPNE

    MCPNE Gast-Teilnehmer/in

    Lärmt er so herum oder warum hast du deswegen Schlafstörungen?
    Sicher bekommt man hier auch "Hilfe".
    Ich weiß nur nicht was du erreichen willst?
     
  8. silverblue

    silverblue Gast-Teilnehmer/in

    Das gesamte Haus ist lärmtechnisch katastrophal. Wenn im Stiegenhaus jemand die Tür zur Wohnung sperrt, übertragt sich das Geräusch mit 70db (gemessen) in unser Schlafzimmer. Wenn die Nachbarin unter uns duscht, stehen wir im Bett, weil wir das Wasser in den Leitungen fließen hören. Die Nachbarn sind nicht laut sondern die Normen passen nicht. Ich suche einfach einen Anwalt in Wien und Umgebung, der sich mit Wohnungseigentumsrecht und bauakustischen Normen und Vorschriften etwas auskennt. Mehr nicht.
    Danke!
     
  9. MCPNE

    MCPNE Gast-Teilnehmer/in

    Habens in der Wohnung damals auch gehört, wenn wer gesaugt oder die Tür zugesperrt hat. Ebenso das Duschen - bei uns stands in der Hausordnung, dass bitte niemand mehr nach 22 Uhr die Dusche benutzen sollte.

    Gibt immer ein paar Sachen die man hört ;) hör auch grad trotz geschlossenem Fenster den Nachbarn mit dem Bohrhammer werken.
     
  10. Topfentascherl

    Topfentascherl Gast-Teilnehmer/in

    Geh bitte, du beschwerst dich über Dinge wie den Föhn. Ich nehme mal an, dass die Dame ein handelsübliches Gerät verwendet- wie laut kann das denn sein?
    Was erwartest du dir davon, einen Anwalt zu nehmen? Meinst du, der Nachbarin kann verboten werden, dass sie sich die Haare föhnt oder gar spricht wenn sie zuhause ist?
    Bitte bleib realistisch!

    Ich denke, du hast einfach viel zu viele Hoffnungen in diese Wohnung gesteckt, und dich vorab nicht genau erkundigt, wie es mit der Schallisolierung, Bauweise etc. aussieht. Du scheinst mittlerweile so einen Hass auf deine Nachbarin ("schreckliche Stimme") zu haben, dass du dich da in etwas verrennt hast. Wenn du vor lauter Wut nicht schlafen kannst, würd ich bei der Lösung dieses Problems woanders ansetzen, aber nicht mit einem Anwalt.
     
  11. silverblue

    silverblue Gast-Teilnehmer/in

  12. Topfentascherl

    Topfentascherl Gast-Teilnehmer/in

    Ok, das hat sich mit meinem post überschnitten! Trotzdem- ein Anwalt wird dir nicht helfen können, denn die Bauweise wird sich dadurch leider nicht ändern. Deswegen gibts nur 2 Lösungen:
    - verkaufen und was Besseres suchen (und vorher genauestens unter die Lupe nehmen), oder
    - sich damit abfinden und versuchen die Geräusche auszublenden bzw. und sich nicht mehr darüber zu ärgern
     
  13. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    hi,

    gegen deine nachbarin wirst du nichts ausrichten können, oder glaubst du allen ernstes, du könntest ihr das föhnen, das staubsaugen und sogar die stimme (!) verbieten?

    wie die anderen schon geschrieben haben, dürfte es an der bausubstanz liegen.

    wenn du nicht ausziehen willst, kannst du nur zwei sachen machen:

    1. dich in gelassenheit üben.
    denn wenn du ehrlich bist, weißt du ganz genau, dass das zusammenleben mit nachbarn nun mal geräusche verursacht.
    und das hast du ja auch gewollt, denn sonst hättest du dir keine eigentumswohnung gekauft sondern ein haus in der einöde.

