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nachteile wenn ich vor schwangerschaft gekündigt werde?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von nina797, 25 August 2011.

  1. nina797

    nina797 Gast-Teilnehmer/in

    meine job werde ich egal auf welche art und weise nicht lange behalten...

    meine frage:
    hab ich nachteile wenn wir zb nun zum basteln beginnen würden und ich unmittelbar vor der schwangerschaft gekündigt werden würde?
    also angenommen ich bin gerade mal in der dritten woche und ich erhalte die kündigung. bekomm ich dann weniger karenzgeld oder hab ich sonst irgendwelche nachteile?
     
  2. Yanira

    Yanira Gast


    Wenn du die Kündigung vor der Schwangerschaft erhälst, bekommt du Wochengeld vom Arbeitslosengeld berechnet - 180% davon.

    Wenn du die Kündigung erhälst (zB: eben in der 3. Woche) dann wird die Kündigung im Nachhinein aufgehoben, wenn du die Schwangerschaft bekannt gibst. (aber nur, wenn du sie innerhalb von 5 Tagen nach der Kündigung noch bekannt gibst) Sonst ist die Kündigung wirksam.

    Kündigungs- und Entlassungsschutz
    Dienstnehmerinnen können während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung rechtswirksam nicht gekündigt werden, es sei denn, dass dem Dienstgeber die Schwangerschaft beziehungsweise Entbindung nicht bekannt ist.

    Stellt sich im Anschluss an eine Kündigung durch den Dienstgeber heraus, dass die Dienstnehmerin schwanger ist, ist die Kündigung rechtsunwirksam. Voraussetzung dafür ist, dass die Schwangerschaft beziehungsweise Entbindung dem Dienstgeber binnen fünf Arbeitstagen nach Ausspruch der Kündigung, bei schriftlicher Kündigung binnen fünf Arbeitstagen nach deren Zustellung, bekannt gegeben wird. Die schriftliche Bekanntgabe der Schwangerschaft ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Fünftagefrist zur Post gegeben wird und gleichzeitig durch eine Arztbestätigung die Schwangerschaft nachgewiesen werden kann.

    Eine telefonische Bekanntgabe der Schwangerschaft reicht alleine nicht aus, weil für die Rechtsunwirksamkeit der bereits ausgesprochenen Kündigung die Einwendung der Schwangerschaft zu erfolgen hat sowie der dafür vorgeschriebene Nachweis durch eine Arztbestätigung.

    Als Arbeitstage gelten die Tage, an denen normalerweise im Unternehmen gearbeitet wird bzw an denen auch die Dienstnehmerin gearbeitet hätte. Ein Betriebsurlaub würde zB den Ablauf dieser Frist hemmen.
     
  3. Petesahad

    Petesahad Gast-Teilnehmer/in

    Unter bestimmten Umständen wird die Kündigung auch nach Ablauf der 5-Tages-Frist unwirksam:

    Quelle: § 10 MSchG

    Das heißt, wenn du erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses erfährst, dass du zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung schon schwanger warst, wird die Kündigung unwirksam, wenn du deinen Dienstgeber unmittelbar nach Kenntnis von der Schwangerschaft benachrichtigst (Bestätigung vom Arzt einreichen!). In dem Fall lebt das Dienstverhältnis rückwirkend wieder auf und du hast Anspruch auf Entgeltfortzahlung (dazu gibt es ein OGH-Urteil)
     
  4. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    Da geb ich dir einen guten Tipp: Wenn du den Job sowiso welchseln möchtest, dann kannst du gegen Ende deiner Kinderbetreuungszeit, Kinderbetreuungsgeld + Arbeitslose beziehen. Voraussetztung ist allerdings das du nicht in Karrenz bist, also keinen Kundigungsschutz durch deine alte Firma hast.
    In dieser Zeit musst du auch allerdings aktiv auf Arbeitssuche sein und musst ggf einen Betreuungsplatz nachweisen.
     

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