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Nebenberuflich freier Dienstnehmer - was muss ich beachten (Finanzamt,...)?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Zera, 28 Dezember 2012.

  1. Zera

    Zera Gast-Teilnehmer/in

    Hallo zusammen!

    Ich arbeite seit einer Woche als freie Dienstnehmerin für ein US-Unternehmen und bin (erstmal) hauptberuflich ganz normal weiterhin als Sekretärin tätig. Mir ist zwar bekannt, dass ich jetzt einen Monat lang Zeit habe, meine neue Tätigkeit dem Finanzamt zu melden... aber erstmal will ich mich ein wenig damit auseinandersetzen.

    Kann mir von euch vielleicht jemand ein wenig weiterhelfen, wie/wo/was ich beachten muss? Soweit ich weiß, muss ich auch diverse Fristen einhalten und eine Ein- und Ausgabenrechnung aufstellen. Allerdings habe ich eigentlich keine Ausgaben, da ich Zuhause vom Computer aus für das Unternehmen arbeiten. Und wie erfahre ich, wie ich das Gehalt zu versteuern habe? Gibt es dafür eine Berechnungsformel oder bekomme ich da quasi am Ende des Jahres einfach eine Rechnung vom Finanzamt? Ich nehme an, dass das zusätzliche Gehalt mit meinem normalen Gehalt vom Hauptberuf zusammengerechnet wird.

    Lohnt es sich, das alles von einem Steuerberater erledigen zu lassen oder würdet ihr mir empfehlen, alles selbst in die Hand zu nehmen?

    Bin gerade leider sehr hilflos und weiß gar nicht, wo ich anfangen soll :/
     
  2. Eposepan

    Eposepan Gast-Teilnehmer/in

    Hallo ich bin seit über 10 Jahren selbständig, ich mache mir alle Finanzamt Wege via "Finanz Online". Grundsätzlich kommt es darauf an welche Beträge man zusätzlich verdient. Bleibt man unter der Geringfügigkeitsgrenze braucht man keine Meldung machen. Ist es über diesem Betrag, wird man eine Einnahmen und Ausgaben Rechnung machen. Dabei wird Einkommenssteuer vierteljährlich vorausbezahlt. Die Einschätzung über den Jahresverdienst nimmt man am Anfange selbst vor. Hier ist es besser man schätzt das Einkommen realistisch ein, damit es zu keinen hohen Nachzahlung im Folgejahr kommt. (Berechnungsprogramme : Berechnungsprogramme )
    Es gibt Grenzen, oder auch Betriebsformen wo man Bilanzieren muss, da ist ein Steuerberater notwendig. Bei speziellen Fragen, auch Steuerrecht /Fristen und SV wende ich mich immer an die WKO (Wirtschaftskammer) dort gibt es sehr kompetente Auskünfte. (auch telefonisch, Servicecenter Wien 51450-1010 ).
     
  3. Ipani

    Ipani Gast-Teilnehmer/in

    es gibt da so ein "SelbstständigenBuch" vom Finanzministerium (bmf.gv.at) . Das ist zwar recht umfangreich, aber auch recht gut erklärt.
    Hab nur ein altes, aus 2007 oder so, aber vielleicht aktualisieren die das ja laufend.
    Und soweit ich weiß, gibt es für die Ausgaben eine "Betriebsausgabenpauschalierung", die man wählen kann und mit der man auf jeden Fall besser fährt, wenn man wie du kaum Ausgaben hat.
     
  4. Q

    Q Gast

  5. Zera

    Zera Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Antworten!

    Ich war bei der AK und habe eine Broschüre mitbekommen. Der nette Herr dort meinte noch, dass ich mir diesen Nebenjob gut überlegen soll, da nach den ganzen Abzügen eventuell kaum etwas übrig bleibt :/

    Wenn ich mich jetzt richtig durch die Broschüre gekämpft habe, muss ich folgendes tun:
    - formloses Schreiben ans Finanzamt mit Bekanntmachung der Tätigkeit
    - Eingaben/Ausgabenrechnung führen
    - sobald eine Steuererklärungsschreiben vom Finanzamt kommt, muss ich dieses ausfüllen und nachzahlen
    - Einkommenssteuererklärung bis 30. April des Folgejahres (2013?)
    ... ist das soweit richtig?

    Mir kommt das noch immer so schrecklich kompliziert vor. Ist es ratsam, das alles einfach einen Steuerberater machen zu lassen? Wieviel würde das kosten?
     
  6. Q

    Q Gast

    Jedenfalls noch mit der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Kontakt aufnehmen - außer du bleibst unter der Versicherungspflicht - und das mit der Umsatzsteueroption überlegen.
     
  7. Q

    Q Gast

    Der nette Herr von der AK soll nicht so einen Unsinn reden, wenn "nichts überbleibt", hat man entweder keine Einkünfte erzielt oder etwas grob falsch gemacht. Ich frag mich auch, warum man gerade die AK wegen Selbständigkeit fragt, die sind der Ansicht, dass nur unseblständige Vollzeitkräfte, die Gewerkschaftsbeiträge zahlen, vollwertige Arbeitskräfte sind, der Rest ist entweder Klassenfeind oder "prekär beschäftigt"

    Das einzige Risiko, dass jemals Abgaben die Einkünfte übersteigen, besteht bei den Mindestbeiträgen zur gewerblichen Sozialversicherung. Da gibt es aber eine Freigrenze, wenn der Gewinn nicht über ca. 4.500 EUR liegt, ist man gar nicht versicherungspflichtig.
     
    pipihendi gefällt das.
  8. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Q, ich habe das so verstanden, dass die TE als freie Dienstnehmerin arbeitet. Da hat die SVA gar nix damit zu tun.
    Aber nach der Beschreibung bin ich mir auch nicht ganz sicher, ob es nicht doch ein Werkvertrag ist.
    Das wär gut zu wissen, bevor hier weitere Ratschläge kommen, das sind nämlich zwei ganz verschiedene Dinge.
     
  9. Q

    Q Gast

    Der freie Dienstnehmer unterscheidet sich nur insofern, als er nach dem ASVG versichert ist und vom Arbeitgeber angemeldet werden muss. Die steuerrechtlichen Ausführungen sind die gleichen.

    Beim freien Dienstvertrag gibt es entsprechend die Situation gar nicht, dass man aufgrund fälliger Abgaben "nichts verdient", da das ASVG keine Mindestbeiträge kennt.
     
  10. Zera

    Zera Gast-Teilnehmer/in

    Genau, ich bin freie Dienstnehmerin :)

    Dann werde ich mich also noch beim ASVG erkundigen, was ich noch genau machen/melden muss. Gott, ist das alles kompliziert. Ich hoffe, dass es nur am Anfang durch die Informationsflut so ist und später alles wie geschmiert läuft.
     

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