1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

nebenjob mit wertvertrag: kündigen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von bambina, 1 Juni 2009.

  1. bambina

    bambina Gast-Teilnehmer/in

    wenn man freiberuflich einem nebenjob (von zu hause aus) nachgeht, mit werkvertrag, und mann plant, diese tätigkeit zu beenden...ist dann eine richtige kündigung vonnöten, oder teilt man das nur formlos mit?
     
  2. Q

    Q Gast

    Normalerweise sind Werkverträge ihrer Natur nach befristet, weil sie sich ja auf die Erstellung eines konkreten Werkes beziehen. Meist wird das bei "Stundengeschäft" irgendwie durch ein "Fertigstellungdatum" verklausuliert, das de facto das planmäßige Vertragsende darstellt.

    Es ist im Interesse beider Teile gelegen, die Beendigung so aussehen zu lassen, dass einfach ein Werk planmäßig fertiggestellt wurde und kein weiteres beauftragt wird. Eine formale Kündigung würde ich da für eher kontraproduktiv halten. Andererseits - einfach nicht mehr kommen ist riskant, u.U. kannst da wegen Schadenersatz (theoretisch) dran sein. Einfach mit dem Auftraggeber absprechen.
     
  3. bambina

    bambina Gast-Teilnehmer/in

    ich "komme" ja nicht :)

    es geht um übersetzungsarbeiten von zu hause aus.
    ende in dem sinn gibt es keines.
    also einfach die firma kontaktieren und mitteilen, dass man nicht mehr für sie arbeiten wird?
     
  4. Q

    Q Gast

    Ja aber tunlichst in einem persönlichen Gespräch. Je weniger Schreiberei es über solche Sachen gibt, umso besser.
     
  5. bambina

    bambina Gast-Teilnehmer/in

    erklärst du mir, warum?
    das klingt ja so, als täte ich was unanständiges und illegales.
     
  6. fst

    fst Gast-Teilnehmer/in

    Außer dass ich selber viel auf Werkvertragsbasis mache (aber für viele unterschiedliche Kunden und immer bezogen auf konkrete (Teil)Projekte), kenne ich mich diesbezüglich nicht so gut aus. Aber mMn hat man keinen Nebenjob auf Werkvertragsbasis, denn man verkauft ja einfach das Werk und geht kein Beschäftigungsverhältnis ein.

    Als ich mich vor Jahren das erste mal bezüglich Pflichtversicherung bei der SVA meldete, haben sie mich auch gefragt ob ich wirklich selbständig bin und nicht nur scheinselbständig und mir eine Liste gegeben von Merkmalen die das Gericht im Falle des Fälles heranzieht um zu prüfen, ob ein Beschäftigungsverhältnis vielleicht doch vorliegt obwohl mit Werkverträgen gearbeitet wurde.

    Wenn ich schon konkrete Aufträge (z.B. eine bestimmte Übersetzung) angenommen habe, dann muss ich sie entweder fertig bringen (man kann auch Jemand anders machen lassen wenn gleichwertig qualiifiziert etc.) oder es irgendwie mit dem Kunden klären. Und wenn ich weiß, dass ich bald nicht mehr meine Dienste anbiete, würde ich es natürlich den Kunden auch vermitteln damit sie mich nicht vergeblich suchen und (aus Freundlichkeit) damit sie bei Bedarf rechtzeitig was anderes organisieren können, also irgendwie Abschied nehmen und für die Zusammenarbeit bedanken oder so. Aber nicht in Form einer Kündigung.
     
  7. Q

    Q Gast

    Es kommt natürlich auf die genauen Umstände an. Wenn du brav als Neue Selbständige arbeitest und für die Einkünfte Steuer und Sozialversicherung zahlst, dann ist das Risiko geringer - aber es gibt durchaus einige Konstruktionen, die nicht so ganz wasserdicht sind und wo die Krankenkassen dann hintennach "verdeckte Dienstverhältnisse" konstruieren und mit massiven Nachforderungen daherkommen. Es kommt auch darauf an, ob man für deine Tätigkeit eine Berufsberechtigung braucht und ob du diese auch tatsächlich hast (was aber dann u.U. wieder eine gierige Kammer auf den Plan ruft, die Kammerumlagen oder Beiträge zu ihrem Pflicht- Altersvorsorgemodell verlangt).

    Und dazu kommt die in Österreich gültige Generalklausel: Profil vor den Behörden schlank halten, was sie nicht wissen, daraus können sie dir sicher hintennach keinen Strick drehen.
     
  8. sumsi

    VIP: :Silber

    diese tätigkeit klingt aber nicht nach einem werkvertrag;)

    ich glaube, es ist eh in beiden interesse wenn du es beendest (wahrscheinlich hast es schon getan:eek:).
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden