1. Reden wir miteinander ...

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Nebenjob Fragen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Loreal, 25 Juni 2011.

  1. Loreal

    Loreal Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin Vollzeit berufstätig und möchte mir gern nebenbei etwas dazu verdienen. Wie ist das dann eigendlich mit den Steuern? Da muß ich ja dann einen Steuerausgleich machen und dann nachzahlen oder? Bleibt dann überhaupt etwas über? Rentiet sich das überhaupt? Vielleicht kann mir ja wer von Euch Tips geben. :)
     
  2. raphaela-thomas

    raphaela-thomas Gast-Teilnehmer/in

    also jegliche arbeitgeber wurden bei mir automatisch beim lohnzettel im finanzonline angegeben.

    Für geringfügige beschäftigung brauchst aber keine steuern nachzahlen, lt meiner auskunft :)
     
  3. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    bist du da sicher? also sozialversicherung muss man auf jeden fall nachzahlen!
     
  4. raphaela-thomas

    raphaela-thomas Gast-Teilnehmer/in

    sozialversicherung kann ich ned sagen, aber lohnsteuer wurde mir gesagt, das ich nix zahlen muss :confused:
     
  5. Jostein

    VIP: :Silber

    Willst du angestellt oder freiberuflich dazu verdienen?
     
  6. Loreal

    Loreal Gast-Teilnehmer/in

    Ich möchte angestellt ein bisschen was dazu verdienen, geringfügig :)
    Ich zahle aber eh durch meinen Vollzeitjob meine Krankenversicherung, die muß ich nochmal zahlen?
     
  7. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    ruf am mo auf der sv an
     
  8. tartoletta

    tartoletta Gast

    das stimmt leider nicht, denn: beim geringfügigen dv zahlst du unterm jahr nur einen geringen sv anteil sowie keine lohnsteuer. am jahresende (also bei der arbeitnehmerveranlagung) werden beide gehälter addiert und man zahlt lst für das gesamtgehalt. und in diesem fall musst immer nachzahlen, da du ja wie gesagt unterm jahr nichts bezahlt hast, du aber auf jeden fall mit dem voll- oder teilzeitgehalt über die freigrenze kommst

    sv wird von der gkk nach dem gleichen system berechnet und ist an diese dann abzuführen
     
  9. raphaela-thomas

    raphaela-thomas Gast-Teilnehmer/in

    aha...
    Ja, ich hab nur 1 monat geringfügig dazu gearbeitet, vll hat sich's deswegen beim steuerausgleich nicht wesentlich niedergeschlagen...
     
  10. Magnasaphena

    Magnasaphena Gast-Teilnehmer/in

    Fazit: Es zahlt sich also nicht aus geringfügig nebenbei zu arbeiten oder ?!
     
  11. Ludvigh

    Ludvigh Gast-Teilnehmer/in

    Geringfügig kannst du maximal ca. 370 Euro pro Monat verdienen.
    Die Sozialversicherung beträgt anteilig etwa 50 Euro.

    Bei der GKK wird dein Dienstverhältnis angemeldet, aber du musst dich selbst darum kümmern, dass dir die Sozialversicherung jeden Monat vom Konto abgebucht wird.
    Tust du das nicht, bekommst du im folgenden Jahr die Beitragsvorschreibung über den kompletten Betrag der Sozialversicherung. Der ist dann auch innerhalb kurzer Zeit zu bezahlen.

    Für die Lohnsteuer gilt: Sollten die Gehälter deines Hauptberufs und der geringfügigen Beschäftigung in Summe lohnsteuerpflichtig sein (also knapp über 1200 brutto), musst du sie zahlen.

    Sicher zahlt es sich aus.
    Du verdienst ja pro Jahr bis zu 5.200 Euro dazu und zahlst in etwa 600 Sozialversicherung + ein paar Euro Lohnsteuer.
     
  12. tartoletta

    tartoletta Gast

    ja, das kann sein, wird ja alles irgendwie aufs jahr umglegt
     
  13. Nessal

    Nessal Gast-Teilnehmer/in


    Habs gemacht und mache es nie wieder.
    War bzw bin vollzeitbeschäftigt und war auf 1 1/2 Jahre nebenbei geringfügig beim Elch angestellt. Mein Bruttolohn war in etwa 7,50 - 8 Euro. Nach dem Steuerausgleich war der Nettolohn dann auf etwa 3 Euro die Stunde. Für den Zeitaufwand definitiv zu wenig. Hatte eine Nachzahlung von in etwa 1400 Euro also fast 6 Monatsgehälter (250 Euro)

    Am Jahresende wird der Verdienst auf dein normales Monatsgehalt aufgerechnt als würdest du in deinem Beruf statt Bsp 1700 Brutto 1950 Brutto verdienen und futsch is die Kohle ... ev. höhere Steuerklasse etc also bei mir hat sichs definitiv nicht rentiert.

    glg
     
  14. MatsBM

    MatsBM Gast

    Folgendes solltest du bei der Ausübung eines Nebenjobs bedenken:

    - Sofern der Nebenjob ein geringfügiges DV ist, wirst du SV-Beiträge (ca. 17% des Nebenjobjahresverdienstes) nachzahlen müssen. Ist der Nebenjob ein Teilzeitjob zahlst du die SV-Beiträge bereits im Zuge der Lohnverrechnung.

    - Für die Lohnsteuerberechnung werden die LStBMG deines Vollzeitjobs und deines Nebenjobs addiert und davon zahlst du die Lohnsteuer. Sofern die jährliche LStBMG max. 25.000 Euro beträgt, wirst du für den Nebenjob mit einer Nachzahlung von 36,5% Lohnsteuer rechnen müssen, bleibst du mit der jährlichen LStBMG unter 11.945 Euro zahlst du keine Lohnsteuer.

    - Sobald 2 Einkommen parallel bezogen werden, bist du zur Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr verpflichtet!

    Ob es sich für dich auszahlt musst du selbst entscheiden, Daumen mal Pi kannst rechnen dass dir vom Bruttoverdienst des Nebenjobs netto ungefähr die Hälfte übrig bleibt, die Nachzahlungen für SV und LSt berücksichtigt.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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