    2. in der nacht ohropax benutzen.
    ich höre in meiner wohnung nachts auch die geräusche am gang. ich rege mich nicht lang darüber auf, sondern schlafe mit ohropax. heutzutage gibt es ganz weiche, die spürt man im ohr überhaupt nicht mehr.
    wecker hört man übrigens trotzdem, vielleicht etwas lauter stellen!

    lg monili
     
  14. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    das wird dir nichts helfen.
    du hast doch die wohnung schon gekauft.
    wen willst du klagen?
    den eigentümer auf sanierung bzw. verbesserung?
    der bist du doch selbst!

    du könntest allenfalls etwas erreichen, wenn das haus noch in der gewährleistung ist.
    ist es aber nicht, dass kann ich dir sicher sagen, denn heutzutage baut man nicht mehr so wie du das beschreibst.
    normen würden dir da übrigens auch nicht helfen, denn normen sind keine verpflichtungen, sondern eine art empfehlung.
     
  15. architectus

    architectus Gast-Teilnehmer/in

    lärmbelästigung ist körperverletztung - hat der oberste gerichtshof entschieden. nun gibt es schwellenwerte nach oib richtlinie und ö normen.
    es kann sich auch um baumängel handeln, wo bei der ausführung die lärmschutzmassnahmen zwischen den wohnungen nicht eingehalten wurden.
    lass mal eine unabhängige lärmmessung durchführen, z b von der ma 22.
    01/4000-73750
    (die machen das nicht nur in wien).
     
  16. Maria001

    Maria001 Gast-Teilnehmer/in

    ich kann dich sehr gut verstehen und ich würd mich auch ärgern u einen SV für eine neue Messung beauftragen.
    könntest du dir in der Wohnung eine Schallisolierung anbringen? oder hoffst du auf finanzielle entschädigung von Bauseite.
    sind andere Nachbarn auch betroffen?

    ich kenn eine wohnanlage, da haben die Nachbarn gemeinsam gegen den Bauträger geklagt weil die Abluftelemente von den Dunstabzügen mit der Lüftung der WC´s gekoppelt waren - Gulaschgeruch am Klo :cool:

    RA kann ich dir leider keinen empfehlen, aber auf den HP´s sind oftmals die genauen Gebiete wo wer spezialisiert ist aufgelistet.

    an alle lästerer: is ja fein wenn man sein ganzes geld in eine neue wohnung steckt u dann darf man sich damit abfinden ... :rolleyes::boes:
     
  17. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    lärm, der bei der bestimmungsgemäßen nutzung von föhn, staubsauger und der stimme (!) entsteht ist ganz bestimmt keine körperverletzung!


    es geht hier nicht ums lästern!
    bei jedem kauf muss man sich vorab das objekt ganz genau ansehen, das hat die te offenbar unterlassen.
     
  18. Pamira

    Pamira Gast-Teilnehmer/in

    In meiner früheren Wohnung konnte ich im Badezimmer mit den Nachbarn mitreden. Es war so, als würden sie direkt neben mir stehen, vl sogar noch etwas lauter. Die Leitungen haben den Schall unverhältnismäßig stark übertragen. Da konnte ich aber die Badezimmertür zumachen und überall anders wars o.k.

    Ich stell mir vor, wenn das bei dir in einem anderen Raum so ähnlich ist, dann musst ja auszucken - das geht ja gar nicht anders, das beeinträchtigt ja wirklich die Lebensqualität!

    Lass das einmal von einem unabhängigen SV messen und dann geh zur AK oder frag einmal beim Konsumentenschutz, die haben mir auch schon einmal bei einem Eigentums-RH geholfen, die geben Rechtsauskunft.
     
  19. immerdiese

    immerdiese Gast-Teilnehmer/in

    ..vor allem sollte jeder potentielle Käufer mindestens 2 Wochen probewohnen und sich vergewissern, dass zum zeitpunkt des probewohnens die nachbarn auch vollzählig anwesend sind. ausserdem muss das objekt der begierde VOR KAUF bei allen 4 jahreszeiten beäugt werden - nur so kann ich auch feststellen, ob es zb bei starken regen nicht reinregnet, bei eis und kälte ausreichend beheizbar ist usw.

    gehts noch?
     
  20. Maria001

    Maria001 Gast-Teilnehmer/in

    bei unserer mietwohnung wurden die mieter oberhalb angehalten sich ruhig zu verhalten, nachher wussten wir warum - als wir ausgezogen sind u nachmieter gesucht wurden, war´s das gleiche.

    ich hab den nachbar schnäuzen, husten ... ghört - jeden morgen - 3,5 jahre lang, von den kindern u TV red ma erst gar net.
    (sowas kann beim hausbau unglaublich motivieren :D)
     

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