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Nebenberufliche selbständige Tätigkeit und unselbständige Tätigkeit

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von IsSie, 25 Februar 2012.

  1. IsSie

    IsSie Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich bin nebenberuflich selbständig (Kleinunternehmer), von der Pflichtversicherung ausgenommen (mit meinem Mann mitversichert) und habe einen Nebenjob mit 12 Stunden pro Woche in Aussicht, dies wäre ein zusätzlicher Verdienst von € 480,- monatlich aus unselbständiger Tätigkeit.

    Wird man - oder ist der DG verpflichtet - einen mit 12 Std/Woche bei der WGKK anzumelden (da es ja nicht mehr geringfügig ist)?

    Oder würde ich besser damit "fahren", die Tätigkeit über meinen Gewerbeschein abzurechnen? Dann wäre ich aber kein Kleinunternehmer mehr und müsste bei der GSVG die vollen Beiträge bezahlen.

    Ich denke, Einkommensteuer würde auch dann keine anfallen, da ich die Grenze mit € 11.000,- pro Jahr nicht überschreiten würde.

    Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen und es war jetzt nicht zu verwirrend.

    Danke schön!
    LG
     
  2. Also Kleinunternehmerin bist du, wenn dies auf dich zutrifft:

    Wer ist Kleinunternehmer?

    Kleinunternehmer sind Unternehmer, die Wohnsitz oder Sitz in Österreich haben und die Umsatzgrenze von € 30.000,-- jährlich nicht überschreiten.
    http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=452956&DstID=0

    Wenn du die Tätigkeit mit Gewerbeschein ausübst, dann bist du dem GSVG unterstellt und musst auch die Beiträge dafür bezahlen.

    Falls du dich anstellen lässt, was bei diesem Betrag möglich ist, dann kannst du weiter die Ausnahme aus der GSVG beantragen, wenn du die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitest. Allerdings bist du bei diesem Betrag dann selbstversichert und nicht mehr bei deinem Mann mitversichert. Nähere Auskünfte kann dir die GSVG und das Gründerservice geben.

    Liebe Grüße
     

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